Autor: Roland Zolliker

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Neues Coronavirus: SwissCovid App und Contact Tracing
Nouveau coronavirus : application SwissCovid et traçage des contacts
Nuovo coronavirus: app SwissCovid e tracciamento dei contatti
New coronavirus: SwissCovid app and contact tracing

29. Juni 2023

Der Bund will zu viel ausbezahlte Corona-Hilfsgelder für den Sport zurück haben. Das VBS und Swiss Olympic sollen die Fälle untersuchen. Es soll Hinweise geben, dass 2021 zu viele Hilfsgelder nicht zweckkonform an Schweizer Sportorganisationen ausbezahlt worden seien. Der Bund will diese Gelder bis Ende Jahr zurückhaben. 2021 wurden 103 Mio. Franken an 1900 Sportorganisationen ausbezahlt. Swiss Olympic muss nun bis Ende Jahr zu viel ausbezahlte Beiträge zurückzahlen.

29. März 2023

Geschätzte Athletinnen und Athleten,

Werte Anti-Doping-Verantwortliche der Verbände,

In Zusammenhang mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie haben wir Sie am 15. Mai 2020 über die notwendigen, zusätzlichen Schutzmassnahmen während des Dopingkontrollprozesses informiert, um die Gesundheit der Athletinnen und Athleten sowie des Dopingkontrollpersonals zu schützen.

Nach intensivem Austausch mit anderen Nationalen Anti-Doping-Agenturen, Internationalen Sportverbänden und der Welt-Anti-Doping-Agentur wird Swiss Sport Integrity ab dem 1. April 2023 auf diese zusätzlichen Schutzmassnahmen verzichten und zum regulären Dopingkontrollprozess zurückkehren. Dies betrifft insbesondere die Aufhebung des Fragebogens zum Gesundheitszustand, des Mindestabstand von 2 Metern, der Tragepflicht einer Hygienemaske sowie der zusätzlichen Desinfizierungsschritte.

Sollte sich eine Athletin oder ein Athlet um ihren bzw. seinen Gesundheitszustand sorgen, kann das Dopingkontrollpersonal gebeten werden, während der Dopingkontrolle eine Hygienemaske zu tragen. Das Dopingkontrollpersonal wird darauf Rücksicht nehmen und zudem weiterhin Hygienemasken für die Dopingkontrollen bereitstellen.

Besten Dank für die Kenntnisnahme. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung.

Stiftung Swiss Sport Integrity

Chères athlètes, chers athlètes, Chers responsables antidopage des fédérations,

Dans le contexte de l’apparition de la pandémie de Corona, nous vous avons informé le 15 mai 2020 des mesures de protection supplémentaires nécessaires pendant le processus de contrôle antidopage afin de protéger la santé des athlètes et du personnel de contrôle antidopage.

Après des échanges intensifs avec d’autres agences nationales antidopage, des fédérations sportives internationales et l’Agence mondiale antidopage, Swiss Sport Integrity renoncera aux mesures de protection supplémentaires à partir du 1er avril 2023 et reviendra au processus de contrôle antidopage régulier. Cela concerne notamment la suppression du questionnaire sur l’état de santé, de la distance minimale de 2 mètres, de l’obligation de porter un masque d’hygiène ainsi que des étapes supplémentaires de désinfection.

Si un sportif ou une sportive s’inquiète de son état de santé, le personnel de contrôle antidopage peut être prié de porter un masque d’hygiène pendant le contrôle antidopage. Le personnel de contrôle antidopage en tiendra compte et continuera à mettre à disposition des masques d’hygiène pour les contrôles antidopage.

Merci de bien prendre connaissance de ces informations. Si vous avez des questions ou des incertitudes, n’hésitez pas à nous contacter.

Fondation Swiss Sport Integrity

3. November 2022

Studie zur Covid-19 Pandemie: Weniger Sport, aber mehr draussen

5. Juli 2022

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) haben die Impfempfehlungen gegen Corona aktualisiert.Neu wird auch Personen über 80 Jahren ab sofort eine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Für sie ist die Impfung kostenlos. Bislang haben das BAG und die Ekif nur Patientinnen und Patienten mit einem stark geschwächten Immunsystem zu einem zweiten Booster geraten. Begründet wird die angepasste Impfempfehlung mit der Ausbreitung der Omikronvariante BA.5 und den steigenden Neuinfektionen.Der zweite Booster für Personen über 80 Jahre soll deren Impfschutz gegen schwere Erkrankung über die Sommermonate erhöhen. Diese Personen hätten aufgrund ihres Alters das höchste Risiko, schwer an Corona zu erkranken. Auch der Schutz gegen schwere Erkrankung und Hospitalisation lasse in dieser Altersgruppe am schnellsten nach. Es sei wahrscheinlich, dass über 80-Jährige, die sich jetzt impfen lassen, gegen Ende Jahr eine erneute Auffrischimpfung benötigen würden.

Wie steht es um die Auffrischimpfung für die übrige Bevölkerung? Für die Normalbevölkerung reicht laut BAG aktuell der Schutz durch eine Grundimmunisierung und einen Booster. Für den Herbst soll die Impfempfehlung allerdings auf die gesamte erwachsene Bevölkerung ausgeweitet werden. Denn: Das Risiko für den Einzelnen und die Belastung des Gesundheitssystems würden im Herbst/Winter am höchsten sein. Auf eigene Rechnung erhält man in den Kantonen aber bereits heute einen zweiten Booster – sei es, weil eine Reisedestination dies verlangt oder weil man ein ablaufendes Covid-Zertifikat erneuern will.

Ganz konkret: Wem wird im Herbst ein zweiter Booster empfohlen? Gemäss aktueller Einschätzung wollen BAG und Ekif allen Personen ab 16 Jahren eine weitere Auffrischimpfung empfehlen. Prioritär richte sich die Impfempfehlung an besonders gefährdete Personen, also Menschen über 65 Jahre und solche mit erhöhtem Gesundheitsrisiko, beispielsweise durch eine Vorerkrankung oder Schwangerschaft. Nahegelegt werde die Auffrischimpfung im Herbst auch dem Gesundheitspersonal und privaten Betreuungspersonen von besonders gefährdeten Personen. Ab wann die Auffrischimpfung verabreicht werden soll, lassen BAG und Ekif noch offen. Im Falle einer breiten Empfehlung für die Bevölkerung wird der zweite Booster im Herbst kostenlos sein.

Wie steht es um den Booster für Kinder? Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren wird laut BAG und Ekif voraussichtlich keine Auffrischimpfung empfohlen, da das Risiko einer schweren Corona-Erkrankung bei geimpften Kindern sehr gering sei.

Weshalb propagiert der Bund nicht bereits jetzt den zweiten Booster für alle? Laut BAG und Ekif haben vollständig immunisierte Personen – also dreifach Geimpfte oder genesene, zweifach geimpfte Personen – gemäss aktuellem Wissensstand nach wie vor einen ausreichenden Schutz vor einer schweren Corona-Erkrankung.

3. Juli 2022

Nach den weitestgehenden Lockerungen, resp. Herstellung des Lebens wieder wie vor Corona könnten im Herbst wiederum Einschränkungen kommt. Es kann durchaus sein, dass die vierte Impfung, Masken, 3G usw. bald wieder zum Alltag gehören. Entscheidend ist, wie sich die Omikron-Suvarianten BA.4/BA.5 im Herbst und Winter verhalten.

30. Mai 2022

49. EKF-Europameisterschaften U21, U18, U16 (17.-19. Juni 2022) Prag. Einreise Tschechien: Seit dem 9. April 2002 entfällt sowohl das Ausfüllen des Einreiseformulars als auch die COVID-Zertifikat Pflicht. Mitzuführen ist nur noch ein gültiger Pass. EM Registration: 1) Schweizer Pass, 2) Covid-Zertifikat (ausgedruckt mit QR-Code) entweder: 1) Negativer PCR-Test (max. 72 Std.), 2) Geimpft, 3) Genesen. Zusätzlich ausgefülltes Dokument „Naiver of Liability-Individual/Parental Consent“ (+Coach: „Waiver of Liability-Delegation“. FFP2 Maskenpflicht während der EM in der Halle. Rückreise Schweiz: Keine besonderen Vorschriften.

10. Mai 2022

Unterzeichnung Vereinbarung „COVID-19-Bundesbeiträge 2021“ durch Swiss Olympic und SKF.

9. April 2022:

Test, Impfung, Zertifikat 

Die Corona-Regeln für die Osterferien im Überblick

Zahlreiche Länder haben ihre Corona-Regeln gelockert – aber nicht überall fallen die Einschränkungen weg. Blick liefert die Einreiseregeln und zeigt, wo noch Maskenpflicht gilt, damit die Osterferien nicht zum Fiasko werden.

Europa: die Nachbarländer

In Italien brauchen Schweizer Reisende für den Grenzübertritt entweder einen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesungsnachweis. Zusätzlich müssen Reisende ein Online-Formular ausfüllen. In den Fernverkehrszügen in Italien bestehen 3G-Zertifikatspflicht sowie FFP2-Maskenpflicht. Im Regionalverkehr braucht es nur die FFP2-Maske, nicht aber das Zertifikat. Auch im Hotel braucht es kein Covid-Zertifikat mehr, sehr wohl aber in den Innenräumen von Restaurants. An manchen Orten gilt gar noch 2G, etwa in Clubs, Schwimmbädern und Wellness-Anlagen.

Wer nicht geimpft ist und nach Frankreich will, muss einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind nur Kinder unter 12 Jahren. Schutzmasken sind im öffentlichen Verkehr obligatorisch, auch für Kinder ab 6 Jahren. Ein Zertifikat braucht es hingegen seit Mitte März nicht mehr – weder für Fernzüge, noch für Restaurants, Kinos und Museen. Auch die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen ist gefallen.

Für Österreich gilt für Schweizerinnen und Schweizer zur Einreise die 3G-Regel. Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit. In Hotels und Gaststätten sind die Massnahmen aufgehoben, für den Zutritt in Clubs ist 3G jedoch weiterhin nötig. Zudem muss in allen öffentlich zugänglichen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske getragen werden. Die Hauptstadt Wien setzt auf strengere Regeln und verlangt für den Zutritt zu Restaurants oder Clubs einen 2G-Nachweis.

Deutschland hat jüngst zahlreiche Corona-Massnahmen gelockert. Für die Einreise braucht es kein Covid-Zertifikat. Die Zutrittsbeschränkungen für Restaurants oder Geschäfte sind weg. Im öffentlichen Fernverkehr gilt jedoch weiterhin Maskenpflicht. Über den Nahverkehr entscheiden die einzelnen Bundesländer, einige schreiben in den Regionalzügen FFP2-Masken vor, darunter Bayern. Zwei Bundesländer setzen weiterhin in vielen Bereichen auf strengere Regeln: In Hamburg muss in öffentlich zugänglichen Räumen eine FFP2-Maske getragen werden. In Clubs gilt 2G-plus. In Mecklenburg-Vorpommern gilt in Hotels, Restaurants oder Cafés 3G.

Europa: Ab ans Mittelmeer

In Spanien gilt bei der Einreise grundsätzlich 3G. Wer kein Covid-Zertifikat hat, muss stattdessen ein Online-Formular ausfüllen. Bei der Einreise kann es ausserdem zu Gesundheitskontrollen kommen, etwa Fiebermessen. In öffentlichen Innenräumen sowie im öffentlichen Verkehr gilt in Spanien Maskenpflicht. Die einzelnen Regionen können ausserdem strengere Regeln erlassen.

Portugal setzt bei der Einreise auf eine 3G-Regelung. Reisende müssen ausserdem ein Online-Formular ausfüllen. Einmal im Land angekommen, gibt es auf nationaler Ebene keine Vorschriften zum Covid-Zertifikat mehr. Auf der Insel Madeira verlangen die Regionalbehörden für den Besuch von Restaurants, Bars oder Veranstaltungen jedoch weiterhin 3G. Im öffentlichen Verkehr und in öffentlichen Innenräumen muss landesweit weiterhin eine Maske getragen werden.

In Griechenland brauchen Reisende für den Grenzübertritt weiterhin einen 3G-Nachweis. Am Flughafen gibt es zusätzlich Stichproben. Wer positiv getestet wird, muss 5 Tage in Isolation. Für Restaurants, Museen und andere Innenräume gilt in Griechenland weiterhin 2G. In Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht.

Zypern stuft die Schweiz aktuell auf einer roten Liste ein. Die Einreise ist zwar möglich, es braucht aber einen 3G-Nachweis. Ungeimpfte werden bei Ankunft am Flughafen erneut getestet. Unabhängig vom Impf- oder Genesungsstatus müssen Reisende online einen «Cyprus Flight Pass»beantragen. Diesen Pass braucht es auch auf der Insel für den Zugang zu verschiedenen Einrichtungen, etwa Museen und Restaurants. Es gilt ausserdem Maskenpflicht – auch im Freien.

Reisende in die Türkei müssen die 3G-Regelung erfüllen. In öffentlichen Innenräumen ohne ausreichende Belüftung und Abstandsmöglichkeit besteht Maskenpflicht. Diese gilt auch im öffentlichen Verkehr.

Am 9. April entfällt in Kroatien die 3G-Regel. Gleichzeitig wird auch die Maskenpflicht mit Ausnahme von Gesundheitseinrichtungen sowie Alters- und Pflegeheimen aufgehoben. Auch mit der Nachtsperre für Restaurants und Nachtclubs sowie der maximalen Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist Schluss.

Europa: Der kühle Norden

Für die Einreise nach Holland braucht es keinen 3G-Nachweis, dafür aber ein ausgefülltes Gesundheitsformular, wenn man mit dem Flugzeug einreist. Zusätzlich empfiehlt die niederländische Regierung, direkt nach der Ankunft sowie nach fünf Tagen einen Selbsttest durchzuführen. Im Land selber gelten keine Massnahmen mehr – abgesehen von der Maskenpflicht an Flughäfen.

Grossbritannien nimmt es punkto Einreise ähnlich locker wie die Schweiz: Es braucht keine Tests und auch keine Impf- oder Genesungsnachweise mehr. Auch die Corona-Massnahmen im Land, etwa das Maskentragen, sind Geschichte.

Auch in Irland, Schweden, Norwegen und Dänemark braucht es für die Einreise kein Covid-Zertifikat mehr. Einmal in den Ländern angekommen, gibt es praktisch keine verpflichtenden Corona-Massnahmen mehr. Ausnahmen bestehen etwa für Spitäler und Altersheime, wo zum Teil noch Maskenpflicht gilt, ähnlich wie in der Schweiz.

Bei den skandinavischen Ländern tanzt Finnland aus der Reihe: Dort ist für die Einreise weiterhin ein 3G-Nachweis Pflicht. Einmal im Land angekommen, gelten aber auch dort keine Einschränkungen mehr. Das Maskentragen wird aber weiterhin empfohlen, etwa im öffentlichen Verkehr.

Nordamerika: Geimpfte willkommen

Seit dem 8. November können Schweizer Touristen wieder in die USA einreisen. Allerdings muss man vollständig geimpft sein sowie einen negativen Test (Antigen oder PCR) vorweisen, der am Tag vor Abflug gemacht wurde. Zusätzlich muss man ein Einreiseformular ausdrucken und von Hand ausfüllen. Die Impfpflicht gilt ab 18 Jahren. Die Testpflicht hingegen gilt auch für Kinder.

Auch für die Einreise in Kanada muss man vollständig geimpft sein. Zusätzlich müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren. Per 1. April verlangt Kanada keine zusätzlichen Tests mehr. Allerdings werden am Flughafen einzelne Reisende stichprobenmässig getestet.

Asien: China und Japan bleiben tabu

Die Einreise nach Thailand ist zwar möglich, aber kompliziert. Doppelt Geimpfte Schweizer Reisende brauchen seit kurzem vor Abflug keinen zusätzlichen Test mehr. Sie werden aber bei der Ankunft in Thailand getestet und müssen in einem Quarantäne-Hotel auf das Resultat des PCR-Tests warten. Am 5. Tag in Thailand müssen Reisende zusätzlich einen Antigen-Test machen und den thailändischen Behörden das Resultat via App übermitteln. Zusätzlich braucht es den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung und einen «Thailand Pass». Ab 1. Juni sollen die Bestimmungen voraussichtlich weiter gelockert werden.

In Vietnam müssen Reisende einen negativen Covid-Test (PCR oder Antigen) vorlegen. Die Testpflicht gilt für Kinder ab 2 Jahren. Zusätzlich müssen Reisende die vietnamesischen Covid-App installieren und darüber ein Gesundheitsformular ausfüllen. Ein Impfnachweis ist für Vietnam hingegen nicht notwendig, auch Ungeimpfte dürfen quarantänefrei einreisen.

In Indonesien ist die beliebte Ferieninsel Bali seit Anfang März wieder quarantänefrei zugänglich. Dies allerdings nur für zweifach Geimpfte. Zusätzlich braucht es für die Einreise einen negativen PCR-Test. Bei der Ankunft wird man am Flughafen erneut getestet und muss im Hotel auf das Resultat warten. Reisende müssen ausserdem die indonesische Covid-App installieren und in der App eine Gesundheitskarte ausfüllen. Ausserdem muss man einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung mit Covid-Deckung mitbringen.

Die Philippinen begrüssen doppelt Geimpfte, die zusätzlich einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen können. Zusätzlich muss man sich vor der Einreise online registrieren. Auch eine Reisekrankenversicherung braucht es zwingend. Ungeimpfte haben momentan keine Chance auf Philippinen-Ferien, auch nicht mit Quarantäne – die Einreise wird ihnen komplett verweigert.

In Singapur gilt seit dem 1. April das «Vaccinated Travel Framework». Vollständig Geimpfte dürfen demnach quarantänefrei einreisen. Sie brauchen zusätzlich einen negativen PCR- oder Antigen-Test und müssen eine Online-Gesundheitserklärung ausfüllen und die offizielle Covid-App der Regierung, «Trace Together», installieren. Ausserdem brauchen Touristen eine Reisekrankenversicherung inklusive Covid-Deckung.

Als eines der letzten Länder in Südostasien hat auch Malaysia seine Grenzen für internationale Touristen am 1. April wieder geöffnet. Wer doppelt geimpft ist, darf quarantänefrei einreisen. Zusätzlichen müssen Reisende vor der Abreise einen PCR-Test und nach Ankunft im Land einen Antigen-Test machen. Vor Ort braucht man ausserdem eine Monitoring-App namens «MySejahtera» sowie eine Covid-Krankenversicherung. Auch Ungeimpfte dürfen einreisen, müssen nach Ankunft aber fünf Tage in Quarantäne.

Ferien in China hingegen sind weiterhin nicht möglich. Für Touristen gilt eine Einreisesperre. Selbst für Chinesen oder Leute mit einer Aufenthaltsbewilligung in China sind die Auflagen streng: Sie müssen doppelt geimpft sein, mehrere negative Testresultate mitbringen und nach der Ankunft zwei Wochen in einer behördlichen Unterkunft in Quarantäne. Ähnlich strenge Regeln gelten auch für Hongkong. Kommt dazu: Um seine Null-Covid-Politik durchzusetzen, verhängt China immer wieder knallharte Lockdowns, zum Beispiel in der Metropole Shanghai.

Japan zählt die Schweiz zu den Risikoländern. Dementsprechend sind für Schweizerinnen und Schweizer auch Ferien in dem Land derzeit tabu.

Ozeanien: Neuseeland öffnet schrittweise

Seit dem 21. Februar dürfen erstmals wieder Touristen aus aller Welt nach Australien einreisen. Voraussetzung ist eine doppelte Impfung. Zusätzlich braucht es einen negativen Test und eine ausgefüllte Online-Erklärung.

Neuseeland öffnet seine Grenzen erst schrittweise. Touristen müssen sich noch bis Oktober 2022 gedulden. Studenten und Leute mit einem Arbeitsvisum für Neuseeland können schon früher wieder einreisen. Wenn es im Oktober so weit ist, brauchen Neuseeland-Reisende aus der Schweiz voraussichtlich einen Impf-Nachweis. Wie lange der Booster gültig ist und ob Touristen vielleicht sogar eine vierte Impfung zur Einreise brauchen, ist hingegen noch nicht bekannt.

Auch der abgelegene Inselstaat Fidschi empfängt wieder Reisende, sofern diese doppelt geimpft sind, zusätzlich einen negativen Test vorweisen können und eine Krankenversicherung mit Covid-Deckung haben. Aktuell muss man nach Ankunft drei Tage in Quarantäne und darf diese nur mit einem weiteren negativen Test verlassen. Am 7. April entfällt die Quarantänepflicht. Dann braucht es bei Ankunft nur noch einen zusätzlichen Antigen-Test.

Lateinamerika: Mexiko und Costa Rica nehmen es locker

In Brasilien brauchen Reisende einen Impfnachweis, einen negativen Test und eine ausgefüllte Gesundheitserklärung.

Costa Rica machte letztes Jahr Schlagzeilen als erstes Land, das auf 1G setzt. Die Behörden haben die Restriktionen seither aber praktisch vollständig abgeschafft. Zur Einreise sind weder ein Impfnachweis noch ein negativer Test erforderlich. Auch das Online-Gesundheitsformular und der zuvor verpflichtende Nachweis einer Reisekrankenversicherung wurden per 1. April abgeschafft.

Ähnlich unkompliziert klappt auch die Reise nach Mexiko. Es braucht weder Impfung noch Test oder Online-Formular.

Kuba hingegen ist strenger: Dort brauchen Reisende einen Impfnachweis und zusätzlich einen negativen PCR-Test sowie eine Gesundheitserklärung. Bei Ankunft auf der Insel werden stichprobenartig zusätzliche Tests durchgeführt. Wer vor Ort erkrankt, wird in einer staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt. Hotels sowie Anbieter privater Unterkünfte sind verpflichtete, kranke Touristen den Behörden zu melden.

Auch nach Argentinien dürfen nur vollständig geimpfte Personen einreisen, die zusätzlichen einen negativen Test vorweisen können. Vor Einreise muss man online ausserdem eine eidesstaatliche Erklärung abgeben. Ausserdem braucht man eine Reisekrankenversicherung mit Covid-Deckung.

