Die Swiss Karate Federation unterscheidet zwischen Verbands- und Stil-Graden. Die der SKF angeschlossenen Landesverbände (Sektionen)/Stilrichtungen sind grundsätzlich frei in der Vergabe ihrer Stil-Grade. Die vorgenommenen Graduierungen vom 1. – 4. Dan-Grad der offiziell anerkannten Untersektionen/Stilrichtungen werden von den Landesverbänden automatisch SKF-homologiert.
Die Graduierung zum 5. Dan SKF muss vom Landesverband offiziell genehmigt werden. Ab 6. Dan (der Kandidat muss von seinem Landesverband offiziell zur Homologierung vorgeschlagen werden) gelten auf Stufe SKF klar formulierte Vorgaben. Diese Dan-Grade sind ausschliesslich jenen Personen vorbehalten, die auch einen Leistungsausweis auf nationaler Ebene vorweisen können, deren Leistungsausweis transparent ist und auch in einem Quervergleich bestehen kann.
Die Homologationsmeldungen an die SKF haben durch diejenige Person zu erfolgen, welche durch den jeweiligen Sektionspräsidenten autorisiert ist. Die SKF akzeptiert lediglich eine homologationsberechtigte Person pro Sektion.
Alter, Karatepraxis und Wartezeiten*:
5. Dan: 5 Jahre ab 4. Dan, 20 Jahre Karatepraxis, 30 Jahre alt
6. Dan: 6 Jahre ab 5. Dan, 26 Jahre Karatepraxis, 36 Jahre alt
7. Dan: 7 Jahre ab 6. Dan, 33 Jahre Karatepraxis, 43 Jahre alt
8. Dan: 8 Jahre ab 7. Dan, 41 Jahre Karatepraxis, 51 Jahre alt
9. Dan: 9 Jahre ab 8. Dan, 50 Jahre Karatepraxis, 60 Jahre alt
* es gilt immer das Datum der abgelegten Prüfung.
Schriftliche Arbeit oder Referatstätigkeit (ab 6. Dan)
Schriftliche Arbeit über ein karatespezifisches Thema. Ohne Anhänge nicht länger als im 12 A4-Seiten* oder
* Das Erstellungsdatum der Arbeit kann in der Vergangenheit liegen. Wurde die Arbeit länger als 5 Jahre vor dem Datum der Dan-Homologierung verfasst, so hat der Kandidat mit einem Anhang von 1 A4-Seite zu ergänzen mit dem Thema: Was hat sich seither geändert und welchen Einfluss hatte die Arbeit in den letzten Jahren auf meine Tätigkeit?
eine Referatstätigkeit im Bereiche von J+S, Seniorensport, Qualicert, esa, Sportartenlehrer oder einer Veranstaltung der Swiss Karate Federation.
Aktivität auf nationaler Ebene (Praxisnachweis analog Zeitabstand zu dem angestrebten Dan-Grad) *
SKF: Aktivität als ZV-Mitglied, im Departements- oder Schiedsrichterwesen oder eine langjährige Trainer-, Organisationstätigkeit auf SKF-Ebene oder Landesverband (Sektion): Vorstands-, TK- oder Prüfungskommissionsmitglied.
* Beispiel: Angestrebter Dan-Grad Stufe 6: mind. 6 Jahre regelmässige Praxis als B-Nationalschiedsrichter SKF, d.h. aktuelle Praxis.
Diese Regelungen gelten auch für neu in die SKF aufgenommene Landesverbände/Stilrichtungen.
Vorschrift Zentralvorstand: Die Homologation erfolgt nur dann, wenn der entsprechende SKF-Ausweis in Ordnung ist. Dieser muss dem Zentralvorstand am Tage der Homologation vorliegen.
WKF Dan Bestimmungen
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2019