Jedermann kann die Aufnahme in ein Karate-Dojo (organisiert als Verein oder Schule) beantragen. Die Swiss Karate Federation heisst jeden einzelnen Karateka herzlich willkommen, der den Weg des Karatedo innerhalb einer Sektion (Landesverband) gehen will.
Die Namen, Signete, Symbole und Logo der Dojo müssen vom Zentralvorstand genehmigt werden. Dojo, deren Namen nicht eindeutig dem ethischen Gedankengut des Karate angehören, können vom Zentralvorstand abgelehnt werden. Der Zentralvorstand kann von allen SKF-Mitgliedern jederzeit einen Zentralstrafregisterauszug und/oder einen Leumundsbericht einfordern. Wird dieser verweigert, kann ein Ausschluss verhängt werden.
Die Schweiz ist das Land der Vereine. Der Verein gilt als tragendes Element unserer Gesellschaft. Die Mehrheit der Dojo der Swiss Karate Federation ist in der Vereinsform (ZGB 60 ff.) organisiert. Die Gründung eines Vereins kostet nichts und die minimal vorgegebenen gesetzlichen Vorschriften können leicht umgesetzt werden.
SKF Ausweis
Jedes Mitglied der SKF verfügt über den offiziellen Karate-Ausweis der SKF. In diesem werden die jährlichen Mitgliedermarken sowie die abgelegten Prüfungen (Kyu- und Dan-Grade) aber auch die absolvierten Lehrgänge und Turniere eingetragen. Der Karate-Pass gehört ausschliesslich dem Inhaber. Mit dessen ausdrücklicher Einwilligung kann er im Dojo aufbewahrt werden. Auf Verlangen ist er jederzeit dem Inhaber zu übergeben. Kündigt das Mitglied, darf der Ausweis nicht – auch nicht bei ausstehenden Mitgliederbeiträgen und sonstigen Verpflichtungen – zurückbehalten werden. Forderung finanzieller Art sind auf dem staatlichen Rechtsweg einzufordern. Karateka, deren Ausweis nicht ausgehändigt wird, wenden sich direkt an Bettina Poljak-Schöttli, Zentrale Dienste Breitensport.
Letzte Aktualisierung: 1. März. 2021