Afrika & Naher Osten: Israel wieder offen

In Südafrika brauchen Reisende eine doppelte Impfung oder einen negativen Test. Eine Genesung wird der Impfung nicht gleichgesetzt, Genesene brauchen also einen negativen Test. Wer ungeimpft und mit negativem Test einreist, erhält bei Ankunft direkt ein Impfangebot. Zusätzlich müssen Reisende bei der Ankunft einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, die Covid-App auf dem Smartphone installiert haben, den Nachweis einer Reisekrankenversicherung erbringen sowie eine Hotelbestätigung vorweisen.

In Kenia verlangen die Behörden zur Einreise eine doppelte Impfung, Genesung oder einen negativen Test. Reisende müssen sich zusätzlich online registrieren.

In Tunesien können zweifach Geimpfte quarantänefrei einreisen. Ungeimpfte hingegen brauchen einen negativen Test (Achtung: dieser ist in ausgedruckter Form vorzulegen) und müssen nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne.

Auch Ägypten verlangt für die Einreise eine doppelte Impfung oder als Alternative einen negativen Test. An bestimmten Flughäfen muss der Test nicht zwingend im Vorfeld gemacht werden, sondern ist auch bei der Ankunft möglich. In diesem Fall muss man aber in Quarantäne (etwa im Hotel) auf das Testresultat warten. Ausserdem können bei den Tests vor Ort Wartezeiten entstehen. Gäste müssen zur Einreise ausserdem eine Gesundheitskarte ausfüllen.

Israel hat die Grenzen am 1. März wieder für alle Touristen geöffnet – egal ob geimpft, ungeimpft oder genesen. Es wird lediglich ein negativer PCR-Test vor der Einreise benötigt. Zudem muss man bei der Ankunft nochmals einen PCR-Test machen. Bis das Resultat vorliegt, müssen sich Reisende isolieren. Zusätzlich verlangen die Behörden den Nachweis einer Reisekrankenversicherung inklusive Covid-Deckung.

Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr. Zuletzt aktualisiert wurde diese Liste am 8. April 2022.

2. April 2022:

Auflösung der Covid-Taskforce

Swiss Olympic löst Covid-Taskforce nach Aufhebung der besonderen Lage auf. In den vergangenen zwei Jahren hat die Covid-Taskforce von Swiss Olympic mit Erfolg dafür gesorgt, die Strukturen der Schweizer Sportverbände während der Coronapandemie zu stabilisieren. Gleichzeitig vertrat sie die Bedürfnisse des Sports gegenüber der Politik mit grossem Engagement. Nach Aufhebung der besonderen Lage und der letzten Massnahmen gegen die Pandemie durch den Bundesrat hat der Exekutivrat von Swiss Olympic nun die Auflösung der Covid-Taskforce beschlossen.

Am vergangenen Mittwoch hat der Bundesrat die Aufhebung der verbliebenen Massnahmen gegen das Coronavirus auf den 1. April beschlossen. Am gleichen Tag hat der Exekutivrat von Swiss Olympic entschieden, die Covid-Taskforce von Swiss Olympic aufzulösen. Die Auflösung geschah auf Antrag des Leiters der Taskforce, Swiss-Olympic-Direktor Roger Schnegg. 

Seit Ausbruch der Pandemie hielt das Gremium zunächst unter der Leitung von Präsident Jürg Stahl und ab April 2021 unter jener von Direktor Roger Schnegg rund 80 Sitzungen ab. An diesen Terminen setzten sich die Mitglieder der Taskforce unter anderem mit der Umsetzung der Stabilisierungspakete des Bundes auseinander. Die Taskforce schuf damit die Voraussetzungen dafür, die finanziellen Mittel, die die Politik zur Unterstützung des Sports gesprochen hatte, zielgerichtet den Verbänden, Vereinen, Veranstalterinnen und Veranstaltern von Sportanlässen und den Betreibenden von Sportinfrastrukturen zukommen zu lassen und die Strukturen des Sports zu stabilisieren. Dazu notwendig war jeweils eine Leistungsvereinbarung, welche die Taskforce mit dem Bundesamt für Sport BASPO ausarbeitete. 

Auch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden war sehr eng. Während zahlreichen, je nach Bedarf teilweise kurzfristig einberufenen, Videokonferenzen mit den Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter wurden diese von Jürg Stahl und Roger Schnegg über die Diskussionen in der Taskforce sowie deren Ergebnisse informiert.

Einfluss auf die Vernehmlassungen des Bundes

Darüber hinaus brachte sich die Taskforce in den verschiedenen Phasen der Pandemie gegenüber der Politik ein, sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen. In den Vernehmlassungen um Verschärfungen und Öffnungsschritte verschaffte die Taskforce den Bedürfnissen des Sports Gehör. Gleichzeitig wies sie in diesen Diskussionen stets und mit Erfolg auf die gerade während einer Krise so wichtige Rolle des Sports für die körperliche und geistige Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz hin.

«Ziel der Taskforce war es einerseits, bei der Ausübung von Sport das möglich zu machen, was angesichts der epidemiologischen Lage gerade möglich war. Andererseits wollten wir dafür sorgen, dass die Sportstruktur in der Schweiz diese in jüngerer Vergangenheit beispiellose Situation so gut wie möglich übersteht. Ich denke, beides ist uns gelungen», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl.

Weiterer Einsatz im Rahmen der ordentlichen Strukturen

Auch nach der Auflösung der Covid-Taskforce wird sich Swiss Olympic mit grossem Engagement der Bewältigung der Folgen der Coronapandemie für den Sport widmen. Zentrale Themen dabei sind die Abwicklung des Stabilisierungspakets 2022 sowie die Möglichkeiten zur Revitalisierung der Vereine und der Verbände, wo nötig und angebracht. Diese Arbeiten führt Swiss Olympic im Rahmen der normalen Strukturen auf der Geschäftsstelle und im Exekutivrat weiter.

Ab 1. April 2022:

Mit der  Aufhebung der besonderen Lage (sie dauerte 668 Tage) enden die vom Bund angeordneten Corona-Massnahmen. Wer positiv getestet ist, muss sich nicht mehr isolieren, sollte aber Symptomen zu Hause weiterhin zu Hause bleiben, um weitere Ansteckungen mit Covid-19 zu verhindern. Foto: Bundesrat Berset.

Die Maskenpflicht entfällt im öffentlichen Verkehr wie auch in den Gesundheitseinrichtungen. Generell geht die Verantwortung nun an die Kantone über. Diese können selbst über eine weitere Maskenpflicht entscheiden.

Der Bund übernimmt weiterhin die Kosten für Tests für Personen, die Symptome haben. Die SwissCovid App wird deaktiviert. Da für einige Reisen ins Ausland immer Zertifikate für Geimpfte, nachweislich Genesene und negativ getestete erforderlich sind, werden diese weiterhin ausgestellt. Die Kantone haben die Kompetenz auf ihrem Gebiete eine Zertifikatspflicht anzuordnen.

Die Pandemie wird weiterhin mit verschiedenen Instrumenten überwacht.Dabei handelt es sich um das vor allem durch die Grippe bekannte Sentinella-Programm, die obligatorische Meldepflicht, das Monitoring des Abwassers, die Sequenzierung von Proben zum Aufspüren von neuen Virus-Varianten, Stichproben und Studien zur Immunitätslage in der Bevölkerung.

En français:

La levée de la situation particulière met fin aux mesures de Corona ordonnées par la Confédération. Les personnes testées positives ne doivent plus s’isoler, mais doivent continuer à présenter des symptômes chez elles afin d’éviter de nouvelles contaminations par le Covid-19. Photo : le conseiller fédéral Berset.

L’obligation de porter un masque est supprimée dans les transports publics comme dans les établissements de santé. D’une manière générale, la responsabilité est désormais transférée aux cantons. Ceux-ci peuvent décider eux-mêmes d’une nouvelle obligation de port du masque.

La Confédération continue de prendre en charge les coûts des tests pour les personnes présentant des symptômes. L’application SwissCovid sera désactivée. Comme certains voyages à l’étranger nécessitent toujours des certificats pour les personnes vaccinées, les personnes dont la guérison est prouvée et les personnes testées négatives, ces certificats continueront d’être délivrés. Les cantons ont la compétence d’ordonner une obligation de certificat sur leur territoire.

La pandémie continue d’être surveillée à l’aide de différents instruments : le programme Sentinella, connu surtout pour la grippe, la déclaration obligatoire, le monitoring des eaux usées, le séquençage d’échantillons pour détecter de nouvelles variantes du virus, des contrôles aléatoires et des études sur l’état de l’immunité dans la population.

22. März 2022

20. Februar 2022

Britische Forscherinnen und Forscher skizzieren vier Szenarien für unser Leben mit dem Coronavirus.

Der Höhepunkt der Omikron-Welle ist überschritten. Bund und Kantone haben ab 16. Februar 2022 weitreichende Lockerungen beschlossen.

Das britische Expertengremium SAGE hat vier Szenarien entwickelt, wie sich unser Leben mit dem Coronavirus in den nächsten 12 bis 18 Monaten entwickeln könnte – also inklusive kommendem Herbst und Winter.

Wovon alle Szenarien ausgehen:

1) weitere Coronavirus-Wellen und neue Mutationen
2) innerhalb von zwei bis zehn Jahren könnte sich ein stabiles, sich wiederholendes Muster einpendeln
3) Nachverfolgung, Impfstoffe, Therapie-Ansätze und Tests bleiben wichtige Gegenmassnahmen

Positives Szenario 1 für die nächsten 12-18 Monate 

Relativ geringer Wiederanstieg im kommenden Herbst/Winter mit wenigen schweren Fällen

In diesem Best-Case-Szenario gibt es zwar weiterhin Mutationen, aber diese zeichnen sich nicht durch eine höhere Übertragbarkeit oder schwerere Verläufe aus. Die Impfstoffe wirken noch immer gut. Geboostert werden jährlich nur die Vulnerablen. Antivirale Mittel wirken.

Eher positives Szenario 2 für die nächsten 12-18 Monate

Infektionswelle im Herbst/Winter, die mit aktueller Omikron-Welle vergleichbar ist.

In diesem Szenario gibt es jährliche saisonale Infektionswellen mit besseren und schlechteren Jahren. Neue Varianten treten zwar auf, insgesamt verringert sich aber der Schweregrad, weil die weltweite Immunität zunimmt. Von schweren Erkrankungen und Todesfällen sind vor allem Vulnerable, Ältere und jene ohne Immunschutz betroffen. Angepasste Impfstoffe bekommen jährlich die Vulnerablen – in schlechteren Jahren auch andere. Bei hohen Fallzahlen könnten Länder auf Maßnahmen wie Masketragen zurückgreifen. Resistenzen gegen antivirale Mittel treten vereinzelt auf.

Eher negatives Szenario 3 für die nächsten 12-18 Monate

Eine neue besorgniserregende Variante führt zu vielen Neuinfektionen – schwere Verläufe bei Ungeimpften, Vulnerablen und Älteren.

In diesem pessimistischen Szenario gibt es Varianten, die stark mutieren und sich noch schneller als Omikron übertragen lassen. Manchmal treten sie mehr als einmal pro Jahr auf und in schlechten Jahren führen sie zu so schweren Verläufen wie Delta. Gegen schwere Verläufe helfen meist die angepassten Impfstoffe und die aufgebaute Immunität. Geimpft werden jährlich alle.

Viele antivirale Medikamente helfen nicht mehr richtig. Corona-Wellen überlappen sich mit Influenza-Wellen und belasten das Gesundheitssystem. Manche Länder verhängen in schlechteren Jahren wieder strengere Maßnahmen.

Negatives Szenario 4 für die nächsten 12-18 Monate

Infektionswelle mit vielen schweren Fällen in diversen Gruppen, wobei primär jene ohne Immunität betroffen sind.

In diesem Worst-Case-Szenario gibt es weltweit hohe Inzidenzen, große Impflücken und diverse Mutationen. Nicht alle Mutationen sind gleich herausfordernd, aber gegen einige schützen die Impfstoffe und eine zuvor aufgebaute Immunität nicht mehr gut genug. Die Mutationen verursachen schwere Erkrankungen bei unterschiedlichen Gruppen. Langzeitfolgen können zunehmen.

Es wird breitflächig und jedes Jahr mit angepassten Impfstoffen geimpft. Antivirale Resistenzen sind verbreitet. Freiwillige Schutzmaßnahmen sind fast nicht vorhanden oder führen zu gesellschaftlichen Konflikten. Länder greifen auf Maßnahmen zurück, besonders bei Mutationen, bei denen Vakzine nicht mehr gut genug schützen.

Welches Szenario am wahrscheinlichsten ist, darüber treffen die britischen Forscherinnen und Forscher keine Aussage. Sie betonen, dass auch ein Wechsel vom einen ins andere Szenario möglich ist.

SKF

Die SKF steht vor der Herausforderung frühzeitig die richtigen Massnahmen für die vom Nationalkader bestrittenen Turniere (EM-WM, K1) zu treffen. So gelten in einigen Ländern weiterhin, oder werden wieder eingeführt, G-Regeln usw. Ziel ist es auch, mit einem Betreuerteam vor Ort zu sein und nicht durch positive Tests in den Tagen zuvor auszufallen. Für jede EM/WM wird weiterhin ein Schutzkonzept erstellt.

16. Februar 2022

Mitteilung Bundesamt für Sport (Version française ci-dessous)

An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, einen grossen Teil der geltenden Schutzmassnahmen per 17. Februar 2022 aufzuheben. Grund dafür ist die Entspannung der epidemiologischen Lage in der Schweiz. Die SKF kann für ihre Aktivitäten eine Masken- oder Zertifikatspflicht erlassen.

BASPO Update FAQ 17022022.pdf

Sport allgemein

Damit sind auch die für den Sport geltenden Massnahmen aufgehoben. Die Zertifikats- sowie die Maskenpflicht für die Ausübung von Sport in Innenräumen entfällt. Sport kann somit in Aussen- und Innenbereichen wieder ohne jegliche Einschränkungen durchgeführt werden.

Lager

Für die Organisation von Sportlagern gibt es keine besonderen Empfehlungen mehr. Lager können ohne Einschränkungen durchgeführt werden.

Vorgaben von Kantonen und Anlagebetreibern

Kantone oder einzelne Einrichtungen, Betriebe oder Organisationen können restriktivere Massnahmen beschliessen. Diese gilt es bei der Organisation und Durchführung von J+S-Aktivitäten (Kaderbildung und Angebote für Kinder und Jugendliche) zu berücksichtigen.

Compte tenu de l’évolution positive de la situation épidémiologique, le Conseil fédéral a, lors de sa séance du 16 février, décidé de lever la plupart des mesures de protection en vigueur, et ce dès le 17 février.

Pratique du sport

Dans le domaine du sport, les mesures en vigueur sont également levées, comme l’obligation de présenter un certificat COVID et de porter un masque lors de la pratique du sport en salle. Il est donc désormais possible de faire du sport sans aucune restriction tant en plein air qu’en salle.

Camps

L’organisation de camps de sport n’est plus soumise à aucune recommandation particulière et les camps peuvent être réalisés sans restrictions.

Prescriptions des cantons et des exploitants d’installations

Les cantons ainsi que certains établissements ou organisations peuvent prendre des mesures plus strictes dont il convient de tenir compte lors de l’organisation et de la réalisation d’activités J+S (formation des cadres et offres pour les enfants et les jeunes).

16. Februar 2022

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.

Bis 31. März: Isolation sowie Maskenpflicht an gewissen Orten
Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch ist und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen kann, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation ist eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich.

Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit kann verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.

Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

Nach Artikel im Arbeitsgesetz ist Die SKF verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen – so auch in Zeiten einer Pandemie. Pflichten des Arbeitgebers sind folgende Themen: Schutzmaßnahmen, Schutzkonzepte, Lüftung, Homeoffice etc.

À partir de jeudi 17 février 2022, l’accès aux magasins, aux restaurants, aux établissements culturels, aux établissements ouverts au public et aux manifestations est à nouveau possible sans masque ni certificat. Le port du masque obligatoire et la recommandation de télétravail sont également abrogés. Lors de sa séance du 16 février 2022, le Conseil fédéral a levé la majorité des mesures nationales de lutte contre la pandémie de coronavirus. Il ne maintient que l’isolement des personnes dépistées positives ainsi que le port du masque obligatoire dans les transports publics et dans les établissements de santé. Il s’agit de protéger les personnes vulnérables jusqu’à la fin mars 2022. La situation reviendra ensuite à la normale.

Jusqu’au 31 mars: isolement et port du masque obligatoire dans certains endroits
La circulation du virus restant très élevée et celui-ci pouvant entraîner de graves complications, le Conseil fédéral maintient deux mesures de
 protection inscrites dans l’ordonnance COVID-19 situation particulière jusqu’à fin mars. Si la circulation du virus le permet, lesdites mesures seront supprimées plus tôt.

Premièrement, l’isolement de cinq jours au moins continue à s’appliquer aux personnes dépistées positives, afin d’éviter que des personnes potentiellement fortement contagieuses en contaminent d’autres. 

Deuxièmement, il faudra continuer à porter le masque dans les transports publics et dans les établissements de soins. Les résidents des EMSne sont pas concernés. À noter que les cantons sont libres de renforcer les mesures de protection, mais aussi d’exempter certains endroits de l’obligation de porter le masque. Certains établissements comme des cabinets médicaux ou des salons de coiffure peuvent également exiger des visiteurs qu’ils portent un masque.

 

 

3. Februar 2022

24. Januar 2022:

Der Flowchart für den Return to Sport nach einer COVID-19-Erkrankung (Deutsch / Français) wurde im Dezember aktualisiert und mit einem siebten Szenario («Vollständig geimpft oder genesene*r Athlet*in ist SARS-CoV-2 positiv») ergänzt.

19. Januar 2022:

12. Januar 2022:

Entscheid Bundesrat
Covid-19 Verordnung 12.01.22

 

4. Januar 2022:

https://www.karate.ch/ein-herz-fuer-alle-karatekas-2022/

23. Dezember 2021:

 

22. Dezember 2021: Up-date BASPO

Für Personen ab 16 Jahren: Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Frei-zeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Es gilt Maskenpflicht. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bspw. bei bewegungsintensiven Sportarten, gilt die 2G+-Regel (genesen oder geimpft sowie mit negativem Coronatest bzw. mit Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung nicht länger als 120 Tage zurückliegend).

Für Personen zwischen 12 und 16 Jahren: Es gilt Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen (inkl. öffentlicher Verkehr), nicht jedoch bei sportlichen Aktivitäten.

Für Personen unter 12 Jahren keine Einschränkungen.

Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten im Freien mit weniger als 300 Personen gelten momentan keine Einschränkungen.

21. Dezember 2021:

COVID-19 Swiss Olympic ab 20.12.2021_DE
COVID-19 Swiss Olympic ab 20.12.2021_FR
COVID-19 Swiss Olympic ab 20.12.2021_IT

18. Dezember 2021:

Covid-19 Regeln ab SKF ab 20.12.2021 DE

Covid-19 Régles FSK dès  20.12.2021 F

17. Dezember 2021: Gültig bis 24. Januar 2022

Update FAQ 17122021 BASPO
FAQ Coronavirus BAG 17.12.21
Covid-19 Bund Verordnung 3 17.12.21pdf
Covid-19 Massnahmen Bund Verordnung 17.12.21

Medienmitteilung Swiss Olympic:

Die nun vom Bundesrat beschlossene Einführung der 2G-Regel hat grosse Auswirkungen auf den Sport, insbesondere auf die Hallensportarten. Swiss Olympic begrüsst aber, dass Personen, die in den letzten vier Monaten die Auffrischungsimpfung erhalten haben, zum zweiten Mal geimpft oder von Covid-19 genesen sind, weiterhin ohne Maske Indoor-Sportaktivitäten ausüben können.

Swiss Olympic sieht die Notwendigkeit der Verschärfung der Massnahmen gegen das Coronavirus durch den Bundesrat. Angesichts der hohen Belegung der Intensivstationen und der damit verbundenen Belastung des Gesundheitspersonals muss die aktuelle, negative Entwicklung der Pandemie verlangsamt und letztlich gestoppt werden.

Dem Sport bleiben auch nach dem heutigen Bundesratsentscheid gewisse Freiheiten erhalten. Das ist erfreulich. Die heute vom Bundesrat beschlossene Einführung der 2G-Regel hat jedoch bei den Hallensportarten grosse Auswirkungen auf den Breitensport. Die 2G-Regel führt dazu, dass ungeimpfte Personen nicht mehr am Vereinstraining teilnehmen können. «Das ist mit Blick auf die Vereine und für die jeweiligen Sportlerinnen und Sportler bedauerlich», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl. Swiss Olympic fordert die noch ungeimpften Sportlerinnen und Sportler auf, sich impfen zu lassen. Die Impfung ist für die Sportlerinnen und Sportler die einfachste Möglichkeit, wieder am Vereinsleben teilhaben zu können. Sie leisten zudem einen wichtigen und solidarischen Beitrag zum Weg aus der Pandemie.

Zufrieden ist Swiss Olympic, dass der Bundesrat von seinem Vorschlag abgekommen ist, bei allen Geimpften und Genesenen zusätzlich ein Testnachweis einzufordern, damit beim Hallensport die Maskenpflicht wegfällt. Die nun beschlossene Massnahme, dass jene Geimpften und Genesenen keinen Test nachweisen müssen, die innerhalb der letzten vier Monate vollständig geimpft wurden, genesen sind oder die Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist deutlich praxisnaher. Allerdings muss aus Sicht von Swiss Olympic künftig die Möglichkeit für alle gegeben sein, rechtzeitig Zugang zur Auffrischungsimpfung zu erhalten. Zugleich muss auch der Zugang zu Tests für alle sichergestellt sein, die zur Ausübung des Sports einen solchen Test benötigen.
 
Der Sport steht in der Pflicht
Swiss Olympic nimmt aber auch den Sport in die Pflicht. «Wir fordern von den Verbänden, Vereinen und von den Sportlerinnen und Sportler, die Freiheiten zu schätzen, die dem Sport auch in dieser schwierigen Pandemielage bleiben und ihre Verantwortung wahrzunehmen!», sagt Jürg Stahl. «Wir als Gesellschaft haben es in der Hand, dass die Massnahmen am 24. Januar 2022, wie vom Bundesrat in Aussicht gestellt, wieder gelockert werden können.» Swiss Olympic erwartet, dass die geltenden Massnahmen strikt eingehalten werden. Zudem sollen sich die Verbände und Vereine bei geplanten Anlässen wie Hallenturnieren, Versammlungen usw. stets fragen, ob deren Durchführung angesichts der aktuellen Lage angebracht und notwendig ist. Aus Sicht von Swiss Olympic soll momentan die Bewegung im Vordergrund stehen und damit die Durchführung von Trainings in möglichst beständigen Gruppen.

L’introduction de la règle dite des « 2G », qui a désormais été décidée par le Conseil fédéral, a de grandes répercussions sur le sport, en particulier en salle. Swiss Olympic salue toutefois le fait que les personnes qui au cours des quatre derniers mois ont reçu un vaccin de rappel, ont été vaccinées pour la deuxième fois ou ont guéri de la COVID-19, puissent continuer à pratiquer des activités sportives en salle sans masque.
 
Swiss Olympic perçoit la nécessité derrière le renforcement des mesures contre le coronavirus décidé aujourd’hui par le Conseil fédéral. Compte tenu du taux d’occupation élevé des unités de soins intensifs et de la charge qui en résulte pour le personnel soignant, l’évolution négative actuelle de la pandémie doit être ralentie et, à terme, stoppée.
 
Même après la nouvelle décision du Conseil fédéral, le sport conserve certaines libertés. C’est réjouissant. Toutefois, l’introduction de la règle des « 2G » décidée aujourd’hui par le Conseil fédéral a de grandes répercussions pour les sports en salle, dans le secteur du sport de masse. La règle des « 2G » a pour conséquence que les personnes non vaccinées ne pourront plus participer aux entraînements des clubs. « C’est regrettable pour les clubs ainsi que les sportives et sportifs concernés », déclare Jürg Stahl, président de Swiss Olympic. Swiss Olympic invite cependant les sportives et sportifs qui ne sont pas encore vaccinés à le faire. Pour les sportives et sportifs, la vaccination est le moyen le plus simple de pouvoir à nouveau participer à la vie de leur club. Les personnes qui se font vacciner apportent en outre une contribution importante et solidaire en vue de la sortie de la pandémie.
 
Swiss Olympic est satisfaite que le Conseil fédéral soit revenu sur sa proposition de fixer un test supplémentaire pour toutes les personnes vaccinées et guéries afin de supprimer l’obligation du masque pour les sports en salle. La mesure définie aujourd’hui est nettement plus facile à mettre en pratique – les personnes qui au cours des quatre derniers mois ont reçu un vaccin de rappel, ont été vaccinées pour la deuxième fois ou ont guéri de la COVID-19 n’ont pas besoin de présenter un test négatif. Toutefois, Swiss Olympic estime qu’à l’avenir, la possibilité devra être donnée à toutes et tous d’avoir accès à temps à un vaccin de rappel. Parallèlement, un accès aux tests devra également être garanti pour toutes celles et ceux qui en ont besoin pour pratiquer leur sport.
 
Le sport a un devoir à assumer
Swiss Olympic met aussi le sport devant ses responsabilités. « Nous encourageons maintenant les fédérations, les clubs ainsi que les sportives et sportifs à apprécier les libertés qui restent au sport, même dans cette situation de pandémie difficile, et d’assumer leurs responsabilités », explique Jürg Stahl. « Nous toutes et tous, en tant que société, avons le pouvoir de faire en sorte que les mesures puissent à nouveau être assouplies le 24 janvier 2022, comme le Conseil fédéral l’a laissé entrevoir. » Swiss Olympic attend que les mesures en vigueur soient strictement respectées. En outre, les fédérations et les clubs doivent toujours se demander, lorsqu’ils prévoient des événements tels que des tournois en salle ou autres rassemblements, si la manifestation est appropriée et nécessaire au vu de la situation actuelle. Du point de vue de Swiss Olympic, la priorité doit actuellement être donnée à l’exercice physique et donc aux entraînements, dans des groupes aussi fixes que possible.

 

Das gilt ab Montag:

  • 2G: In den Innenräumen von Restaurants, Kultur-, Sport (Dojo)– und Freizeitbetrieben sowie an Veranstaltungen drinnen gilt neu 2G statt 3G: Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Ausserdem gilt Maskenpflicht und eine Sitzpflicht beim Essen und Trinken.
  • 3G: Für Veranstaltungen draussen mit mehr als 300 Personen gilt weiterhin 3G-Pflicht. Auch Getestete kommen also rein.
  • 2G+: Überall dort, wo keine Maske getragen werden oder man beim Essen und Trinken nicht sitzen kann, gilt 2G+: Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen. Keinen Test müssen Personen machen, deren vollständige Impfung, Booster oder Genesung weniger als vier Monate her ist. Auch Kinder bis 16 Jahre sind ausgenommen. Die 2G+-Regel gilt z.B. für Bars, Clubs, Musikproben oder Hallenbäder.
  • Homeoffice-Pflicht: Es muss wieder von daheim aus gearbeitet werden. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt Maskenpflicht.
  • Nur noch ein Test bei Einreise: Der Bund passt das Einreise-Regime wieder an. Neu kann man vor der Einreise auch einen Antigen-Schnelltest machen statt eines PCR-Tests. Ersterer darf aber nicht älter als 24 Stunden sein. Die Pflicht, 4 bis 7 Tage nach Einreise einen zweiten Test zu machen, entfällt.
  • Maskenpflicht und 3G für Schulen: Ab der Sekundarstufe II gilt schweizweit eine Maskenpflicht. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen ausserdem, die Maske auch an den unteren Stufen für obligatorisch zu erklären. An den Hochschulen wird kein Fernunterricht eingeführt, aber es gilt neu 3G-Pflicht.
  • Keine nicht-dringlichen OPs: Der Bundesrat empfiehlt den Spitälern, nicht dringende Operationen zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten.

    Nur – was heisst das ganz konkret im Alltag?

    2G

    Wo kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein?

    Wo derzeit die 3G-Regel gilt, gilt künftig 2G-Regel. Das heisst: In die Innenräume von Restaurants, Kultur-, Sport (Dojo)– und Freizeitbetriebe sowie zu Veranstaltungen, die drinnen stattfinden, haben bei über 16-Jährigen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. Shoppen und den ÖV benutzen kann man weiterhin auch als Ungeimpfter.

    Ok, und dann gelten aber keine weiteren Auflagen?

    Doch. Zusätzlich zu 2G gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation.

    Muss ich eine Maske aufsetzen, wenn ich das Restaurant betrete?

    Ja. Sowohl beim Betreten als auch beim Aufbrechen und auch sonst jedes Mal, wenn man seinen Platz am Tisch verlässt.

    2G+

    Kann ich noch in die Chorprobe und ins Hallenbad, wenn ich ungeimpft bin?

    Nein, auch hier gilt 2G. Kommt hinzu: Im Hallenbad und bei Sportarten, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen auch Geimpfte und Genesene zusätzlich noch einen negativen Test vorweisen (2G+). Ausgenommen von der Testpflicht sind Jugendliche unter 16 Jahren. Es gibt noch eine weitere Ausnahme: Nicht zum Test muss, wessen letzte Impfung (zweite Dosis oder Booster) weniger als 4 Monate alt ist.

    Und was gilt in Fitnessstudios (Dojo)?

    Es gilt die 2G-Regel mit Maskenpflicht. Der Betreiber des Fitnessstudios/Dojos kann auf Wunsch die 2G+-Regel einführen. In diesem Fall ist das Tragen einer Maske nicht mehr vorgeschrieben.

    Und was ist mit Restaurants, Bars und Clubs? Da kann man ja auch keine Maske tragen.

    Da gibt es Unterschiede: Im Restaurant gilt: 2G und Maske auf, so lange man sich bewegt (also reingeht, rausgeht oder beim Gang auf die Toilette). Am Tisch, wenn man isst oder trinkt, kann man die Maske abnehmen.

    Anders im Club oder in einer Bar: Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, brauchen auch Geimpfte und Genesene ein negatives Testresultat (2G+). Auch hier gilt: Nicht zum Test muss, wessen letzte Impfung (zweite Dosis oder Booster) weniger als 4 Monate alt ist.

    Darf ein Restaurant zusätzlich zu 2G auch noch einen Test verlangen?

    Ja, grundsätzlich können alle Betriebe und Veranstalter, die das wollen, freiwillig auch 2G+ einführen, also nur Geimpfte und Genesene einlassen, die auch noch negativ getestet sind. Im Gegenzug können Sie auf die Masken und Sitzpflicht verzichten. Im Übrigen dürfen auch die Kantone nach wie vor natürlich strengere Regeln einführen als der Bund.

    Ich bin geimpft oder genesen. Darf ich noch ins Büro?

    Nein. Ab kommenden Montag führt der Bundesrat wieder die Homeoffice-Pflicht ein. Wenn vor Ort gearbeitet werden muss, weil es nicht anders geht, herrscht wie bis anhin Maskenpflicht.

    Ich studiere. Darf ich jetzt nur noch an die Fachhochschule, wenn ich geimpft oder genesen bin?

    Nein, an Universitäten und anderen weiterführenden Schulen gilt 3G. Der Bundesrat verzichtet auf eine Verschärfung, weil die ohnehin bald die Semesterferien anfangen.

    Müssen meine Kinder jetzt auch in der Schule Masken tragen?

    Kommt drauf an, wie alt sie sind. Der Bundesrat führt die Maskenpflicht ab Sekundarstufe II ein. Er empfiehlt den Kantonen zudem dringend, diese auch in den tieferen Stufen einzuführen. Viele Kantone haben dies bereits getan.

    Ab wann gelten die neuen Regeln?

    Sämtliche neuen Massnahmen treten ab Montag, 20. Dezember in Kraft. Sie sind auf den 24. Januar 2022 befristet.

14. Dezember 2021:

Covid-19 Vernehmlassungsantwort_Sport_Konsultation – Coronamassnahmen Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage 14.12.21

14. Dezember 2021:

14. Dezember 2021: Stellungnahme SKF zur Vernehmlassung zu den möglichen Verschärfungen der Massnahmen durch den Bundesrat:

Aus Sicht der Swiss Karate Federation ist die Variante 1 vorzuziehen. Es ist nachgewiesen, dass man im Karate mit Masken trainieren kann. Bei grösseren Wettkämpfen ist davon auszugehen, dass die Verfügung 2G +Test zur Anwendung kommt.

Variante 2 mit den Teilschliessungen betrachten wir als zu strikt und zu geschäftsschädigend. Es ist z.B. nicht einzusehen, warum im Fitnessstudio 2G mit Maskenpflicht nicht machbar und nicht genügend sein soll, im Karate-Dojo geht es auch. 

Die erneute Schliessung der Sportanlagen für über 16jährige gilt es auf jeden Fall zu verhindern.

Variante 1 übt weiterhin Druck auf die Ungeimpften aus, sich jetzt doch impfen zu lassen, Variante 2 betraft die Geimpften und Genesenen unnötig und motiviert die Ungeimpften nicht, etwas an ihrem Verhalten zu ändern.

Für 2G + Anlässe, müssen die Tests wieder gratis sein!

10. Dezember 2021:

6. Dezember 2021:

https://www.baspo.admin.ch/fr/aktuell/covid-19-sport.html

Was gilt für Sportaktivitäten?
Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen. Für Aktivitäten in Innenräumen finden Sie die neuen Vorgaben mit der Einführung der Zertifikatspflicht in den folgenden Fragen.

Was gilt grundsätzlich für den Sport in Innenräumen mit der Einführung der Zertifikatspflicht?
Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die Zertifikatspflicht. Ein Zertifikat erhalten Geimpfte, Genesene und Getestete.

Gilt beim Sporttreiben eine Maskenpflicht?
Draussen nicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche, permanente Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist nur die eigentliche Sportausübung – also die Zeit, in der aktiv Sport getrieben wird. Wird von mindestens einer anwesenden Person bei der sportlichen Aktivität auf ein Maskentragen verzichtet, sind die Kontaktdaten aller anwesenden Personen zu erheben. Wird der Sport von sämtlichen Personen mit Maske ausgeübt, ist die Erhebung der Kontaktdaten nicht verlangt.

Müssen von Kindern und Jugendlichen, die in einem Innenraum trainieren und jünger sind als 16 Jahre, ebenfalls Kontaktdaten erhoben werden?
Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Hallen und Innenräumen, bei denen keine Maske getragen werden kann, müssen auch die Kontaktdaten von Personen erfasst werden, die jünger sind als 16 Jahre. Wird bei einer kulturellen und sportlichen Aktivität in einem Innenraum eine Maske getragen, dann müssen die Kontaktdaten von Personen unter 16 Jahren nicht erfasst werden. Die Zertifikatspflicht gilt dagegen nur für Personen, die älter sind als 16 Jahre.

Gilt die Ausweitung der Maskenpflicht auch für geimpfte oder genesene Personen?
Ja, an Orten, wo das Tragen einer Maske obligatorisch ist, gilt die Massnahme für alle, unabhängig vom Immunstatus der Person.

Wer übernimmt die Kosten der Tests, um ein Zertifikat zu erhalten?
Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Personen, die sich testen lassen, um das Zertifikat zu erhalten, den Test selber bezahlen. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht hingegen weiterhin.

Gilt für Sport-Veranstaltungen im Freien auch eine Zertifikatspflicht?
Ja, ab 300 anwesenden Personen (unabhängig ob Sporttreibende, Zuschauende oder Helfende) gilt auch bei Sport-Veranstaltungen im Freien eine Zertifikatspflicht für sämtliche Anwesende.

Wer ist verantwortlich für die Prüfung der Zertifikats-Gültigkeit?
Die Organisatorin/der Organisator bzw. der oder die Leitende der sportlichen Aktivität.

In welchen Betrieben gilt die Zertifikatspflicht?
In öffentlich zugänglichen Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetrieben, wie Hallenbädern und Aquaparks, Fitnesscentern usw., in denen Besucherinnen und Besuchern nicht ausschliesslich Aussenbereiche offenstehen.

Gilt die Zertifikatspflicht auch für Spa-Einrichtungen und Fitnessräume in Hotels?
Ja

Existieren Ausnahmen der Zertifikatspflicht für die Sportausübung in öffentlich zugänglichen Innenräumen?
Nein. Die Zertifikatspflicht gilt für alle sportlichen Aktivitäten in öffentlich-zugänglichen Innenräumen und ist unabhängig vom Platzangebot und von der Gruppengrösse.

Gilt die Zertifikatspflicht auch bei nicht öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. eigene Garage mit Fitnessgeräten)?
Nein. Allerdings ist eine Umgehung der Regelungen nicht erlaubt. Nicht öffentliche Räumlichkeiten dürfen keinen kommerziellen Charakter haben.

Gilt Sporttreiben in Gruppen mit weniger als 11 Familienmitgliedern und/oder Freunden als ein im Zuge der Massnahmen von der Zertifikatspflicht befreites Treffen im Familien- und Freundeskreis?
Ausschliesslich dann, wenn dies draussen oder in nicht öffentlich zugänglichen Innenräumen geschieht.

Können Betreiber von Sportanlagen oder die Organisatoren den Zugang auf 2G (genesen oder geimpft) beschränken? Und was bringt das?
Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten Geimpfte und genesene Personen sind deutlich weniger ansteckend und nach einer Ansteckung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von einem schweren Verlauf oder einer Hospitalisation geschützt. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.

Gilt die Zertifikatspflicht auch für die Mitarbeitenden in oben erwähnten Betrieben mit Zertifikatspflicht?
Nein, ein Arbeitgeber kann aber für die Arbeitnehmenden im Rahmen seiner Fürsorgepflicht das Vorliegen eines Zertifikats verlangen. Die Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei den Arbeitnehmenden überprüfen, wenn es der Festlegung von angemessenen Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient. Der Arbeitgeber muss schriftlich festhalten, wenn er anhand des Covid-Zertifikats Schutzmassnahmen oder Massnahmen zur Umsetzung eines Testkonzepts treffen möchte. Die Arbeitnehmenden sind dazu anzuhören. Das Ergebnis der Zertifikatsüberprüfung darf vom Arbeitgeber nicht für andere Zwecke verwendet werden. Es darf zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften und genesenen sowie ungeimpften Arbeitnehmenden kommen.

Brauchen alle Helferinnen und Helfer ein Zertifikat? Oder ist eine Mischform möglich; die einen haben ein Zertifikat, die anderen nicht – oder entscheidet der Veranstalter, dass alle Helferinnen und Helfer ein Zertifikat vorweisen müssen?
Es gilt, dass in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben oder an Veranstaltungen, bei denen der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist, alle vor Ort tätigen Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Veranstalter stehen, zwingend ein Zertifikat vorweisen müssen. Dies betrifft insbesondere helfende und sonstige mitwirkende Personen. Das heisst Ehrenamtliche sind der Zertifikatspflicht unterstellt. Nur wenn ein Arbeitsvertrag besteht, kommt die arbeitsrechtliche Regelung (Art. 25 der Covid-19-Verordnung) bzw. die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Zuge.

Wie werden Helferinnen und Helfer bei einer Veranstaltung definiert?
Das sind freiwillige Personen, die vom Veranstalter für die Durchführung zwingend benötigt werden.

Müssen Kinder bei Grossveranstaltungen ein Zertifikat vorweisen?
Nein, im Rahmen der Zutrittsregelung für Grossveranstaltungen besteht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Zertifikatspflicht.

Gilt bei gemischten Gruppen mit Personen über und unter 16 Jahren jeweils für die gesamte Gruppe eine Zertifikatspflicht?
Nein. Personen unter 16 Jahren unterliegen der Zertifikatspflicht nicht.

4. Dezember 2021:

3. Dezember 2021:

Covid-19 besondere Lage 3.12.21

Covid-19 FAQ BAG

Covid-19 FAQ Massnahmen 03.12.21

23. November 2021: Zur Zeit steigen die Corona Zahlen der positiven Tests wieder. Aus diesem Grund empfiehlt die SKF das Tragen einer FFP2 Maske an den kommenden Schweizermeisterschaften vom 27./28. November 2021 in Sursee. Das ganze Turnier findet als 3G-Anlass statt.

 

22. Oktober 2021: Swiss Olympic publizierte die Vorgaben zu den Phasen II+III des Stabilisierungspaket 2021. Das heisst Rahmenbedingungen und Prozesse. Es geht konkret um die Phase 01.01.-31.08.2021.Zwingende Vorgaben: 1) Schäden betreffen nur das Kalenderjahr 2021, b) finanzieller Nettoschaden über das ganze Jahr betrachtet ist massgebend, c) mindestens 60% (bei den SKF-Dojos problemlos) müssen in den Breitensport fliessen, d) Schadenminderungspflicht für die Antragstellungen. Die Schäden müssen bis 30. November von der SKF bei Swiss Olympic vorliegen. Die von den Dojo eingegebenen Anträge werden von der SKF überprüft. Bereits ausbezahlten. Beiträge müssen in der Schadensmeldung aufgeführt werden. Die Präsident*innen der Sektionen erhielten vom Zentralpräsidenten gebeten zu entscheiden, welche Dojos (auch solche die bis jetzt noch keine Unterstützung beantragt haben) für weitere Unterstützungen in Frage kommen. Meldung bis spätestens 31. Oktober 2021. Gleichzeitig wurden sie gebeten die Dojos exakt über das Vorgehen zu informieren. 

Die Entschädigung für Schäden 1.9.-31.12.21 werden vom Bundesrat noch festgelegt.

20. September 2021: 

13. September 2021:

Covid-19 Regeln ab 13.09.2021

Règlements Covid-19 à partir du 13 septembre

11. September 2021:

Informationen SKF (Trainings, Turniere, Meetings) folgen bis 13. September 2021.

11. September 2021:

Covid19_Sport_13.09.2021

10. September 2021:

Update FAQ – 10092021

Weitere Spezifizierungen Behörden Baselland

9. September 2021:

Covid-19 Update FAQ Bundesamt für Sport – 1309201

https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html

8. September 2021:

2. September 2021:

29. August 2021:

Es ist davon auszugehen, dass die Schweizermeisterschaften (27./28. November 2021, Stadthalle Sursee, als Veranstaltung mit gültigen Covid-Zertifikat (3G-Regel)  durchgeführt wird. Kriterien ab 16 Jahre:

BAG-Zertifikat

Übersicht Kantone

  • Geimpft
    • Der Impfstoff ist in der Schweiz zugelassen
    • Die Impfung muss vollständig sein. Das heisst sie muss die Anzahl Impfdosen gemäss den Empfehlungend des BAG umfassen
    • Das Covid-Zertiikat für Geimpfte ist ab Verabreichung der letzten Impfdosis für 365 Tage gültig
  • Genesen
    • Ein Covid-Zertifikat ist erhältlich, wenn die Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test bestätigt wurde und nicht länger als 180 Tage zurückliegt
    • Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultate und dauert ab dem Testresultat 180 Tage
  • Getestet
    • Antigen Schnelltest:
      • Dieser Test ist 48 Stunden gültig. Er kann in einer zugelassenen Apotheke oder Testzentrum durchführen lassen. Wichtig ist, dass anschliessend von der Teststelle das Covid Zertifikat erstellt wird.
  • PCR Test:
    • Ein Zertifikat kann mittels PCR Test erlangt werden. Dieser Test ist 72 Stunden gültig.
  • Antigen Selbsttests:
    • Für Selbsttests werden keine Zertifikate ausgestellt.

27. August 2021: Swiss Olympic ruft zur Impfung auf und setzt auf Zertifikatspflicht

Swiss Olympic engagiert sich ab nächster Woche aktiv für die Impfkampagne des Bundes. Der Dachverband des Sports setzt zudem auf eine Zertifikatspflicht bei Sportanlässen, die drinnen stattfinden.
 
Die steigenden Coronafallzahlen und die damit verbundenen Spitaleinweisungen sind auch aus Sicht von Swiss Olympic besorgniserregend. Sie wecken Erinnerungen an die Einschränkungen im vergangenen Jahr, die auch den Sport hart getroffen haben. Die Impfung ist aktuell die einfachste und wirkungsvollste Methode, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Swiss Olympic ruft daher alle Sportlerinnen und Sportler, die noch nicht dazu gekommen sind, zur Impfung auf. «Mit einer hohen Impfquote können wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir die Freude und Lebensqualität, die der Sport bringt, auch in den kommenden Monaten in all seinen Facetten erleben können. Als Athletin, als Zuschauer, als Fan», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl.Swiss Olympic unterstützt daher die laufende Impfkampagne des Bundesamts für Gesundheit BAG. Der Dachverband des Sports will ab nächster Woche mit eigens für den Sport definierten Massnahmen auch aktiv dazu beitragen, die Impfquote in unserem Land zu erhöhen.
 
Hohe Impfquote und Zertifikatspflicht erhalten die Freiheit
Swiss Olympic steht nach Absprache mit mehreren nationalen Sportverbänden und den kantonalen und kommunalen Sportämtern auch hinter dem Vorschlag des Bundesrats, die Zertifikatspflicht auszuweiten und wird sich in der Konsultation entsprechend dafür aussprechen.
 
Dass auch künftig keine Zertifikatspflicht für Anlässe mit beständigen Gruppen von bis zu 30 Personen gelten soll, ist wichtig für den Sport. Somit können etwa Vereinstrainings weiterhin ohne erhöhten Aufwand stattfinden.«Wir sind überzeugt, dass eine hohe Impfquote und die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen einen grossen Beitrag dazu leisten, dass uns die Freiheiten, die wir uns mühsam wieder erkämpft haben, erhalten bleiben. Gerade für die Sportlerinnen und Sportler, die Vereine, Verbände und Veranstalter sind diese Freiheiten wichtig und zum Teil auch existentiell», sagt Jürg Stahl.

28. Juni 2021: Covid-19 Massnahmen KARATE ab 26. Juni 2021 DF

23. Juni 2021:

Bundesamt für Sport BASPO
Erläuterungen
Covid-19 Verordnung Änderungen vom 23.6.21

31. Mai 2021:

Covid-19 Massnahmen ab 31. Mai 2021 DF

29. Mai 2021:

Swiss Olympic Nationale Vorgaben 31.05.2021

Swiss Olympic.jpg

Swiss Olympic FAQ 31.05.2021

26. Mai 2021:

https://www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/Dossier-Covid-19/Schutzkonzepte-f-r-Sport-und-Veranstaltungen

https://www.swissolympic.ch/fr/a-propos-de-swiss-olympic/Dossier-Covid-19

20. Mai 2021: Das Bundesamt für Gesundheit hat seine Quarantäne-Liste aktualisiert. Österreich ist erstmals seit Monaten nicht mehr Risikogebiet. Für die SKF betrifft es den Eurocup Zell am See (29./30. Mai, kein Punkteturnier) sowie das Austrian Junior Open in Salzburg (26./27. Juni, Punkteturnier).

L’Office fédéral de la santé publique a mis à jour sa liste de quarantaine. Pour la première fois depuis des mois, l’Autriche n’est plus une zone à risque. Pour le SKF, il s’agit de l’Eurocup Zell am See (29/30 mai, tournoi sans points) ainsi que de l’Austrian Junior Open à Salzbourg (26/27 juin, tournoi à points).

18. Mai 2021: Schweizermeisterschaften 2020, 05./06. Juni 2021. Seit dem Ausbruch der Coronapandemie reagiert die SKF jeweils umgehend auf die aktuelle epidemiologische Situation und die von den Behörden verordneten Massnahmen. Seit dem 19. April 2021 sind Wettkämpfe in Kata und Kumite mit Jahrgang 2001 oder jünger erlaubt. Konkret sind dies die Kategorien U12, U14, U16, U18, U21. In den Kategorien Kata Kumite 18+ sind ausschliesslich die Leistungssportler startberechtigt. Das heisst alle Karatekas im Besitz einer Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite) oder Swiss Olympic Talent Card (National, Regional).

Anmerkung: Die Kata 18+ Kategorien, mit Teilnahme der Breitensportler, können nicht ausgetragen werden, da vom Bundesrat, nur 15 Personen pro Kategorie zugelassen sind. Dazu zählen auch die Coachs und Schiedsrichter. Angemeldet sind (Quelle: Sportdata): Kata Individual Female Seniors (17), Kata Individual Male Seniors (26).  Damit ist das zugelassene Kontigent deutlich überschritten.

Championnats Suisse 2020, 5/6 juin 2021. Depuis le début de la pandémie de coronavirus, la FSK réagit toujours immédiatement à la situation épidémiologique actuelle et aux mesures ordonnées par les autorités. Depuis le 19 avril 2021, les compétitions en Kata et Kumite sont autorisées avec le groupe d’âge 2001 ou moins. Plus précisément, il s’agit des catégories U12, U14, U16, U18, U21. Dans les catégories Kata Kumite 18+, seuls les athlètes compétitifs sont autorisés à prendre le départ. Il s’agit de tous les karatékas en possession d’une Swiss Olympic Card (Or, Argent, Bronze, Elite) ou d’une Swiss Olympic Talent Card (National, Régional).

Note : Les catégories Kata 18+, avec la participation des athlètes amateurs, ne peut pas avoir lieu car seulement 15 personnes par catégorie sont autorisées par le Conseil Fédéral. Cela inclut les coachs et les arbitres. Les inscrits sont (source : Sportdata) : Kata Individuel Femmes Seniors (17), Kata Individuel Hommes Seniors (26). Avec cela, le contingent autorisé est clairement dépassé.

 

17. Mai 2021:

12. Mai 2021: Bundesamt für Sport

12. Mai 2021:

Swiss Olympic bekräftigt Forderung nach Perspektiven für den Sport
Lockerungen für den Sport verbessern das Wohlbefinden der Bevölkerung während der anhaltenden Pandemie deutlich. Mit Blick auf den nächsten Entscheid des Bundesrats erwartet Swiss Olympic, dass die Landesregierung dieser Tatsache Rechnung trägt.
 
Swiss Olympic bekräftigt die Forderung, wonach der Sport in der Schweiz möglichst rasch eine gewisse Perspektive braucht. Dies im Hinblick auf die in dieser Woche erwartete Kommunikation des Bundesrats betreffend weiteres Vorgehen bei den Öffnungsschritten. «Die Menschen in diesem Land sehnen sich danach, ihren Sport wieder mit weniger Einschränkungen ausüben zu können. Und sie sehnen sich nach einer Form des Vereinslebens», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl.Neben Lockerungen für den Trainingsbetrieb erwartet Swiss Olympic als Dachverband des Schweizer Sports, dass bald auch im Breitensport wieder Wettkämpfe stattfinden können. In Sportarten, bei denen aufgrund der Voraussetzungen (Ausübung im Freien, Abstandregeln können eingehalten werden, usw.), wenn überhaupt nur ein sehr geringes Ansteckungsrisiko besteht, spricht aus Sicht von Swiss Olympic nichts gegen eine entsprechende Lockerung der derzeit gültigen Vorschrift.Nachdem sich der Bundesrat vor vier Wochen gegen eine Lockerung der Massnahmen entschieden hatte, erinnerte Swiss Olympic die Landesregierung an den Wert des Sports für die Gesellschaft auf gesundheitlicher und auch psychischer Ebene. Nun, Mitte April, ist es aus Sicht von Swiss Olympic noch dringlicher, dass der Bundesrat die Voraussetzungen der Bevölkerung auf das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden deutlich verbessert, indem er Lockerungen für den Sport beschliesst.«Bei allem Respekt für die schwierige Situation erwarten wir vom Bundesrat, dass er möglich macht, was möglich ist. Die Sportvereine wollen und werden diese Verantwortung wahrnehmen, das steht fest, und sie werden sich auch daran messen lassen», sagt Jürg Stahl. Schon jetzt stehen über 250 spezifische, breit akzeptierte und bewährte Schutzkonzepte für den Sport zur Verfügung, mit deren Anwendung die Durchführung von Wettkämpfen in gewissen Sportarten grundsätzlich möglich und epidemiologisch unbedenklich ist. Swiss Olympic ist klar, dass die Regierung einen Teil der Verantwortung delegieren würde, wenn sie die Lockerungsforderungen des Sports erfüllt. Jürg Stahl sagt dazu: «Ich denke, das wäre zielführend. Sportlerinnen und Sportler halten sich an die Spielregeln. Das wäre auch diesmal nicht anders.»
 
Swiss Olympic geht davon aus, dass der Bundesrat in seinem nächsten Entscheid dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Sport, nach Wettkampf und Gemeinschaft Rechnung trägt.

Swiss Olympic réitère sa demande de perspectives pour le sport
En cette période d’incertitudes liées à la pandémie, un assouplissement des mesures dans le domaine du sport ne peut qu’améliorer le bien-être de la population de manière significative. Swiss Olympic attend du gouvernement qu’il prenne en considération cette évidence lors de la prochaine décision du Conseil fédéral.
 
Le Conseil fédéral devrait communiquer cette semaine ce que pourraient être les prochaines mesures d’ouverture. Face à cette communication très attendue, Swiss Olympic réitère sa demande pour le sport suisse qui a besoin de perspectives concrètes de manière tout à fait urgente. « Les habitants de ce pays aspirent à pouvoir de nouveau pratiquer leur sport avec moins de restrictions. Et ils aspirent aussi à retrouver la vie du sport associatif », déclare Jürg Stahl, président de Swiss Olympic.En plus d’un assouplissement des mesures pour ce qui est des entraînements, Swiss Olympic attend que les compétitions puissent elles aussi reprendre au plus vite pour le sport de masse. Dans les disciplines où le risque d’infection est minime, voire inexistant, à savoir lorsque le sport est pratiqué en plein air, lorsque que les règles de distanciation sont respectées, etc., Swiss Olympic estime que rien ne s’oppose alors à un assouplissement de la réglementation jusqu’à présent en vigueur.
 
Après que le Conseil fédéral se soit prononcé il y a quatre semaines contre un assouplissement des mesures, Swiss Olympic a rappelé au gouvernement la valeur du sport pour la société, tant au niveau de la santé qu’au niveau psychologique. Aujourd’hui, à la mi-avril, Swiss Olympic considère qu’il est encore plus urgent que le Conseil fédéral améliore les conditions de vie de la population de manière significative pour son bien-être physique, mental et psychologique en décidant d’assouplissements pour le sport.« Avec tout le respect que nous avons pour cette situation difficile, nous attendons du Conseil fédéral qu’il rende possible ce qui est possible. Et une chose est sûre : Le sport assumera cette responsabilité avec la plus grande rigueur », déclare Jürg Stahl. Il existe déjà plus de 250 concepts de protection spécifiques, largement acceptés et éprouvés, et l’application de ces concepts permettrait en principe, dans certaines disciplines, d’organiser des compétitions sans danger au niveau épidémiologique.
 
Swiss Olympic part du principe que le Conseil fédéral, dans sa prochaine décision, tiendra compte du fait que la population a besoin de sport, de compétitions et de moments de partage.

11. Mai 2021: Eurocup Zell am See (Anmeldung: 19.05., Austragung: 29.05.). Keine Quarantäne (bei Rückkehr in die Schweiz) für Inhaber*innen einer Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite), einer Swiss Olympic Card (National, Regional, nicht aber Lokal) und Coaches. Alle übrigen Teilnehmenden haben die vom Bund verfügte Quarantäne zu absolvieren und können somit nicht an den Schweizermeisterschaften vom 5./6. Juni 2021 in Sursee starten.

Eurocup Zell am See (inscription: 19.05., événement : 29.05.). Pas de quarantaine (au retour en Suisse) pour les titulaires d’une Swiss Olympic Card (Or, Argent, Bronze, Elite), d’une Swiss Olympic Card (nationale, régionale, mais pas locale) ainsi que de coaches. Tous les autres participants doivent accomplir la quarantaine imposée par le gouvernement fédéral et ne peuvent donc pas participer aux Championnats suisses des 5/6 juin 2021 à Sursee.

10. Mai 2021: Neue Regeln Sport Quarantäne / Nouvelles règles quarantaine 

3. Mai 2021: Aufgrund der aktuellen Covid-Situation, wird der Eurocup Zell am See (AUT) am 29-30.05.2021 als SKF Punkteturnier abgesagt. Die Teilnahme bleibt freiwillig. Es sind die Quarantänevorschriften bei der Einreise zu beachten.  En raison de la situation actuelle de Covid, l’Eurocup à Zell am See (AUT) le 29-30.05.2021 est annulée comme tournoi à points SKF.  La participation restera volontaire. Les règles de quarantaine doivent être respectées à l’entrée dans le pays.

30. April 2021: Die SKF empfiehlt, dass auch 2x geimpfte Personen weiterhin eine Schutzmaske (in Innenräumen) tragen. La SK recommande aux personnes, même 2x vaccinées, de continuer à porter un masque de protection (à l’intérieur).

22. April 2021: Corona Virus erklärt für Covid-19 Corona für Kinder

18. April 2021:  Covid-19 Massnahmen ab 19. April 2021 DF / alle Regeln/Weisungen. toutes les directives, règles.

16. April 2021: Zur Zeit werden vom Bundesamt für Sport wie Swiss Olympic die neu geltenden Regeln ab 19. April 2021 erarbeitet. Sobald diese vorliegen erfolgt das Dokument Karatesport.

15. April 2021: Der für den. 1. Mai vorgesehene Eurocup am See ist abgesagt.

14. April 2021:

Swiss Olympic begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Öffnungsschritte. Sie bedeuten für einen Teil des Schweizer Sports eine gewisse Erleichterung in der aktuellen Situation.

Die heute vom Bundesrat beschlossenen, vorsichtigen Lockerungsschritte eröffnen den Sportverbänden, den Vereinen und den Sportlerinnen und Sportler in den drei Bereichen Bewegung, Wettkampf und Publikum eine gewisse Perspektive. In den vergangenen Wochen hatte Swiss Olympic im intensiven Kontakt mit den Behörden darauf hingewiesen, wie wichtig eine solche Aussicht für den Sport ist. Entsprechend zufrieden ist Swiss Olympic für den Moment, und angesichts der nach wie vor fragilen Lage, mit dem Entscheid des Bundesrats.

«Es ist ein kleiner Schritt Richtung Normalität. Ab der nächsten Woche erhalten mehr Sportlerinnen und Sportler die Möglichkeit, im Verein Sport zu treiben und sich an Wettkämpfen zu messen – wenn auch in 15er-Gruppen. Das wird einen positiven Einfluss auf die Resilienz vieler Menschen haben», sagt Jürg Stahl, der Präsident von Swiss Olympic. «Schliesslich ist der Sportverein ein Ort, wo die gemeinsame Bewegung stattfindet.»

Swiss Olympic ist sich aber bewusst, dass die Situation für alle Beteiligten anspruchsvoll bleibt. Die Vereine, die Sportlerinnen und Sportler sind gefordert, der Verantwortung gerecht zu werden und die Massnahmen einzuhalten. «Gleichzeitig ist Kreativität gefragt, um innerhalb der Schutzmassnahmen die Menschen in Bewegung zu bringen. Ich bin überzeugt, dass das gelingt und habe grosses Vertrauen in die Verantwortlichen», sagt Jürg Stahl. Wichtig sein wird dabei auch die konsequente Umsetzung der Schutzkonzepte, welche die Sportverbände und Vereine im vergangenen Mai in Zusammenarbeit mit Swiss Olympic und dem Bundesamt für Sport BASPO für ihre Sportarten entwickelt hatten.

Für viele Sportlerinnen und Sportler sind komplementär zur Ausübung ihrer Aktivitäten auch die Fitnesszentren wichtig. Dass der Bundesrat nun deren Wiedereröffnung erlaubt, bewertet Swiss Olympic ebenfalls als positiven Schritt.

BAG FAQ Öffnungsschritt 19.4.2021

13. April 2021:

Stabilisierungspaket / Mesures de stabilisation 2021

12. April 2021:

Swiss Olympic bekräftigt Forderung nach Perspektiven für den Sport

Lockerungen für den Sport verbessern das Wohlbefinden der Bevölkerung während der anhaltenden Pandemie deutlich. Mit Blick auf den nächsten Entscheid des Bundesrats erwartet Swiss Olympic, dass die Landesregierung dieser Tatsache Rechnung trägt.

Swiss Olympic bekräftigt die Forderung, wonach der Sport in der Schweiz möglichst rasch eine gewisse Perspektive braucht. Dies im Hinblick auf die in dieser Woche erwartete Kommunikation des Bundesrats betreffend weiteres Vorgehen bei den Öffnungsschritten. «Die Menschen in diesem Land sehnen sich danach, ihren Sport wieder mit weniger Einschränkungen ausüben zu können. Und sie sehnen sich nach einer Form des Vereinslebens», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl.

Neben Lockerungen für den Trainingsbetrieb erwartet Swiss Olympic als Dachverband des Schweizer Sports, dass bald auch im Breitensport wieder Wettkämpfe stattfinden können. In Sportarten, bei denen aufgrund der Voraussetzungen (Ausübung im Freien, Abstandregeln können eingehalten werden, usw.), wenn überhaupt nur ein sehr geringes Ansteckungsrisiko besteht, spricht aus Sicht von Swiss Olympic nichts gegen eine entsprechende Lockerung der derzeit gültigen Vorschrift.

Nachdem sich der Bundesrat vor vier Wochen gegen eine Lockerung der Massnahmen entschieden hatte, erinnerte Swiss Olympic die Landesregierung an den Wert des Sports für die Gesellschaft auf gesundheitlicher und auch psychischer Ebene. Nun, Mitte April, ist es aus Sicht von Swiss Olympic noch dringlicher, dass der Bundesrat die Voraussetzungen der Bevölkerung auf das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden deutlich verbessert, indem er Lockerungen für den Sport beschliesst.

«Bei allem Respekt für die schwierige Situation erwarten wir vom Bundesrat, dass er möglich macht, was möglich ist. Die Sportvereine wollen und werden diese Verantwortung wahrnehmen, das steht fest, und sie werden sich auch daran messen lassen», sagt Jürg Stahl. Schon jetzt stehen über 250 spezifische, breit akzeptierte und bewährte Schutzkonzepte für den Sport zur Verfügung, mit deren Anwendung die Durchführung von Wettkämpfen in gewissen Sportarten grundsätzlich möglich und epidemiologisch unbedenklich ist. Swiss Olympic ist klar, dass die Regierung einen Teil der Verantwortung delegieren würde, wenn sie die Lockerungsforderungen des Sports erfüllt. Jürg Stahl sagt dazu: «Ich denke, das wäre zielführend. Sportlerinnen und Sportler halten sich an die Spielregeln. Das wäre auch diesmal nicht anders.»
 
Swiss Olympic geht davon aus, dass der Bundesrat in seinem nächsten Entscheid dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Sport, nach Wettkampf und Gemeinschaft Rechnung trägt.

Swiss Olympic réitère sa demande de perspectives pour le sport
En cette période d’incertitudes liées à la pandémie, un assouplissement des mesures dans le domaine du sport ne peut qu’améliorer le bien-être de la population de manière significative. Swiss Olympic attend du gouvernement qu’il prenne en considération cette évidence lors de la prochaine décision du Conseil fédéral.

Le Conseil fédéral devrait communiquer cette semaine ce que pourraient être les prochaines mesures d’ouverture. Face à cette communication très attendue, Swiss Olympic réitère sa demande pour le sport suisse qui a besoin de perspectives concrètes de manière tout à fait urgente. « Les habitants de ce pays aspirent à pouvoir de nouveau pratiquer leur sport avec moins de restrictions. Et ils aspirent aussi à retrouver la vie du sport associatif », déclare Jürg Stahl, président de Swiss Olympic.

En plus d’un assouplissement des mesures pour ce qui est des entraînements, Swiss Olympic attend que les compétitions puissent elles aussi reprendre au plus vite pour le sport de masse. Dans les disciplines où le risque d’infection est minime, voire inexistant, à savoir lorsque le sport est pratiqué en plein air, lorsque que les règles de distanciation sont respectées, etc., Swiss Olympic estime que rien ne s’oppose alors à un assouplissement de la réglementation jusqu’à présent en vigueur.

Après que le Conseil fédéral se soit prononcé il y a quatre semaines contre un assouplissement des mesures, Swiss Olympic a rappelé au gouvernement la valeur du sport pour la société, tant au niveau de la santé qu’au niveau psychologique. Aujourd’hui, à la mi-avril, Swiss Olympic considère qu’il est encore plus urgent que le Conseil fédéral améliore les conditions de vie de la population de manière significative pour son bien-être physique, mental et psychologique en décidant d’assouplissements pour le sport.

«Avec tout le respect que nous avons pour cette situation difficile, nous attendons du Conseil fédéral qu’il rende possible ce qui est possible. Et une chose est sûre : Le sport assumera cette responsabilité avec la plus grande rigueur », déclare Jürg Stahl. Il existe déjà plus de 250 concepts de protection spécifiques, largement acceptés et éprouvés, et l’application de ces concepts permettrait en principe, dans certaines disciplines, d’organiser des compétitions sans danger au niveau épidémiologique.
 
Swiss Olympic part du principe que le Conseil fédéral, dans sa prochaine décision, tiendra compte du fait que la population a besoin de sport, de compétitions et de moments de partage.

29. März 2021:

Eurocup Zell  am See 2021

Anlässlich seiner Sitzung vom 26. März 2021 befasste sich der Zentralvorstand mit der epidemiologischen Lage sowie der Frage der Teilnahme am kommenden Eurocup vom 1. Mai 2021 in Zell am See/Österreich. 

Nach Erörterung aller Fakten wie Teilnehmerzahlen, Unterkunft, An- und Abreise, Covid-19 Restriktionen usw. wurde einstimmig entschieden, dass keine SKF-Karatekas an der Austragung 2021 teilnehmen. Dieser Beschluss wurde mit grossem Bedauern getroffen, jedoch lässt die sich abzeichnende Verschärfung der Corona-Krise keinen anderen Entscheid zu. Die oberste Priorität der SKF in Bezug auf COVID-19 ist die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitglieder. Somit gilt ein generelles Verbot für Mitglieder der SKF am Eurocup 2021 teilzunehmen. 

Die SKF wünscht Organisator Ivo Vukovic und seinem Team alles Gute und einen reibungslosen Ablauf des Turniers.

Eurocup Zell am See 2021

 Lors de sa réunion du 26 mars 2021, le comité central a traité de la situation épidémiologique ainsi que de la question de la participation à la prochaine Eurocup le 1er mai 2021 à Zell am See/Autriche.

Après avoir discuté de tous les faits tels que le nombre de participants, l’hébergement, l’arrivée et le départ, les restrictions Covid-19, etc., il a été décidé à l’unanimité qu’aucun karatéka de la SKF ne participerait à l’événement de 2021. Cette décision a été prise avec beaucoup de regret, mais l’aggravation de la crise de Corona ne permet pas d’autre décision. La priorité absolue de la SKF en ce qui concerne COVID-19 est la santé et la sécurité de ses membres. Ainsi, une interdiction générale pour les membres de la SKF de participer à l’Eurocup 2021 s’applique. 

La SKF souhaite à l’organisateur Ivo Vukovic et à son équipe tout le succès possible et un bon déroulement du tournoi.

22. März 2021:

19. März 2021:

Swiss Olympic fordert Perspektiven für den Sport
Swiss Olympic bedauert, hat sich der Bundesrat heute vorerst auch gegen weitere Öffnungsschritte für den Sport entschieden. Die Sportlerinnen und Sportler in unserem Land brauchen nun rasch eine Perspektive. Swiss Olympic wird sich bei den Behörden entschlossen für eine solche Perspektive einsetzen. Dazu gehört, dass bald auch im Breitensport wieder Wettkämpfe möglich sind.

Aus Sicht des Schweizer Sports ist es enttäuschend, hat der Bundesrat die auf den 22. März in Aussicht gestellten Lockerungen heute nicht bestätigt. Somit dürfen Erwachsene weiterhin nicht drinnen trainieren, und Veranstaltungen können nicht einmal vor sehr kleinem Publikum stattfinden. Bei aller Rücksicht auf die aktuelle epidemiologische Situation hatte Swiss Olympic von der Landesregierung vom heutigen Entscheid gewisse Perspektiven für den Sport in unserem Land erwartet.

Solche Perspektiven benötigen die Sportlerinnen und Sportler jedoch unbedingt – und zwar möglichst rasch. Nach einem Jahr mit der Pandemie zeigt sich deutlich, dass das Fehlen der Sportaktivitäten und des Vereinslebens vielen Menschen auf die physische und psychische Gesundheit schlägt. Mit baldigen Lockerungen für den Sport könnte der Bundesrat die Voraussetzungen der Bevölkerung auf körperliches und geistiges Wohlbefinden deutlich verbessern. «Um nach der Krise wieder in Schwung zu kommen, braucht die Gesellschaft Menschen, die körperlich und geistig fit sind. Für beides schafft der Sport die entsprechenden Bedingungen und wird daher auf dem Weg zurück zur Normalität eine wichtige Rolle einnehmen», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl.

Auch der Breitensport lebt von Wettkämpfen
Swiss Olympic wird daher die Erwartungen und Forderungen des Sports im Hinblick auf die notwendigen, hoffentlich bald erfolgenden Öffnungsschritte erneut bestimmt einbringen und konsequent vertreten. Ein wichtiges Anliegen für den organisierten Sport ist, neben generellen Lockerungen für den Trainingsbetrieb, dass in Sportarten, bei denen die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, schon bald auch im Breitensport wieder Wettkämpfe stattfinden können. «Für die grosse Anzahl Breitensportlerinnen und Breitensportler ist es wichtig, sich nach über einem Jahr wieder an Wettkämpfen zu treffen, sich zu messen und Kontakte zu pflegen. Auch die Vereine und ihre ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden blühen bei der Organisation von Wettkämpfen auf», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl.

Bei den Überlegungen der Behörden muss daher auch im Sportbereich – kohärent zu den anderen Branchen und Bereichen der Gesellschaft – die Devise lauten: «Das machen und umsetzen, was möglich ist.» So ist die Durchführung von Wettkämpfen in Sportarten ohne Körperkontakt, draussen auf einem grossflächigen Areal, grundsätzlich möglich und epidemiologisch unbedenklicher; natürlich unter Anwendung der bereits im letzten Jahr erarbeiteten, bewährten und akzeptierten Schutzkonzepte und ohne oder mit sehr eingeschränktem Publikumsbesuch.

Swiss Olympic erwartet möglichst bald einen entsprechenden Entscheid des Bundesrats. Er würde bei Verbänden, Vereinen, Veranstaltern, Sportlerinnen und Sportlern für die notwendige Planungssicherheit und auch zusätzliche Motivation sorgen.

Swiss Olympic ist überzeugt, dass der Sport mit der entsprechenden Verantwortung, welche die geforderten Öffnungsschritte und Perspektiven mit sich bringen, umzugehen weiss.

19. März 2021:

Swiss Olympic demande des perspectives pour le sport
Swiss Olympic regrette que le Conseil fédéral, aujourd’hui, se soit dans un premier temps aussi prononcé contre des étapes d’assouplissement dans le sport. Les sportives et sportifs de notre pays ont désormais rapidement besoin d’une perspective. Swiss Olympic va s’engager de manière déterminée auprès des autorités en faveur d’une telle perspective – notamment pour que les compétitions soient aussi à nouveau bientôt possibles dans le sport de masse. 
 
Du point du vue du sport suisse, le fait que le Conseil fédéral n’ait pas confirmé aujourd’hui les mesures d’assouplissement annoncées pour le 22 mars représente une déception. Ainsi, les adultes ne sont toujours pas autorisés à s’entraîner en salle et les événements sportifs ne peuvent toujours pas accueillir de public, même très restreint. Compte tenu de la situation épidémiologique actuelle, Swiss Olympic attendait du gouvernement national qu’il offre aujourd’hui certaines perspectives au sport.
 
Les sportives et sportifs auront besoin d’une perspective – et ceci aussi vite que possible. Après une année de pandémie, il est clair que le manque d’activités sportives et de vie associative affecte la santé physique et mentale de nombreuses personnes. Avec des assouplissements pour le sport prochainement, le Conseil fédéral pourrait assurément améliorer les conditions de la population en matière de bien-être physique et mental. « Pour se relancer après la crise, la société a besoin de personnes en bonne forme physique et mentale. Le sport crée les conditions appropriées pour les deux et jouera donc un rôle important sur le chemin du retour à la normalité », explique le président de Swiss Olympic, Jürg Stahl.
 
Le sport de masse vit également des compétitions
Swiss Olympic va donc continuer de représenter et défendre de manière conséquente les attentes et demandes du sport dans l’optique des nécessaires prochaines étapes d’assouplissement qui, nous l’espérons, arriveront bientôt. Un souhait important du sport organisé est que les compétitions puissent bientôt reprendre dans le sport de masse également, pour les sports où les conditions appropriées sont réunies – en marge des assouplissements généraux pour les entraînements. « Pour un grand nombre de sportives et sportifs amateurs, il est important, après plus d’un an, de se retrouver lors de compétitions, de se mesurer aux autres et d’avoir des contacts. Les clubs et leurs bénévoles s’épanouissent aussi dans l’organisation de compétitions », ajoute Jürg Stahl.Dans les réflexions des autorités, la devise doit donc être pour le sport – tout en restant cohérents face aux autres secteurs et domaines de la société : « Faire et mettre en place ce qui est possible ». Ainsi, l’organisation de compétitions de sports sans contact physique, à l’extérieur, sur une grande surface, est en principe possible et représente moins de danger épidémiologique ; bien entendu, en appliquant les concepts de protection déjà développés, éprouvés et acceptés l’année dernière – et sans public ou très peu.
 
Swiss Olympic attend dans les meilleurs délais une décision du Conseil fédéral allant dans ce sens. Cette décision offrirait aux fédérations, aux clubs, aux organisateurs et aux sportives et sportifs la sécurité de planification nécessaire, ainsi qu’une motivation supplémentaire.Swiss Olympic a la conviction que le sport sait comment gérer la responsabilité qu’impliquent les étapes d’assouplissement et perspectives demandées.

19. März 2021:

Der Bundesrat verzichtet auf weitere Lockerungen für den Sport

Drei der vier Richtwerte, an denen sich der Bundesrat orientiert, werden seit mehreren Tagen nicht erfüllt. Konkret ist die 14-Tage-Inzidenz auf über 200 pro 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner angestiegen, die Positivitätsrate liegt über 5 Prozent, und die Reproduktionszahl liegt mit 1,14 deutlich über 1. Einzig die Auslastung der Intensivpflegeplätze mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten liegt unter dem festgelegten Richtwert.

Für den 14. April sind weitere Entscheidungen des Bundesrats vorgesehen.

Le Conseil fédéral renonce à tout assouplissement supplémentaire pour le sport

Trois des quatre critères de référence auxquels le Conseil fédéral se réfère n’ont pas été respectés depuis plusieurs jours. Plus précisément, l’incidence à 14 jours est passée à plus de 200 pour 100 000 habitants, le taux de positivité est supérieur à 5 % et le taux de reproduction est largement supérieur à 1, soit 1,14. Seule l’utilisation des places en soins intensifs pour les patients sous Covid 19 est inférieure à la référence fixée.

La prochaine décision du Conseil fédéral est prévue pour le 14 avril.

16. März 2021:

Seit dem 15. März 2021 dürfen in Österreich wieder Karate-Trainings für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (Viele Dojos waren seit vielen Monaten im Online-Training) werden. Die Vorschriften sind um einiges härter als in der Schweiz:

Für den Trainingsbetrieb gelten bestimmte Regeln, es musste ein Covid-Sicherheitskonzept erstellt werden. Beim Kommen und Gehen tragen die Jugendlichen einen Mund-Nasen-Schutz, je nach Alter auch eine FFP2-Maske. Beim Sport darf kein Körperkontakt bestehen und es müssen zwei Meter Abstand eingehalten werden. „Das heißt für uns konkret wir machen Techniktraining, wir machen Formentraining“, erklären die Trainer. Zehn bis 18-Jährige müssen sich zudem testen lassen. Indoor sind maximal 10 Teilnehmer mit maximal zwei Betreuungspersonen erlaubt. Die Trainer müssen sich außerdem einmal die Woche testen lassen.

12. März 2021:

Coronavirus: Konsultation zum zweiten Öffnungsschritt trotz fragiler Lage

Bern, 12.03.2021 – Wie sich die Epidemie entwickeln wird, ist derzeit unklar. Seit einigen Tagen steigen die Fallzahlen wieder an, ähnlich wie in verschiedenen Nachbarländern. Vieles deutet auf eine dritte Welle hin. Wie am 24. Februar ankündigt hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. März 2021 entschieden, einen zweiten Öffnungsschritt in Konsultation zu schicken. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März mit Einschränkungen unter anderem wieder Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen möglich sein. Restaurants sollen ihre Terrassen wieder öffnen können. Wann und in welcher Form der zweite Öffnungsschritt erfolgen kann, ist aber noch offen. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 19. März über das weitere Vorgehen. Er hat zudem definitiv beschlossen, dass der Bund die Kosten aller Schnelltests übernimmt, auch von allen asymptomatischen Personen.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 150, drinnen mit 50 Personen
Wie angekündigt schickt der Bundesrat seinen Vorschlag für einen zweiten Öffnungsschritt bei den Kantonen in Konsultation. Neu sollen Veranstaltungen mit Publikum mit Einschränkungen wieder möglich sein. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 150 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.

Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen
Mit dem zweiten Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe
Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen
Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. Es wird empfohlen sich vorher testen zu lassen. Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Wettkämpfe in allen Sportarten bleiben verboten. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach draussen zu verlegen.

Coronavirus : consultation sur la deuxième étape d’ouverture malgré la fragilité de la situation

On ne sait pas encore comment l’épidémie va se développer. Depuis quelques jours, le nombre de cas augmente à nouveau, à l’instar de ce qui s’est passé dans divers pays voisins. Il existe de nombreuses indications d’une troisième vague. Comme annoncé le 24 février, le Conseil fédéral a décidé, lors de sa séance du 12 mars 2021, d’envoyer une deuxième étape d’ouverture de la consultation. Si la situation épidémiologique le permet, les manifestations avec public, les réunions à domicile avec dix personnes et les activités sportives et culturelles en groupe devraient être à nouveau possibles à partir du 22 mars, avec des restrictions. Les restaurants devraient pouvoir rouvrir leurs terrasses. Toutefois, le moment et la forme de la deuxième étape d’ouverture restent ouverts. Le Conseil fédéral décidera des prochaines étapes lors de sa réunion du 19 mars. Il a également décidé définitivement que la Confédération prendrait en charge les coûts de tous les tests rapides, y compris ceux de toutes les personnes asymptomatiques.

Événements avec public : en extérieur avec 150 personnes, en intérieur avec 50 personnes.
Comme annoncé, le Conseil fédéral envoie sa proposition de deuxième étape d’ouverture aux cantons pour consultation. Les événements avec un public seront à nouveau possibles avec des restrictions. Le nombre maximal de visiteurs est limité à 150 à l’extérieur – par exemple pour les matchs de football ou les concerts en plein air – et à 50 à l’intérieur – par exemple pour les cinémas, les théâtres ou les concerts. En outre, il y a une restriction à un maximum d’un tiers de la capacité de la salle. Il est obligatoire de s’asseoir et de porter un masque à tout moment. Il doit y avoir une distance de 1,5 mètre entre les visiteurs ou un siège doit être laissé libre. La consommation est interdite et il faut s’abstenir de faire des pauses.

Autres événements : 15 personnes maximum
Avec la deuxième étape d’ouverture, en plus des événements privés et des activités sportives et culturelles déjà autorisés, d’autres événements réunissant jusqu’à 15 personnes sont également autorisés. Cela concerne, par exemple, les visites guidées dans les musées, les réunions de membres de clubs ou d’autres événements dans le secteur du divertissement et des loisirs.

Installations et entreprises accessibles au public
Les établissements de loisirs et de divertissement accessibles au public doivent pouvoir rouvrir au même titre que les magasins et les musées. Cela signifie que les zoos et les jardins botaniques sont également à nouveau entièrement accessibles. À l’intérieur, il faut toujours porter un masque et respecter la distance requise. L’espace intérieur des installations de bien-être et des piscines de loisirs, en revanche, restera fermé.

Sport et culture : activités pour adultes jusqu’à 15 personnes
Les exigences relatives aux activités sportives et culturelles seront désormais également assouplies pour les adultes dans le secteur amateur, pour les individus ou pour les groupes de 15 personnes maximum. À l’extérieur, il faut soit porter un masque, soit respecter la distance requise de 1,5 mètre. À l’intérieur, il faut à la fois porter le masque et respecter la distance. Il existe toutefois des exceptions pour les activités où le port d’un masque n’est pas possible, comme les entraînements d’endurance dans les centres de fitness ou le chant dans une chorale. Il est recommandé de se faire tester au préalable. Les sports avec contact corporel ne sont toujours pas autorisés à l’intérieur, à l’extérieur seulement si un masque est porté. Les compétitions dans tous les sports restent interdites. Il est toujours recommandé de déplacer les activités sportives et culturelles à l’extérieur.

8. März 2021:

Entscheid Kumite Trainings

Die SKF erlaubt (so lange bis diese Freigabe durch den Bundesrat und die Kantone gilt) Kumite-Trainings mit Kontakt in den Stützpunkten und im normalen Breitensport. Dies ausschliesslich für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger. Für die Mitglieder der Nationalkader gelten nach wie vor die speziellen Regeln von Swiss Olympic.

Weiterhin gelten folgende SKF-Vorschriften:

  • bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben, Stützpunktleiter informieren
  • individuelle Anreise, öffentliche Verkehrsmittel vermeiden
  • Empfehlung Garderoben und Duschen geschlossen zu halten
  • Dojo regelmässig reinigen, regelmässig lüften
  • Wechselzeit zwischen verschiedenen Gruppen mindestens 15 Minuten
  • Erfassung aller Karatekas in einer Präsenzliste (Contact Tracing)
  • Immer in den gleichen Gruppen trainieren
  • alle Materialien zugelassen, wenn diese laufend desinfiziert werden
  • keine Mischung mit Breitensport (Personen die ohne Kontakt trainieren)

Décision relative aux entraînements de kumité

Le SKF autorise (tant que cette autorisation du Conseil fédéral et des cantons est valable) les entraînements de kumite avec contact dans les point de soutien et dans le sport populaire normal. Il s’adresse exclusivement aux enfants et aux jeunes nés en 2001 et avant.Pour les membres des équipes nationales, les règles spéciales de Swiss Olympic s’appliquent toujours.

En outre, les règlements SKF suivants s’appliquent:

  • rester à la maison en cas de symptômes de maladie, informer le responsable du point de soutien
  • arrivée individuelle, éviter les transports publics
  • Recommandation de garder les vestiaires et les douches fermés
  • Nettoyer régulièrement le dojo, aérer régulièrement
  • Temps d’attente de 15 minutes au moins entre les différents groupes
  • Enregistrement de tous les karatékas dans une liste de présence (traçabilité des contacts)
  • Toujours s’entraîner dans les mêmes groups
  • Le matériel d’entraînement peut être utilisé si désinfecté après chaque usage
  • pas de mélange de personne avec les sports populaires (personnes qui s’entraînent sans contact)

1. März 2021: Swiss Olympic Erläuterungen

Swiss Olympic, Directives

 

26. Februar 2021: J+S Corona – Antworten auf haeufige Fragen Update vom 24. Februar 2021
J+S Corona – Reponse aux questions frequentes, update du 24 fevrier 2021

25. Februar 2021: Wie geht es weiter? Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März 2021 erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März 2021 und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März 2021. Dabei geht es vor allem auch um Sportveranstaltungen mit Publikum sowie Sport über 20 Jahre in Innenräumen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungschrittes  hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19 Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten sieben Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tage-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Que se passe-t-il ensuite? La prochaine étape d’ouverture aura lieu le 22 mars 2021, avec la consultation des cantons à partir du 12 mars 2021 et la décision du Conseil fédéral le 19 mars 2021. Il s’agira aussi principalement de manifestations sportives avec un public ainsi que de sports de plus de 20 ans en salle. Pour l’évaluation de la prochaine étape d’ouverture, le Conseil fédéral a fixé des valeurs indicatives : Le taux de positivité doit être inférieur à 5 %, le taux d’occupation des unités de soins intensifs avec des patients atteints de Covid-19 doit être inférieur à 250 lits occupés et le nombre moyen de reproduction au cours des sept derniers jours doit être inférieur à 1. En outre, l’incidence sur 14 jours le 17 mars ne devrait pas être plus élevée qu’à l’ouverture du 1er mars. 

25. Februar 2021:

BAG_CoVi_Impfung_Merkblatt_Allgemeine_Infos_DE

BAG_CoVi_Impfung_Merkblatt_Allgemeine_Infos_FR

24. Februar 2021: Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an und zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten ohne Publikum wieder erlaubt (für alle mit Jahrgang 2001 und jünger). Des Weiteren sind Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird, gestattet (Wettkämpfe sind für Personen mit Jahrgang 2000 und älter verboten).

Le Conseil fédéral élargit les possibilités d’activités des enfants, des adolescents et des jeunes adultes. D’une part, il relève l’âge limite pour l’animation dans le sport de 16 à 20 ans (né en 2001) et, d’autre part, les compétitions dans tous les sports sans public sont désormais à nouveau autorisées (pour toute personne née en 2001 et plus jeune). En outre, les activités sportives pratiquées par des individus et en groupe de 15 personnes maximum nées en 2000 et plus sont autorisées sans contact physique, en plein air et à condition de porter un masque facial ou de respecter la distance requise (les compétitions sont interdites aux personnes nées en 2000 et plus).

FAQ Covid-19 und Sport 24.02.21

https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#1001

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/65440.pdf

https://www.bag.admin.ch/bag/fr/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-82462.html

19. Februar 2021: Stellungnahme Swiss Olympic

Swiss Olympic unterstützt Öffnungsstrategie, sieht aber auch Spielraum für weitere Lockerungen

Swiss Olympic trägt die vom Bundesrat vorgeschlagene Strategie für einen stufenweisen Ausstieg aus dem aktuellen teilweisen Lockdown mit. Der Dachverband des Schweizer Sports wird die Entwicklung in den kommenden Wochen aber genau verfolgen und für den Sport weitere Öffnungsschritte einfordern, sobald diese möglich und zu verantworten sind.

Der Bundesrat schlägt im Rahmen seiner Öffnungsstrategie, die er am Mittwoch vorgestellt hat, auch Lockerungen im Sportbereich vor. Diese sind aus Sicht von Swiss Olympic notwendig und wichtig. Mit den vorgeschlagenen Öffnungsmassnahmen im Sport anerkennt der Bundesrat auch die seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr erfolgreiche und konsequente Umsetzung von Schutzkonzepten im Sport.

Zwingende Erleichterungen für Kinder und Jugendliche

«Insbesondere die vom Bundesrat vorgeschlagenen Erleichterungen im Jugendsport sind angesichts der Tatsache, dass in den vergangenen Monaten die psychische Gesundheit bei Minderjährigen nachweislich in besonderem Masse gelitten hat, zwingend», sagt Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl. Dass der Bundesrat sportliche Wettkämpfe für Kinder und Jugendliche wieder erlauben will und neu Jugendliche bis Jahrgang 2003 von dieser Ausnahmeregelung profitieren und nicht nur Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag, sorgt in diesem Bereich für wichtige Entlastung. Das gilt auch für die geplante Erhöhung der Anzahl Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler, die Wettkämpfe bestreiten dürfen.

Die geringfügigen Lockerungen für den professionellen und semiprofessionellen Liga-Betrieb begrüsst Swiss Olympic ebenfalls. «Sie bieten jenen Sportlerinnen und Sportlern weitere Perspektiven, die einen Teil oder den ganzen Lebensunterhalt mit dem Sport bestreiten», sagt Roger Schnegg, der Direktor von Swiss Olympic.

Die vorgeschlagene Öffnung von Sportanlagen im Aussenbereich auch für Gruppen von bis zu fünf erwachsenen Sportlerinnen und Sportler bringt bei korrekter Umsetzung der bereits im vergangenen Jahr, ab Mai 2020, erfolgreich umgesetzten Schutzmassnahmen geringe Übertragungsrisiken mit sich.

Sport als Teil einer erfolgreichen Bewältigung der Pandemie

Die Unterstützung der bundesrätlichen Öffnungsstrategie bedeutet auch, dass sich Swiss Olympic und die nationalen Sportverbände weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass der Sport berücksichtigt wird, sobald die epidemische Lage weitere Öffnungsschritte zulässt. Gleichzeitig erwartet Swiss Olympic, dass der Sport ebenfalls profitieren kann, sollte der Bundesrat plötzlich schon auf den 1. März weitergehende Öffnungen als zunächst vorgesehen, für verschiedene Bereiche der Gesellschaft beschliessen.

«Es hat sich im vergangenen Jahr gezeigt, dass der Sport kein Treiber dieser Pandemie ist, wenn die Schutzkonzepte konsequent eingehalten werden. Mehr Bewegung und eine Wiederaufnahme des Sport-Vereinslebens werden sowohl das körperliche, wie auch das psychische Wohlbefinden von Millionen Sporttreibenden in der Schweiz steigern», sagt Jürg Stahl. «Das macht den Sport zu einem zentralen Puzzle-Teil, um die Pandemie als Gesellschaft zu bewältigen.»

Bleibt das Sporttreiben und das Vereinsleben in den kommenden Wochen hingegen weiterhin so stark eingeschränkt, werden die Sportvereine in noch grösserem Ausmass als bisher Mitglieder verlieren. Die Gefahr ist gross, dass sie dadurch ihre wichtige Funktion in der Gesellschaft künftig nicht mehr wahrnehmen können.

Swiss Olympic soutient la stratégie d’ouverture, mais voit aussi des possibilités d’assouplissements supplémentaires

Swiss Olympic soutient la stratégie proposée par le Conseil fédéral pour une sortie progressive des actuelles fermetures partielles. Toutefois, l’organisation faîtière du sport suisse suivra de près l’évolution de la situation dans les semaines à venir et demandera que de nouvelles mesures d’assouplissement soient prises en faveur du sport, dès que cela sera possible et justifiable.

Dans le cadre de sa stratégie de sortie présentée mercredi, le Conseil fédéral propose également des assouplissements dans le domaine du sport. De l’avis de Swiss Olympic, ces derniers sont nécessaires et importants. Avec ces mesures d’ouverture proposées dans le sport, le Conseil fédéral reconnaît également que les concepts de protection du sport suisse ont été mis en œuvre de manière réussie et conséquente, depuis le début de la pandémie il y a un an.

Allégements impératifs pour les enfants et les jeunes

« Les assouplissements proposés par le Conseil fédéral dans le sport pour la jeunesse sont absolument nécessaires compte tenu du fait que la santé mentale des mineurs a manifestement particulièrement souffert au cours des derniers mois », déclare Jürg Stahl, président de Swiss Olympic. Le fait que le Conseil fédéral souhaite à nouveau autoriser les compétitions sportives pour les enfants et les jeunes, mais aussi permettre aux jeunes nés jusqu’en 2003 de bénéficier désormais de cette exception – et non plus seulement jusqu’à leur 16ème anniversaire – apporte un soulagement important dans ce domaine. C’est également le cas en ce qui concerne l’augmentation prévue du nombre de jeunes athlètes de compétition autorisés à participer à des épreuves.

Swiss Olympic se félicite également des légers assouplissements envisagés pour les ligues professionnelles et semi-professionnelles. « Ils offrent des perspectives supplémentaires aux sportives et sportifs qui gagnent une partie ou la totalité de leur vie grâce au sport », explique Roger Schnegg, directeur de Swiss Olympic.  

La proposition d’ouvrir les installations sportives en plein air à des groupes de cinq adultes au maximum entraîne un faible risque de transmission, si les mesures de protection déjà mises en œuvre avec succès depuis mai 2020 sont appliquées correctement.

Le sport comme élément central pour surmonter la pandémie avec succès

Le soutien à la stratégie d’ouverture du Conseil fédéral signifie également que Swiss Olympic et les fédérations sportives nationales vont continuer à s’engager de manière conséquente pour que le sport soit pris en compte dès que la situation épidémiologique permettra de prendre de nouvelles mesures d’assouplissement dans les prochains mois. En parallèle, Swiss Olympic s’attend à ce que le sport soit aussi pris en considération, comme d’autres secteurs de la société, en cas d’assouplissements plus importants que ceux envisagés par le Conseil fédéral.

« Au cours de l’année écoulée, il est clairement apparu que le sport n’est pas un facteur de propagation de la pandémie, si les concepts de protection sont mis en œuvre de manière correcte. L’augmentation des activités physiques et la reprise de la vie des clubs sportifs vont améliorer le bien-être physique et psychique de millions de sportives et sportifs en Suisse », ajoute Jürg Stahl. « Cela fait du sport une pièce centrale du puzzle pour surmonter la pandémie en tant que société. » Si les activités sportives et la vie associative restent aussi limitées dans les semaines à venir, les clubs sportifs vont perdre des membres de manière encore plus conséquente que jusqu’à présent. Le danger est grand qu’ils ne puissent ensuite plus remplir leur importante fonction dans la société.

18. Februar 2021:

Bundesrat plant ersten Öffnungsschritt (Karate für Jugendliche bis 18 Jahre in Innenräumen, Treffen für 15 Personen im Freien, auch Trainings?) ab 1. März 2021. In einem zweiten Schritt sollen ab 1. April 2021 weitere Öffnungen folgen. Der definitive Entscheid erfolgt am 24. Februar 2021. Vorgängig erfolgt die Konsultation der Kantone.

Swiss Olympic ist in engem Austausch mit den Bundesämtern (BAG, BASPO) und den Kantonen und versucht, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschlüsse des Bundesrates vom 17. Februar 2021 auf den Sport so rasch als möglich zu klären. Sobald der Bundesrat am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheidet, werden die Unterlagen von Swiss Olympic finalisiert und bis am 26. Februar auf der Webseite von Swiss Olympic zur Verfügung gestellt. Diese Information wird von der SKF zum gleichen Datum publiziert.

Le Conseil fédéral prévoit une première étape d’ouverture (karaté pour les jeunes jusqu’à 18 ans en salle, rencontre pour 15 personnes en plein air, aussi. pour l’entraînements) à partir du 1er mars 2021. Dans une deuxième étape, d’autres ouvertures doivent suivre à partir du 1er avril 2021. La décision finale sera prise le 24 février 2021, précédée d’une consultation des cantons.

Swiss Olympic est en contact étroit avec les offices fédéraux (OFSP, OFSPO) et les cantons et s’efforce de clarifier le plus rapidement possible les effets des propositions de décisions du Conseil fédéral du 17 février 2021 sur le sport. Dès que le Conseil fédéral aura pris une décision finale sur la première étape d’ouverture le 24 février, les documents seront finalisés par Swiss Olympic et mis à disposition sur le site web de Swiss Olympic d’ici le 26 février. Ces informations seront publiées par le SKF à la même date.

9. Februar 2021:

 

2.  Februar 2021:

 

1 Februar 2021: 2021_Covid-19_Brief_ans_BAG_Auswirkungen_der_Krise_auf_Kinder_und_Jugendliche_d

2021_Covid-19_Lettre_CFEJ_a_OFSP_consequences_crise_sur_enfants_et_jeunes_

26. Januar 2021: Informationen Aktivitäten SKF

20. Januar 2021: Die SKF informiert per Dienstag, 26. Januar 2021, über die Auswirkungen der verschiedenen Restriktionen auf die Aktivitäten der SKF.

19. Januar 2021, Update J+S: J+S Update FRA  J+S Update D

18. Januar 2021, Update: 

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen uneingeschränkt Sporttreiben, jedoch keine Wettkämpfe bestreiten. Sportanlagen dürfen für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen und deren Trainerinnen und Trainer geöffnet bleiben (z.B. Turnhalle, Eisbahn, Hallenbad, Skaterhalle). Erwachsene dürfen Kinder, die nicht selbstständig eine Sportanlage (Dojo) besuchen können, in die Anlage begleiten und müssen diese nachher wieder verlassen.

Über 16-jährige Personen können Sportaktivitäten ohne Körperkontakt nur noch im Freien und in Gruppen bis höchstens 5 Personen (z.B. 4 Teilnehmende und 1  Kursleiterin) ausüben. Kontaktsportarten und Wettkämpfe bleiben verboten. In einigen Kantonen gelten restriktivere Massnahmen.

Aufgrund des Bundesratsbeschluss vom 13. Januar 2021 werden sämtliche J+S Kurse in den Kantonen mit Präsenzunterricht bis Ende März abgesagt. Das. BASPO selbst wird die eigenen Kurse bis Ende April absagen.  Den Kantonen/Verbänden wird empfohlen ihre Ausbildungskurse und Weiterbildungsmodule ebenfalls abzusagen oder diese virtuell durchzuführen oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.

 J+S Update F J+S Update D

13. Januar 2021: Information Swiss Olympic Impfungen, Vaccination

13. Januar 2021: Neue Regeln nach Medienkonferenz (für den Leistungssport gelten nach wie vor besondere Regeln) Bundesrat. Zu beachten sind immer die kantonalen Vorschriften. Diese können noch mehr Einschränkungen beinhalten.  

Covid-19 FAQ BASPO

6. Januar 2021: Die SKF informiert am 13. Januar über die getroffenen Beschlüsse des Bundesrats und deren Auswirkungen auf den Breiten- und Leistungssports.

6. Januar 2021:

31. Dezember: Die nächsten Informationen folgen per 6. Januar 2021, falls der Bundesrat neue Massnahmen beschliesst.

31. Dezember:

Stabilisierungspaket 2021

Der Bund stellt Swiss Olympic bzw. den Verbänden und deren strukturrelevanten Organisationen für 2021, 100 Millionen Schweizer Franken als Finanzhilfe, für den Breiten- und Leistungssport zur Verfügung.  Swiss Olympic wird die Verbände per Februar 2021 detailliert informieren. Die SKF wird zeitgerecht auf der Homepage  informieren.

Le gouvernement fédéral met à la disposition de Swiss Olympic ou des associations et de leurs organisations structurellement pertinentes 100 millions de francs suisses d’aide financière pour les sports populaires et de compétition pour 2021. Swiss Olympic informera les associations en détail d’ici février 2021. La FKS fournira des informations en temps opportun sur la page d’accueil.

30. Dezember: Trainings bis 16 Jahre = ohne Einschränkungen, d.h. auch keine Zeitvorgaben, Dojo-Trainings ab 16 Jahre: Weiterhin verboten. Immer auch kantonale Vorschriften beachten! Somit ist für die Trainings bis 16 Jahre die SKF-Weisung (Dojoschliessung 19 Uhr) vom 22.12.2020 aufgehoben.

24. Dezember: https://swiss-karate-association.ch/blog/covid-19-verordnung-verscharfung-alle-freizeit-und-sportbetriebe

22. Dezember: Weisungen Directives SKF Sport

https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#1001

22. Dezember:  Covid-19 Swiss Olympic Vorgaben 22.12.2020;

Covid-19 Swiss Olympic Q&A

18. Dezember: Der Bundesrat hat, nach Konsultation der Kantone, die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ziel ist es, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren.Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht-notwendige Reisen und auf Ausflüge zu verzichten. Der Bundesrat will in den nächsten Wochen rasch weitere Massnahmen ergreifen können, sollte sich die Lage weiter verschlechtern. Er verfolgt die Entwicklung laufend. Am 30. Dezember 2020 wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.  

Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.  

16. Dezember: Im Hinblick auf die Saisonvorbereitung 2021 beschliesst der Führungsstab Leistungssport Kumite Kadertrainings unter klar formulierten Voraussetzungen ab Januar 2021 zuzulassen. Die Teilnehmenden wurden aus dem Selektionsvorschlag für die Elite-Europameisterschaften, Porec/2021, eruiert. Die Trainings (Standorte: Neuchâtel, Brugg) finden mit Körperkontakt statt. Alle Teilnehmenden (Trainer und Athleten*innen) müssen wöchentlich vor Ort sich einem Covid-19 Schnelltest unterziehen.

13. Dezember: Die Regelung für Trainings mit mehreren 5-er Gruppen ist kantonal unterschiedlich geregelt. Bsp Kanton Bern: Die Obergrenze von 5 Personen. kann nur bei einer vollständigen Trennung der Räumlichkeiten mehrfach beansprucht werden. Das heisst separate Räume (ist mit Vorhang nicht gegeben), separate Lüftung, separate Eingänge, separate sanitäre Anlagen, keine Durchmischen der Personen usw.

12./13. Dezember: In Lissabon (Portugal) wird ein WKF Covid-19 Test Event abgehalten. Das neue Schutzkonzept und das Protokoll für die kommenden Wettkämpfe wurde erfolgreich getestet.

11. Dezember: COVID-19 Massnahmen 12. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021

Alle Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr, auch Sonntags, schliessen. Somit auch alle Dojos. Anmerkung: Kantone, die sich über eine günstige „epidemiologische Lage“ ausweisen, können die Sperrstunde bis auf 23.00 Uhr erweitern.«Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.»

COVID-19 Verordnung besondere Lage, Bundesrat, 11.12.2019

https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#60

Sportliche Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) sind für Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag weiterhin erlaubt. Ebenso die Trainings derjenigen Karatekas, welche Mitglied eines nationalen Kaders (Swiss Olympic Elite / Nationale Talent Card) sind. Ab 16 Jahren sind nur noch Trainings in Gruppen mit höchstens fünf Personen erlaubt. Kontaktsportarten sind verboten. Somit gilt: Kein Kumite, keine Partnerübungen, kein Bunkai. Zugelassen: Kihon und Kata unter den bisherigen. Voraussetzungen.

Swiss Olympic ist in engem Austausch mit den Bundesämtern (BAG, BASPO) und den Kantonen und versucht, die Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 auf den Sport so rasch als möglich zu klären. Weitere Infos und Unterlagen folgen in den kommenden Tagen.

Massnahmen BASPO: Zwischen 12. Dezember 2020 und 28. Februar können J+S-Ausbildungskurse und Weiterbildungsmodule (JS-CH) nur in virtueller Form stattfinden. Alle J+S-Kurse und -Module (JS-CH) mit Präsenzunterricht werden entweder verschoben oder wechseln auf virtuelle Formate. Angemeldete Personen werden direkt vom Organisator informiert.

COVID-19 Massnahmen ab 12.12.2020

19. November:

 

3. November: Bis Ende Jahr werden alle Kumite Kadertrainings in Magglingen ausgesetzt. Es werden auch keine Zoom-Trainings durchgeführt. Mitte Dezember beurteilt die SKF die Lage von Neuem. Plus d’entraînement à Macolin jusqu’à la fin de l’année 2020. Aucune formation au zoom n’est effectuée non plus. À la mi-décembre, le SKF réévalue la situation.

30. Oktober: J+S Covid-19 Update D Covid-19 Update F Covid-19 Update I

 

29. Oktober:

Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020; Änderungen vom 28. Oktober 2020, Weisungen SKF:

Français ci-dessous

1 Einlass Räumlichkeiten Dojo Der Zugang ist nur gestattet, wenn ein Zugangssystem mit Voranmeldung (Online, Doodle usw.) gewährleistet ist. Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Bei einem positiven COVID-19 Test ist die Trainingsgruppe umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

2 Contact Tracing Der verantwortliche Dojoleiter muss über alle trainierenden Personen eine Liste (Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Adresse, Trainingszeit/Trainingsgruppe) verfügen. Diese dient den Behörden als Grundlage bei einem positiven Covid-19 Fall.

3 Zuschauende Es sind ausnahmslos keine zuschauenden Personen (Eltern, Freunde, Verwandte usw.) während den Trainings erlaubt. Eltern müssen (unter Einhaltung aller geltenden Regeln) draussen warten und können dort ihre Kinder wieder in Empfang nehmen.

4 Maskenpflicht Eingangs- und Garderobenräume. Ausnahmen: Kinder vor ihrem 12. Geburtstag. Kann ab 16 Jahren eine Fläche von 15m2 pro Person nicht eingehalten werden gilt Maskenpflicht.

5 Hygiene Es gelten immer die Vorschriften des BASPO. Insbesondere Hände reinigen vor und nach dem Training.

6 Garderobenbenützung Die SKF empfiehlt die Öffnung nur, wenn mindestens 4m2 pro Person zur Verfügung stehen. Für Kinder sind die Garderoben ausnahmslos geschlossen.

7 Gruppengrösse Im Grundsatz gilt immer der Mindestabstand von 1.5 Meter

  • Kinder/Jugendliche bis zum 16. Geburtstag keine Limitierung
  • Ab 16 Jahre maximal 15 Personen

8 Gruppenzusammensetzung Wenn immer möglich finden die Trainings, ab 16 Jahren, in beständigen Gruppen statt.

9 Trainingsformen Es ist ausschliesslich Training von Kihon und Kata erlaubt. Kumite, Bunkai sowie alle Partnerübungen sind ausnahmslos verboten. Dies gilt auch für die Trainings in den Stützpunkten.

10 Duschen Die SKF empfiehlt die Duschen nicht zu benützen.

11 Lüftung Trainings dürfen nur bei ausreichender Belüftung durchgeführt werden.

12 Turniere Bis mindestens Ende Dezember 2020 ist es allen SKF-Mitgliedern untersagt an nationalen oder internationalen Turnieren teilzunehmen, diese zu organisieren oder diese organisieren zu lassen.

13 Schweizermeisterschaften Zu den heutigen Bedingungen kann dieses Turnier 2020 nicht durchgeführt werden. Es behält, analog zu den Olympischen Spielen, die Bezeichnung SM 2020 bei, und wird 2021 ausgetragen.

14 Mitgliederversammlungen, Dojo-Feste, Danprüfungen Nur gestattet bis zu einer Gruppengrösse bis 15 Personen mit Einhaltung aller Vorschriften des BAG. Maskenpflicht für alle Teilnehmenden obligatorisch.

Die SKF weist darauf hin, dass die kantonalen Behörden, zusätzliche Massnahmen anordnen können. Die Dojoleiter sind gebeten verschärfte Vorschriften der Kantone dem Zentralpräsidenten per E-Mail, roland.zolliker@karate.ch, umgehend mitzuteilen. Die SKF setzt sich für eine nationale einheitliche Lösung ein.

Ordonnance Covid-19 Situation spéciale du 19 juin 2020 ; modifications du 28 octobre 2020, Instructions FKS

1 Admission dans les locaux Dojo L’accès n’est autorisé que si un système d’accès avec enregistrement préalable (en ligne, Doodle, etc.) est garanti. Les personnes présentant des symptômes de maladie restent à la maison ou sont isolées. Ils appellent leur médecin de famille et suivent ses instructions. Si un test COVID-19 est positif, le groupe de formation doit être informé immédiatement des symptômes de la maladie.

2 Contact Tracing Le responsable du dojo doit disposer d’une liste de toutes les personnes de l’entraînement (nom, prénom, e-mail, numéro de téléphone, adresse, heure d’entraînement/groupe d’entraînement). Cette liste sert de base aux autorités en cas d’un cas positif de Covid-19.

3 Les spectateurs Sans exception, aucun spectateur (parents, amis, proches, etc.) n’est autorisé à assister aux séances d’entraînement. Les parents doivent attendre à l’extérieur (en respectant toutes les règles applicables) et peuvent y récupérer leurs enfants.

4 Obligations de masques Pour l’entrée et vestiaires. Exceptions : Les enfants avant leur 12ème anniversaire. Si une surface de 15m² par personne ne peut être maintenue à partir de 16 ans, le port du masque est obligatoire.

5 Hygiène Les règlements de l’OFSPO s’appliquent toujours. En particulier, il faut se laver les mains avant et après la formation.

6 Utilisation des vestiaires La FSK recommande de n’ouvrir que si au moins 4m² par personne sont disponibles. Les vestiaires sont fermés pour les enfants, sans exception.

7 Taille du groupe En principe, la distance minimale de 1,5 mètre s’applique toujours.

  • Enfants/jeunes jusqu’à 16 ans aucune limitation
  • A partir de 16 ans, 15 personnes au maximum.

8 Composition de groupes Dans la mesure du possible, les sessions d’entraînement, à partir de 16 ans, se déroulent dans des groupes stables.

9 Forme d’entraînement Seul l’entraînement des Kihon et des Kata est autorisé. Le Kumite, le Bunkai ainsi que tous les exercices avec partenaire sont interdits sans exception. Cela s’applique également à la formation dans les points de soutien.

10 Prise d’une douche La SKF recommande de ne pas utiliser les douches.

11 Aération Les entraînements ne peuvent être effectués qu’avec une aération suffisante.

12 Tournois Jusqu’à la fin décembre 2020, tous les membres de la SKF ont l’interdiction de participer à des tournois nationaux et internationaux, ni de les organiser ou de les laisser organiser.

13 Championnats Suisses Dans les conditions actuelles, ce tournoi ne pourra pas avoir lieu en 2020. Il conserve le nom de SM 2020, analogue aux Jeux olympiques, et aura lieu en 2021.

14 Assemblées générales, fêtes de Dojo, examens de Dan Ils sont uniquement autorisé jusqu’à une taille de groupe de 15 personnes en conformité avec toutes les règles de l’OFSP. Masques obligatoires pour tous les participants.

La FSK rappelle que les autorités cantonales peuvent ordonner des mesures supplémentaires. Les responsables des Dojos sont priés d’informer immédiatement le président central par e-mail, roland.zolliker@karate.ch, des réglementations plus strictes des cantons. La FSK s’est engagé à trouver une solution nationale uniforme.

29. Oktober: Bundesamt für Sport BASPO – Was im Sport noch möglich ist

29. Oktober: Die Kantone können die Massnahmen des Bundesrats auf ihrem Gebiet in eigener Kompetenz verschärfen (nicht aber lockern). In solchen Fällen gelten die Vorgaben des Kantons.

 

 

 

28. Oktober: Nach dem heutigen Bundesratsentscheid empfängt die Sportministerin, Frau Bundesrätin Viola Amherd, heute Nachmittag die Taskforce von Swiss Olympic zum Dialog. Swiss Olympic wird nach den Entscheiden des Bundesrats und dem Treffen mit der Bundesrätin heute Abend auch öffentlich Stellung beziehen. Der Exekutivrat von Swiss Olympic trifft sich nächsten Dienstag, 3. November 2020, zu einer ausserordentlichen Sitzung. Unter anderem wird er über die Verteilung der noch zur Verfügung stehenden Stabilisierungsgelder entscheiden und über die konkrete Durchführung des diesjährigen Sportparlaments am 20. November 2020.

Suite à la décision prise aujourd’hui par le Conseil fédéral, la conseillère fédérale et ministre des sports, Viola Amherd, accueillera également cet après-midi la task force de Swiss Olympic pour un dialogue. Suite aux décisions du Conseil fédéral et à la rencontre avec la conseillère fédérale, Swiss Olympic publiera aussi une prise de position publique, ce soir. Le Conseil exécutif de Swiss Olympic se réunit mardi prochain pour une réunion extraordinaire. Il décidera notamment de la répartition des fonds de stabilisation encore disponibles et de la tenue concrète du Parlement du sport de cette année, prévu le 20 novembre 2020.

27. Oktober: Entgegen dem ursprünglichen Entscheid der Walliser Regierung gilt das Schutzkonzept 01 der SKF. Kihon und Kata sind zugelassen (kein Körperkontakt) mit maximal 10 Personen inkl. Trainer. Im Stützpunkt kann, im Hinblick auf die Schweizermeisterschaften, trainiert werden.

27. Oktober: An diesem Tag unterschreibt die SKF die Vereinbarung „COVID-19 Bundesbeiträge 2020“. Anschliessend werden die Antragsteller am 2. November über die gewährte Unterstützung informiert und gebeten eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Liegt diese vor kann mit den Auszahlungen ab 9. November begonnen werden. 

26. Oktober: Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation in Österreich kann der geplante Kumite Ländervergleichskampf Österreich-Schweiz nicht durchgeführt werden. Eine Austragung in der Schweiz ist auch nicht möglich. Geplant waren die Kämpfe (U18, U16) am 14. November im Olympiazentrum Vorarlberg.

25. Oktober: Entgegen dem ursprünglichen Entscheid des Berner Regierungsrat gilt das Schutzkonzept 01 der SKF. Kihon und Kata sind zugelassen. Die SKF setzt alles daran wiederum eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz zu bewirken. Karate als eine Sportart mit dauerndem engen Körperkontakt einzustufen ist grundlegend falsch. 

COVID-19 Kanton Bern

19. Oktober:
Swiss Olympic COVID-19 Oktober 19.2020
Swiss Olympic COVID-19 Oktober 19.2020 F

19. Oktober:
SKF Corona Schutzkonzept SM 2020 Sursee 19102020
SKF Corona Concept de protection CS 2020 Sursee 19102020
SM Sursee 2020 Selbstdeklaration Athleten Coachs Schiedsrichter Offizielle OK 19102020
SM Sursee 2020 Selbstdeklaration Corona-Beauftragter 19102020
SM Sursee 2020 Selbstdeklaration Zuschauer 19102020

18. Oktober:

BAG FAQ 18.10.2020
Covid-19 Erläuterungen_V beso Lage_18102020
Covid-19-Verordnung besondere Lage_ 18102020

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home.html
https://www.bag.admin.ch/bag/fr/home.html

 

12. Oktober:

An alle Kadermitglieder Elite, U21, U18, U16, U14 inkl. National- und Stützpunktrainer:

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation erlässt die SKF folgende Weisungen:

1 Verbot der Teilnahme am Austrian Junior Open (7./8. November, Salzburg) und WKF K1 Youth League (4.-6. Dezember, Venice-Jesolo). Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist die vom Bundesamt für Gesundheit aktuelle Liste der Risikoländer. Hier ist Italien mit der Region Venetien und Österreich mit dem Land Salzburg aufgelistet. Generell gilt:

Rückkehrer aus Risikogebieten (siehe Verhaltensvorschriften) müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Ein negatives Testergebnis hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Die kantonalen Behörden sind für den Vollzug und die Überwachung der Einhaltung der Quarantänemassnahmen zuständig und führen Stichprobenkontrollen durch. Ein Verstoss kann mit bis zu 10’000 Franken gebüsst werden.

Personen, die mit einem/einer ausländischem Partner*in im gleichen Haushalt leben sind nur dann zu Kadertrainings zugelassen, wenn sich der/die Partner*in über einen negativen COVID-19-Test ausweisen kann. Dieser muss dem Chef Leistungssport (daniel.humbel@karate.ch) und cc Vizepräsident Leistungssport (giuseppe.puglisi@budosportcenter.ch) schriftlich vorliegen. Kommt der/die Partner*in aus einem Risikogebiet gilt die Quarantänepflicht auch für das Kadermitglied.

Auslandaufenthalte: Die SKF stellte fest, dass sich nicht alle Kadermitglieder die ins Ausland reisten Ort/Land sowie Abreise- und Rückreisedatum, resp. Wiederankunft in der Schweiz dem Chef Leistungssport Chef Leistungssport (daniel.humbel@karate.ch) mitmitteilten. In einem Falle wurde sogar ein positiver COVID-19 Test verschwiegen. Wer sich inskünftig nicht an diese Weisung hält wird automatisch aus dem Nationalkader ausgeschlossen.

Schweizermeisterschaften: Die SKF setzt auf das Konzept der Risikominimierung auf alle Ebenen. Damit allen Athleten und Athletinnen der Start an den Schweizermeisterschaften möglich ist, werden nachfolgende Kadertrainings nicht durchgeführt: 1) 25.11./9.12. Kata Förderpool Biel, 2) 2.12. Kumite U16, U18 Magglingen.

Damit ist gewährleistet, dass die Teilnahme auch nach einer behördlich angeordneten Quarantäne sowie dem Vorliegen eines negativen COVID-19 Test noch gewährleistet ist. Die SKF will, dass alle Kadermitglieder an diesem einzigen Turnier 2020 der SKF starten können.

A tous les membres des cadres d’élite, U21, U18, U16 et U14 incl. Entraîneur nationale/entraîneurs Point de Soutien:

Dû à la situation actuelle de COVID-19, la SKF décret les directives suivantes:

1 Interdiction de participer à l’Open junior d’Autriche (7/8 novembre, Salzbourg) et à la Ligue des jeunes WKF K1 (4-6 décembre, Venise-Jesolo).

Cette décision est basée sur la liste actuelle des pays à risque publiée par l’Office Fédéral de la Santé publique. Ici, l’Italie est classée avec la région de la Vénétie et l’Autriche avec l’état de Salzbourg. Il Vaut d’une manière générale :

Les rapatriés des zones à risque (voir les règles de conduite) doivent se rendre en quarantaine pendant dix jours. Un résultat de test négatif n’annule pas l’obligation de quarantaine, ni ne réduit la durée de la quarantaine. Les autorités cantonales sont responsables de l’application et du contrôle du respect des mesures de quarantaine et procèdent à des contrôles ponctuels. Une infraction peut être sanctionnée par une amende allant jusqu’à 10’000 CHF.

Les personnes qui vivent dans le même ménage avec un/e partenaire étranger/e ne sont admises à l’entraînement de cadre que si le/la partenaire peut prouver son identité au moyen d’un test négatif COVID-19. Cette demande doit être soumise par écrit au responsable des sports de compétition (daniel.humbel@karate.ch) et avec copie au vice-président des sports de compétition (guiseppe.puglisi@budosportcenter.ch). Si le partenaire provient d’une zone à risque, l’obligation de quarantaine s’applique également au membre du cadre.

Séjours à l’étranger: Le SKF a constaté que ne pas tous les membres de l’équipe des cadres n’informaient le responsable des sports de compétition (daniel.humbel@karate.ch) avec le vice-président des sports de compétition (giuseppe.puglisi@budosportcenter.ch) du lieu/pays et de la date de départ et de retour, ou de ré-arrivée en Suisse. Dans un cas, même un test positif COVID-19 a été dissimulé. Quiconque ne suit pas cette instruction à l’avenir sera automatiquement exclu de l’équipe nationale.

Les Championnats Suisses : La SKF s’est engagé à respecter le concept de réduction des risques à tous les niveaux. Afin de permettre la participation à tous les athlètes au Championnats Suisses, les séances d’entraînement des cadres ne sont pas effectuées par la suite: 25.11./2.12. Kata Pool Promotion Bienne, 9.12. Kumite U18, U16 Macolin.

Ainsi, la participation est toujours garantie même après une quarantaine officiellement ordonnée et la présence d’un test négatif COVID-19. Nous voulons que tous les membres de l’équipe puissent participer à ce tournoi SKF unique en 2020.

30. September:
Eingabe COVID-19 Stabilisierungskonzept Version 2 mit einem Nachtrag.

27. September:
Eingabe COVID-19 Stabilisierungskonzept (Management Summary) an Swiss Olympic. Eingegangen waren Anträge der Sektionen, Dojo, Stützpunkte und der Organisatoren von SM und SKL. Nach erfolgter Prüfung und Genehmigung wird die SKF mit jedem einzelnen Empfänger eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.

22. September:

COVID-19 Checkliste Sportveranstaltungen
COVID-19 Leitfaden Sportveranstaltungen
Covid-19 Risikoanalyse für Sportveranstaltungen

En Français:

https://www.swissolympic.ch/fr/a-propos-de-swiss-olympic/Dossier-Covid-19/Schutzkonzepte-f-r-Sport-und-Veranstaltungen.html

 

11. September: COVID-19 Swiss Olympic FAQ Reisen COVID-19 Swiss Olympic Return to training

2. September: Die SKF ist zufrieden mit den Bewilligungsvoraussetzungen, die der Bundesrat für Grossanlässe mit über 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 festgelegt hat. Die Emotionen kehren damit in die Stadien und Wettkampfstätten zurück. Es bleiben aber auch Herausforderungen.

La FSK est satisfait des conditions pour l’octroi des autorisations que le Conseil fédéral a fixées pour les grands événements de plus de 1000 personnes à partir du 1er octobre 2020. Les émotions pourront donc faire leur retour dans les stades et autres lieux de compétition. Mais des défis restent à relever.

22. August: Das Verbot der Teilnahme an ausländischen Turnieren wird bis Ende Oktober 2020 verlängert! L’interdiction de participer à des tournois à l’étranger est prolongée jusqu’à la fin du mois d’octobre 2020!

15. August: Information über das Stabilisierungspaket des Bundes.

12. August: Der heutige Bundesratsbeschluss betreffend Grossanlässe ab 1. Oktober 2020 ist positiv für den Schweizer Sport. Klubs und Veranstalter bekommen damit den unbedingt benötigten, grösseren Spielraum für die Durchführung ihrer Anlässe. Die SKF begrüsst den Entscheid des Bundesrats, ab dem 1. Oktober 2020 Veranstaltungen mit über 1000 Personen wieder zu erlauben.

La décision que le Conseil fédéral a prise aujourd’hui au sujet des grandes manifestations est positive pour le sport car elle donne aux clubs et aux organisateurs une marge de manœuvre plus grande et absolument nécessaire pour mettre sur pied leurs événements. La Féderation Suisse de Karaté salue la décision du Conseil fédéral qui autorise de nouveau les manifestations de plus de 1000 personnes à partir du 1er octobre 2020.

12. August: An alle Kadermitglieder Elite, U21, U18, U16 und U14: Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation erlässt die SKF folgende Weisung: 1) Das Verbot der Teilnahme an ausländischen Turnieren wird bis Ende September 2020 verlängert! 2) Wer sich anderweitig ins Ausland begibt hat folgende Regelung nach seiner Rückkehr zu befolgen: 14 Tage kein Training im National- oder Stützpunktkader inkl. Dojo oder Vorweisen eines negativen COVID-19 Tests, 3)  Seit dem 6. Juli 2020 müssen alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, während zehn Tagen in Quarantäne. Die Liste der Länder und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit BAG, 4) Alle, die ins Ausland reisen, habe Ort/Land sowie Abreise- und Rückreisedatum, resp. Wiederankunft in der Schweiz mitzuteilen an Chef Leistungssport  mit cc Vizepräsident Leistungssport, 5)  Über die Teilnahme an ausländischen Turnieren ab Oktober 2020 wird anfangs September entschieden.

Auslandturniere AthletenInnen

A tous les membres des cadres d’élite, U21, U18, U16 et U14: Dû à la situation actuelle de COVID-19, la SKF décret la directive suivante: 1)  L’interdiction de participer à des tournois à l’étranger est prolongée jusqu’à la fin du mois de septembre 2020! 2) Tous ceux qui se rendent à l’étranger pour toute autre raison, doivent, après leur rentrée, respecter les règles suivantes: 14 jours sans entraînement dans l’équipe nationale ou point de soutien, y compris au dojo, ou alors présenter un test COVID-19 négatif, 3) Depuis le 6 juillet 2020, toute personne franchissant la frontière depuis un État ou un territoire à risque élevé d’infection doit se mettre en quarantaine durant dix jours. Vous trouverez la liste des pays et d’autres informations à ce sujet sur la page Office federal de la santé publique OFSP, 4) Tous ceux qui voyageant à l’étranger doivent communiquer le lieu/pays ainsi que la date de départ et de retour, respectivement de la réentrée en Suisse au: Chef / Responsable sport compétitif  et en copie : le vice-président sport compétitif, 5)  Au début de septembre on prendra des décisions concernant la participation au tournois à l’étranger à partir de l’octobre 2020.

11. August:

 

 

 

 

29. Juni: Trainer Jürgen Klopp vom englischen Meister FC Liverpool und Champions League Gewinner 2018/19 hat das Verhalten einiger Fans nach dem Gewinn des Titels kritisiert und sie dazu aufgerufen, zuhause zu bleiben. „Wir sind es den Schwächsten in unserer Gesellschaft schuldig“, schrieb Klopp in einem offenen Brief an die Lokalzeitung „Liverpool Echo“ am Montag, „dem Gesundheitspersonal, das so viel gegeben hat und dem wir applaudiert haben, und der Polizei und den örtlichen Behörden, die uns als Verein helfen.“Tausende Menschen hatten am Freitag am berühmten Pier Head in Liverpool die erste Meisterschaft seit 30 Jahren gefeiert. Dabei kippte die Stimmung, es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei.

Der Klub bezeichnete die Geschehnisse als „völlig inakzeptabel“. Klopp, der in dem Brief auch seine Liebe zu Liverpool und seinen Dank an die Anhänger für die Unterstützung während der Saison bekundete, appellierte eindringlich an die Vernunft der Fans. „Eure Leidenschaft ist meine Leidenschaft“, schrieb der 53-Jährige, „aber jetzt ist das Wichtigste, dass wir solche Art von Versammlungen unterlassen.“

Der Trainer versprach, die Meisterparty werde nachgeholt. „Wenn die Zeit reif ist, werden wir feiern“, versicherte er. „Wir werden diesen Moment genießen, und wir werden die Stadt rot anmalen. Aber vorerst bleibt bitte zuhause, soweit das möglich ist. Das ist weder die Zeit, um sich in großen Gruppen im Stadtzentrum aufzuhalten, noch um sich in der Nähe von Fußballstadien zu versammeln.“

28. Juni: Aufgrund der aktuellen COVID-19 erlässt die SKF folgende Weisung an alle Kadermitglieder Elite, U21, U18, U16 und U141) Die Teilnahme an ausländischen Turnieren ist bis Ende August 2020 verboten! 2) Wer sich anderweitig ins Ausland begibt hat folgende Regelung nach seiner Rückkehr zu befolgen: 14 Tage kein Training im National- oder Stützpunktkader inkl. Dojo oder vorweisen eines negativen COVID-19 Tests, 3) Alle, die ins Ausland reisen, habe Ort/Land sowie Abreise- und Rückreisedatum, resp. Wiederankunft in der Schweiz mitzuteilen an den Chef Leistungssport, Daniel Humbel, mit cc an Vizepräsident Leistungssport, Giuseppe Puglisi. 4) Über die Teilnahme an ausländischen Turnieren ab September 2020 wird anfangs August entschieden.

A tous les membres des cadres d’élite, U21, U18, U16 et U14: Sur la base de la situation actuel de COVID-19, la SKF décret la directive suivante: 1) La participation à des tournois étrangers est interdite jusqu’à la fin du mois d’août 2020! 2) Toute personne qui se rend à l’étranger pour toute autre raison doit, à son retour, respecter les règles suivantes: 14 jours sans entraînement dans l’équipe nationale ou point de soutien, y compris au dojo, ou alors présenter un test COVID-19 négatif, 3) Toute personne voyageant à l’étranger doit informer sur le lieu/pays ainsi que la date de départ et de retour, respectivement de la réentrée en Suisse au: Chef / Responsable sport compétitif, Daniel Humbel, avec cc vice-président sport compétitif, Giuseppe Puglisi. 4) Sur la participation possible aux tournois étrangers à partir de septembre 2020, il sera décidée au début du mois d’août.

26. Juni: Schreiben Prof. Matthias Egger und Jürg Stahl, Präsident Swiss Olympic, an die CH Sportfamilie. Heute gelange ich – zusammen mit dem Forschungsratspräsidenten SNF – als Stiftungsratspräsident des Schweizer Nationalfond (SNF) an Sie. Matthias und ich bekleiden diese Ämter in einer Milizfunktion; Prof. Matthias Egger leitete die Swiss National COVID-19 Science Task Force des Bundesrates. Dieses interdisziplinäre Zusammenspiel möchten wir auch dem Sport zugänglich machen. Die CH Sportfamilie hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie sehr vorbildlich verhalten und die Empfehlungen und Anweisungen des Bundes eingehalten. Auch nach der 3. Lockerungsetappe bleiben die Infektionszahlen tief – das ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, umso mehr jedoch eine Motivation weiterhin mit der nötigen Aufmerksamkeit der Gefahr einer 2. Welle entgegen zu treten. Seit den 25.06 ist die SwissCovidApp einsatzbereit und kann einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Gesellschaft und zur Eindämmung der Infektionskette bei einer Ansteckung leisten. Je mehr Menschen in unserem Land diese App anwenden, desto grösser ist die Wirkung

Diese App ist FREIWILLIG und kostenlos – Matthias Egger und ich empfehlen sie aus Überzeugung! Zögern Sie nicht, diese Empfehlung in Ihren Kreisen weiter zu verwenden.

Je m’adresse aujourd’hui à vous en tant que Président du Conseil de fondation du Fonds national suisse (FNS) et avec Matthias Egger, président du Conseil national de la recherche. Nous exerçons tous les deux ces fonctions au sein des organes de milice du FNS. Le Professeur Egger dirige également la Swiss National COVID-19 Science Task Force du Conseil fédéral. Nous souhaitons profiter de cette collaboration pour vous faire part de nos recommandations. La famille du sport suisse s’est comportée de manière exemplaire depuis le début de la pandémie et s’est conformée aux mesures et aux recommandations du Conseil fédéral.  Aujourd’hui, dans la troisième étape d’assouplissement des mesures, le nombre d’infections reste peu élevé.  Il convient toutefois de rester vigilant afin d’éviter une deuxième vague. L’application SwissCovid est disponible depuis le 25.06 au téléchargement. Elle peut contribuer à renforcer la sécurité de la société et à restreindre la chaine d’infection. Plus le nombre d’utilisateurs est élevé, plus l’effet sera important.

Cette application est gratuite et à votre disposition si vous le souhaitez. Matthias Egger et moi vous la recommandons car nous sommes convaincus de son utilité. N’hésitez pas à recommander l’utilisation de cette application dans votre entourage

BAG Deutsch
BAG Französisch

25. Juni: Publikation Schutzkonzept SKF. Das Schutzkonzept steht weiterhin unter der Prämisse: Risiken in allen Bereichen minimieren. Über diesem Konzept steht der Satz der sich in der Pandemie bis lang noch immer als wahr herausgestellt hat: Wer Corona Raum gibt muss damit rechnen, dass Corona sich den Raum nimmt. Aktuelle Informationen aus Sektionen: SKA

23. Juni: Neue Rahmenbedingungen (Corona EXIT-Konzept 03 wird ab 25. Juni 2020 unter Downloads aufgeschaltet)

 

Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, wird empfohlen, die Trainings in beständigen Gruppen stattfinden zu lassen. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Nouvelles conditions cadres (Corona EXIT Concept 03 sera disponible à partir du 25 juin 2020 sous Téléchargements)

Pour les activités sportives nécessitant un contact physique étroit et constant, il est recommandé d’organiser l’entraînement par groupes fixes. On parle de contact étroit lorsque des personnes restent longtemps (plus de 15 minutes), ou de manière répétée, à une distance de moins de 1,5 mètre les unes des autres, sans mesure de protection.

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

Les cinq principes suivants doivent être respectés lors des entraînements :

1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

1. Pas de symptôme à l’entraînement

Les personnes présentant des symptômes de maladie ne sont PAS autorisées à participer aux entraînements. Elles doivent rester à la maison, voire être isolées, et contacter leur médecin.

2. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in das Dojo, in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten. Wo der Abstand nicht gewährleistet ist, muss eine Gesichtsmaske getragen werden oder eine zweckmässige Abschrankung (z.B. Plexiglas) installiert sein. Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt  wieder zulässig.

2. Garder ses distances

Lors du trajet aller, de l’arrivée dans le dojo, l’installation sportive, dans les vestiaires, lors des discussions, lors de la douche, après l’entraînement et lors du trajet retour – dans ces situations ou d’autres similaires, gardez encore une distance de 1,5 mètre avec les autres personnes et renoncez aux poignées de main ou « high five ». Lorsque la distance ne peut être garantie, il est nécessaire de porter un masque ou d’installer une séparation appropriée (par exemple un plexiglas). Les contacts corporels sont seulement autorisés, dans tous les sports, au moment de l’entraînement à proprement parler.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

3. Se laver soigneusement les mains

Le fait de se laver les mains joue un rôle clé en matière d’hygiène. Il est donc important de se laver les mains avec du savon, avant et après l’entraînement, pour se protéger soi-même et son entourage.

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt das Dojo für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Dojo freigestellt.

4. Etablir des listes de présence

Sur demande, les contacts étroits doivent pouvoir être attestés aux autorités sanitaires pendant 14 jours. Afin de simplifier le traçage des personnes, le dojo tient des listes de présence pour tous les entraînements. La personne responsable de l’entraînement est chargée de tenir une liste exhaustive et exacte ainsi que de la remettre à la personne responsable du plan coronavirus (voir point 5). Le club est libre de décider de la forme sous laquelle il souhaite tenir ces listes (par exemple : doodle, application, Excel, etc.).

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Dojo

Jedes Dojo, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.

5. Désigner une personne responsable au sein du dojo

Chaque Dojo qui prévoit de reprendre les entraînements doit nommer un(e) responsable du plan coronavirus. Cette personne est chargée de veiller à ce que les règlements soient respectés.

23. Juni: Die WKF muss die in Dubai vorgesehene 25. Elite-WM (17.-22. November 2020) aufgrund der COVID-19 Situation absagen. Sie sollen nun vom 16.-21. November 2021 in Dubai zur Austragung kommen. Diese Verschiebung hat Konsequenzen auf die geplante Elite-WM Budapest 2022 die nun auf 2023 verschoben wird. Ebenso wird die WM U21/U18/U16 von 2021 auf 2022 verschoben. – Ebenfalls abgesagt ist das 3. K1 Youth League (25.-27.9.2020) in Monterrey/Mexiko sowie die FISU World University Karate Championships in Brasilia (Brasilien) vom 5.-8. November 2020.

19. Juni: An seiner Sitzung hat der Bundesrat weitere Lockerungsschritte ab dem 22. Juni 2020 entschieden: 1) Veranstaltungen bis zu 1000 Personen sind wieder erlaubt mit der Bedingung, dass die Nachverfolgung von Kontakten stets möglich sein muss. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist. Dies kann mit der Unterteilung in Sektoren gewährleistet werden, Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis (mindestens) am 31. August 2020 untersagt. 2) Der Mindestabstand zwischen 2 Personen wird von 2 Meter auf 1.5 Meter reduziert. Der Abstand kann weiter unterschritten werden, wenn eine Maske getragen oder Trennwände vorhanden sind. Falls die Distanzmassnahmen nicht möglich sind, müssen Kontaktlisten geführt werden, 3) Sport-Wettkämpfe mit engem Körperkontakt sind wieder erlaubt. – Sobald die neuen Rahmenbedingungen für den Sport vorliegen wird die SKF auf dem Corona Ticker informieren. Swiss Olympic hat in Aussicht gestellt, dass die neuen Regelungen den Verbänden bis Montag, 22. Juni 2020, spätestens Dienstagmorgen vorliegen.

19. Juni: Heute endet die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz und die Schweiz befindet sich wieder in der besonderen Lage. Es kann, trotz wieder steigenden Coronazahlen, mit weiteren Lockerungen gerechnet werden.

18. Juni: Aussichten für Karatesport in Österreich (News Karate Austria): 

Unter der Voraussetzung, dass keine Verschlechterung der Infektionszahlen eintritt, dürfen wir mit einem weiteren Liberalisierungsschritt am 29. Juni 2020 rechnen. Ab diesem Zeitpunkt könnte ein „Paartraining“ mit fixem Partner erlaubt werden. Die Stufe der Rücknahme von Beschränkungen wäre – vielleicht am 12. Juli 2020 – ein Partnertraining innerhalb von Kleingruppen (max. 6 Personen). Am 27. Juli könnte dann auch die Begrenzung der Gruppengröße wegfallen. Mit September wäre – in einem optimistischen Szenario – wieder ein Wettkampfbetrieb (auch im Kumite) möglich.

17. Juni: Nach Bayern geschaut: Plakat_Sportbetrieb_Indoor, Bayern Handlungsempfehlungen 17.06.2020

15. Juni: Erfahrungsbericht Coronazeit Budo Sport Center Liestal

14. Juni: Kommt es in der Schweiz zu einer zweiten Welle sollen die Kantone über regionale Quarantäne-Massnahmen verfügen können. So könnten in einer betroffenen Region Läden, Restaurants, Hotels oder sogar ganze Ortschaften abgeriegelt werden. Regionale Lockdowns sind somit durchaus eine Option.

12. Juni: Bericht Giuseppe Puglisi, Vizepräsident SKF, Zukunftstag Sportwirtschaft 5.0/Wie aus der Corona-Krise?

12. Juni: Revision der Nothilfe-Verordnung durch den Bundesrat:

Im Zusammenhang mit der Lancierung des Stabilisierungspakets (150 Mio. nichtrückzahlbare Beiträge für den Breiten- und Leistungssport, 350 Mio. Darlehen für die Profiligen in Fussball und Eishockey) hat der Bundesrat auch die Verordnung für sein Nothilfe-Paket aus dem März 2020 angepasst (50 Mio. für den Breitensport, 50 Mio. für den Profisport). Die folgenden Anpassungen des Nothilfe- Pakets sind gültig:

  • Anträge (bisher bis 20. September)  nur noch bis am 30. Juni 2020 möglich.
  • Rechtsform Verein keine Voraussetzung mehr: Neu auch möglich für GmbH und AG. Die Antragsteller dürfen jedoch keine gewinnorientierten Organisationen sein und sie müssen die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen im Breitensport bezwecken. 
  • Unterstützung für Finanzierungslücken von mehr als zwei Monaten bis Ende 2020: Bisher konnte das BASPO einer Sportorganisation nur eine einmalige Nothilfe für eine Liquiditätslücken von maximal zwei Monaten zusprechen. Neu kann das BASPO Finanzierungslücken bis Ende Jahr schliessen, sofern diese eine Folge der bundesrätlichen Massnahmen gegen das Coronavirus sind. Voraussetzung für eine Unterstützung bleibt dabei, dass Antragsteller von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sein müssen (= gemäss Liquiditätsplanung bis Ende 2020 sind die in dieser Zeit fälligen Geldschulden nicht durch die vorhandenen liquiden Mittel und die erwarteten Einkünfte gedeckt).

10. Juni: Neue Plakate Contact-Tracing unter Downloads (D,F,I,E).

9. Juni: Im Stade de Suisse, Bern, wurde der Zukunftstag Sportwirtschaft 5.0 durchgeführt. Ziele für den gesamten Tag: 1) Fakten-Check zu Corona im Sport: Kurz und langfristige Perspektive, 2) Abgleich unter den Hauptakteuren im Sportsystem, 3) Erarbeitung von vertieften Handlungsempfehlungen und Vorschlägen zuhanden Swiss Olympic und BASPO, 4) Grundlagen für ein stringentes Argumentarium zu Händen des Parlaments werden geschaffen (Stabilisierung, Anschub, Transformation). Für die Argumentation wurden Szenarien definiert und Grundlagen erarbeitet. Szenarien für die Analyse:  1) Szenario A: Corona bis 1. November 2020, 2) Szenario B: Corona bis 1. Mai 2021, 3) Szenario C: Corona ist auch in einem Jahr noch ein Thema und dauert an. In den kommenden Monaten will Swiss Olympic anhand dieser Erkenntnisse eine integrale Sportstrategie erstellen, welche die gesamte Sportwirtschaft umfasst und die Bedürfnisse des Leistungs-, Breiten- und Nachwuchssports gleichermassen berücksichtigt.

9. Juni: Neue Zürcher Zeitung Erfahrungsberichte COVID-19

7. Juni: FAQ Bundesamt für Sport Lockerungen im Sport ab 6. Juni 2020: 1)  Wieviel Platz soll für Trainings-Teilnehmende gerechnet werden?

Pro teilnehmende Person sollten in der Regel 10m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen. Die Referenzgrösse von 10m2 kann unterschritten werden

  • bei Sportarten mit engem Kontakt wie z. B. Judo oder Paartanz. Der Abstand zwischen den Paaren ist einzuhalten. 
  • bei Aktivitäten, die mit wenig Bewegung auf einer klar eingegrenzten Fläche (z. B. Matten) auskommen (Yoga, Pilates etc.). 

2) Können die Abstands-Empfehlungen durch das Führen einer Präsenzliste umgangen werden? Nein. Die Abstands-Empfehlungen sollen eingehalten werden, wenn die natürliche Ausübung der Sportart dies zulässt. Die Variante mit dem Führen einer Präsenzliste (Anmerkung SKF: Name/Vorname, Adresse, Mail, Telefonnumer, Trainingsanfang und -beginn) und dem gleichzeitigen Trainieren in beständigen Teams ist nur für Sportarten mit dauerndem engen Körperkontakt vorgesehen.

Die entsprechenden Schutzkonzepte sind so auszugestalten, dass die Abstands-Empfehlungen des BAG (2m) jederzeit eingehalten werden können.

6. Juni: J+S Update per 5. Juni 2020 (DE/FR/IT) unter Downloads. Das BASPO und die Sportanlagen in Magglingen bleiben bis mindestens 6. Juli für die Öffentlichkeit geschlossen. Davon betroffen sind sämtliche Restaurationsbetriebe, Sportanlagen und Räumlichkeiten.

5. Juni: Plakate in D/F/IR/E unter Downolads BAG Plakat ab 3. Juni 2020. Mit den weitgehenden Lockerungen per 6. Juni ist die Schweiz in einer neuen Phase angekommen. Die Kampagnenfarbe wechselt auf Blau und legt den Fokus auf die Unterbrechung von Infektionsketten. Abstand halten bleibt die wichtigste Schutzmassnahme, mit der jede und jeder sich und die anderen schützen kann.Die neue Hauptbotschaft der Kampagne ist das sogenannte Contact Tracing, die Rückverfolgung von Übertragungsketten. Dadurch wollen wir die Verbreitung des neuen Coronavirus weiter eindämmen und eine zweite Welle verhindern. Beim Contact Tracing werden Personen mit engem Kontakt zu einer infizierten Person identifiziert; sie müssen in Quarantäne. Erkrankte Personen gehen in Isolation. Dadurch lässt sich die Übertragungskette des neuen Coronavirus unterbrechen.

3. Juni: Video Karatecenter Reto Kern Kreuzlingen auf www.youtube.com

1. Juni: Kommunikation Sektionen/Untersektionen/Stilrichtungen Lockerungen ab 6. Juni 2020:

Swiss Karate Association, Giuseppe Puglisi
Swiss Karate Tomokai, Bruno Romano

1. Juni: Mail an alle Dojos inkl. Publikation auf Homepage (COVID-19: Weitere Lockerungen im Karatesport per 6. Juni 2020) und Social-Media. Auftrag: Erarbeitung eines neuen Dojo-Schutzkonzeptes (Nachweis an SKF per Zustellung Dojo-LINK oder bei fehlender Homepage zustellen), visieren des neuen Commitments für Dojo-Verantwortliche. Alle Informationen sind an den Zentralpräsidenten mit Kopie an die Zentralen Dienste SKF zu mailen. Publikation aller Dokumente unter dem LINK Dojo-Commitments ab 6. Juni 2020.

Die SKF weist explizit daraufhin:

  • Die bisher eingereichten Commitments für Dojo-Leitende haben keine Gültigkeit mehr. Die Freigabe zur Durchführung der Trainings ab 6. Juni 2020 erfolgt ausschliesslich über die neuen Commitments.
  • Ab 6. Juni 2020 kann kein normaler Trainingsbetrieb (unbegrenzte Anzahl Karatekas, keine Abstandregeln) wie vor der Corona-Zeit durchgeführt werden.
  • Garderoben und Duschen sind weiterhin geschlossen zu halten. Die Abstandsregel von 2m ist hier nur schwer einzuhalten.
  • Pro 10m2 ist eine Person zugelassen (bei einer Dojofläche 100m2 somit 10 Personen, bei 130m2 somit 13 Personen usw.)
  • Die Abstandsregel von 2m gilt nach wie vor.
  • Kumite-Training: Keine Abstandsregel. Ausserhalb der Tatamis gilt die 2m-Abstandsregel uneingeschränkt. Wer Kumite machen will, kann nur Kumite machen (immer in der gleichen Gruppe) und darf sich nicht mit Nicht-Kumite-Gruppen mischen. Das Contact Tracing ist zwingend einzuhalten. Dies gilt für sämtliche Formen des Trainings mit Körperkontakt.
  • Kumite-Stützpunkte können nur geöffnet werden, wenn der SKF ein entsprechendes Schutzkonzept vorliegt und die SKF-Commitments von allen (Trainer, Karatekas) visiert vorliegen. Kumite-Karatekas dürfen sich nicht mit Dojo-Karatekas im Breitensporttraining mischen.

Diese Regelungen gelten wie immer bis auf Widerruf.

29. Mai: J+S Update per 27. Mai 2020 unter Downloads aufgeschalten D/F. Blick nach Österreich: Indoor-Training im Karate wieder erlaubt, jedoch muss jeglicher Körperkontakt zu jedem Zeitpunkt unterbleiben. Grundsätzlich können in Österreich alle Sportarten, bei denen ein Mindestabstand von zwei Metern, bzw. im öffentlichen Raum von einem Meter eingehalten werden können, ausgeübt werden. Vorerst nicht möglich sind Kontaktdisziplinen im Kampfsport, aber auch Fussball, Handball oder Tanzsport. Blick nach Bayern: Auch hier kann das Karate-Training ab 8. Juni wieder aufgenommen werden. Das Training muss kontaktfrei mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand von 1.5m stattfinden. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.

27. Mai: Der Bundesrat beschliesst die Rückkehr zur besonderen Lage. Gestützt auf Artikel 6 EpG wird eine neue Verordnung geschaffen, welche die Kernmassnahmen gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen ermöglicht. Damit verbunden ist auch ein stärkerer Einbezug der Kantone bei der Aufhebung bestehender bzw. beim Erlass allfälliger neuer Massnahmen.

25. Mai: Fahrplan Lockerungen: Am 27. Mai 2020 entscheidet der Bundesrat über weitere Lockerungsmassnahmen per 8. Juni 2020. Darauf findet am 29. Mai 2020, 17.00 Uhr, eine Telefonkonferenz aller Präsidenten der Sportverbände, unter der Leitung von Swiss Olympic/BASPO, zur neuen Sportverordnung statt. Bis am 31. Mai 2020 sollten die Ausführungsbestimmungen zum Bundesratsentscheid den Sportverbänden schriftlich vorliegen. Dann erfolgt die neue Version des SKF-Schutzkonzeptes. Die SKF wird am 1. Juni 2020 auf all ihren Kanälen über die getroffenen Entscheidungen informieren.

25. Mai: Talent-Treff Tenero: Ob und wie die Durchführung des 3T im Herbst umgesetzt werden kann, hängt von den Weisungen des Bundesrates ab und in welcher Form das Centro Sportivo in Tenero (CST) weiter geöffnet werden kann. Weitere Informationen und Massnahmen werden für den 27. Mai 2020 erwartet. Swiss Olympic erarbeitet zusammen mit dem CST verschiedene Szenarien und wird die SKF anfangs Juni über das weitere Vorgehen informieren. Die SKF ist jeweils mit ihren U16/U18 Nationalkadern präsent.

22. Mai:

21. Mai: Jugend+Sport: Der Bundesrat hat entschieden, die Einsatzberechtigung der J+S-Kader (J+S-Leiter/in, J+S-Expert/in, J+S-Coach, J+S-Coach-Expert/in), die im Status «weggefallen seit 01.01.2019», «weggefallen seit 01.01.2020» und «gültig bis 31.12.2020» sind, ausserordentlich bis Ende 2021 zu verlängern.

Wer in diesem Jahr ein Weiterbildungsmodul besucht, bekommt die Anerkennung(en) bis 31.12.2022 regulär verlängert.

Organisatoren der Nutzergruppen 1 und 2, sowie nationale Sportverbände (Nutzergruppe 4), die mindestens ein J+S-Angebot für die Durchführung im Zeitraum zwischen dem 13. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben, erhalten einen einmaligen J+S-Sonderbeitrag. Der Sonderbeitrag errechnet sich als Prozentsatz auf den Beiträgen, die der Organisator für seine im Jahr 2019 abgeschlossenen J+S-Angebote erhalten hat. Der Prozentsatz ist für alle Organisatoren identisch. Er beträgt höchstens 50 Prozent der im Jahr 2019 bezogenen Beiträge.

20. Mai: Am 19. Mai 2020 erfolgte beim Budo Sport Center Liestal eine Kontrolle ohne Vorankündigung. Kontrolle BSC Liestal

19. Mai: Absage SKL Neuchâtel, 5./6. September 2020, und Schweizermeisterschaften Aarberg, 24./25. Oktober 2020. Als Alternative wird die Durchführung eines offenen Turniers im Dezember geprüft. Das Turnier wird nur ausgetragen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

• Zulassung bis 1000 Personen pro Tag • Zuschauer zugelassen • Entscheid Bundesrat bis 30. September 2020 • Kumite zugelassen • Somit verbleiben noch zwei     Monate Vorbereitungszeit für Athleten

17. Mai: Start der Kampagne „We connect all Karatekas in Switzerland to one family“ mit den Slogans #Bleib im Dojo, Dein Dojo braucht dichDie SKF wird auf ihren Sozialen Medien laufend über die Kampagne berichten. Um der von Swiss Olympic lancierten Kampagne volle Kraft zu verleihen wurden auch die Sektionspräsidenten (SKU, SKR, SWKO, SKC-R, SKA, SSK) der SKF am 14. Mai mit allen notwendigen Unterlagen (d/f) ausgestattet um die Kampagne auf ihren Webseiten abzubilden und mit eigenen Fotos zu versehen. Alle Dojo sollten die Aktion auf ihren Homepages aufführen. Sie können der SKF einen Link zustellen.

15. Mai: Die Sektion SKA (Präsident: Giuseppe Puglisi) informiert unter dem Titel Auf die Theorie folgt nun der Härtetest in der Praxis über die Wiederaufnahme der Trainings. Mit Neuchâtel Karaté Do nimmt das 100. SKF-Dojo seinen Trainingsbetrieb wieder auf. Dazu kommen noch viele Dojos die mit der SKF im J+S zusammenarbeiten sowie weitere Dojos.

13. Mai: Wiederaufnahme der Kata Nationalkadertrainings in Biel. Die Trainings der Kumite-Nationalkader (Magglingen) werden bis Ende Juli ausgesetzt. Nach wie vor gilt in der SKF ein striktes Verbot von Kumite.

12. Mai: Die SKF startet auf Facebook die Serie „Zu Gast bei den Dojo SKF“.

11. Mai: Ab heute ist die SKF zurück (Auf die Theorie folgt nun der Härtetest in der Praxis) im ordentlichen Trainingsbetrieb. Mit einer grossen logistischen Leistung (nur 4-er Gruppen) können viele Karatekas ihr Training wieder im Dojo aufnehmen. Bei vielen Dojo bleibt das Angebot Zoom-Training zu Hause, praktisches Training im Dojo bestehen. 

5. Mai: Bei grossen Räumlichkeiten (z.B. auch Turnhallen) sind auch mehrere 5-er Gruppen möglich. Im Grundsatz gilt: 100m2 pro 5 Personen (1 Leiter, 4 Trainierende). Siehe Beispiel:

.

4. Mai: Das BASPO und die Sportanlagen in Magglingen, Tenero und Andermatt bleiben bis mindestens 8. Juni für die Öffentlichkeit geschlossen. Davon betroffen sind sämtliche Restaurationsbetriebe, Sportanlagen und Räumlichkeiten.

3. Mai:  https://www.srf.ch/play/tv/sendung/sportpanorama?id=d57ed483-2724-46b7-b1ac-7a2aa7603f59

2. Mai: Ab dem 11. Mai sind – unter Voraussetzung der Einhaltung von Schutzkonzepten und Hygienevorschriften –  J+S-Aktivitäten erlaubt und können wieder in der Anwesenheitskontrolle erfasst werden. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Schutzkonzepte liegt beim Dojo und den anwesenden J+S-Leiterinnen und J+S-Leitern. Die Aktivitäten dürfen nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen inkl. J+S-Leiter/in stattfinden. Die Umsetzung (räumliche oder zeitliche Trennung) regeln die Dojo in ihren Schutzkonzepten. Im Coachmail ruft das BASPO die J+S-Coaches auf, die J+S-Angebote in der SPORTdb «wie gewohnt» gemäss der generellen Saisonplanung mit den normalen Gruppen zu erfassen. Konkret heisst das, dass sie ihre Kurse/Trainingsgruppen NICHT in Kleingruppen aufteilen sollen. Für die Administration in der SPORTdb gilt:

Werden die Trainings gestaffelt und in der ursprünglich vorgesehenen Länge durchgeführt, so werden sie mit der vorgesehenen Trainingszeit erfasst. Fallen die Trainings für die einzelnen Teilgruppen kürzer aus als vorgesehen, muss die Trainingszeit angepasst werden.

Die Durchführung von J+S-Lagern ist auch ab dem 11. Mai aufgrund des Versammlungsverbots (maximal 5 Personen) nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich.

Die Lockerung des Versammlungsverbots wird gemäss Planung erst in der Bundesrats-Sitzung vom 27. Mai im Hinblick auf den 8. Juni behandelt. Erst wenn Versammlungen von mehr als 5 Personen möglich sind, können allenfalls J+S-Lager unter den zu dem Zeitpunkt geltenden Voraussetzungen (Hygienevorschriften, plausibilisierte Schutzkonzepte, etc.) durchgeführt werden.

1. Mai: Mail an alle Dojo inkl. Publikation auf Homepage (Positive Aussichten) und Social-Media. Auftrag zur Erarbeitung von Dojo-Schutzkonzepten und Visieren des Commitments für Dojo-Verantwortliche mit Zustellung an Zentralpräsident, cc: SKF-Zentrale Dienste. Publikation aller notwendigen Dokumente unter dem LINK Dojo-Commitments. Spezifische Fragen werden gesammelt, nach Themen geordnet, und ab 4. Mai 2020 beantwortet. Die SKF empfiehlt bei Fragen von Raumaufteilungen, resp. das Training von mehreren 5-er-Gruppen in jedem Fall Rücksprache mit dem kantonalen Sportamt. 

30. April: Das Schutzkonzept SKF wurde von den Bundesämtern Sport und Gesundheit 1:1 genehmigt. Per 1. Mai 2020, vorgesehen 10.00 Uhr, folgt Mail mit allen Anweisungen an die Dojos. Zwischenzeitlich werden alle Dokumente auf französisch übersetzt. Das Konzept gilt für die alle Dojo der Schweiz. Anmerkung: Bei öffentlichen Anlagen gibt es immer drei Schutzkonzepte welche relevant sind: 1) Schutzkonzept SKF, 2) Schutzkonzept Verein (Dojo), 3) Schutzkonzept Anlage. Jeder Verein muss sein Schutzkonzept jederzeit bei einer Kontrolle vorweisen können. Ein Link genügt nicht.

29. AprilAm Montag hat die Schweiz einen ersten Schritt zurück zu einer Wiederaufnahme der sportlichen Aktivitäten gemacht. Heute hat die Sportministerin, Bundesrätin Viola Amherd, die Ausstiegsszenarien für den Sport konkretisiert. Die SKF begrüsst, dass es jetzt auch für den Karate-Sport eine klare Perspektive gibt, wie die Dojos schrittweise wieder ihren Unterricht aufnehmen können. Für alle Dojos ist das Licht am Ende des Tunnels sichtbar. Es gilt aber immer: Der Schutz der Gesundheit ist nach wie vor vorrangig und muss gewährleistet bleiben. Die SKF unterstützt deshalb die Vorgehensweise des Bundesrates in der etappenweise Umsetzung der Lockerungen.

Zur Zeit sind beim Bundesamt für Sport BASPO 80 Schutzkonzepte eingegangen die jetzt in Prüfung sind. Darunter auch die Eingabe der Swiss Karate Federation. Sobald das Konzept SKF genehmigt ist erfolgt eine umfassende Information über das weitere Vorgehen an die Dojo mit dem Ziel: Re-Start am 11. Mai mit dem Breiten- und Leistungssport.

Covid-19 Verordnung Sport

27. April: Die SKF reicht ihr Konzept an das Kernteam (BASPO, BAG, weitere Fachexperten) ein. Es ist ein Vorschlag, wie die notwendige Solidarität und die gebotene Vorsicht mit einer Wiederaufnahme des Karatesport kombiniert werden kann. Zustellung: 19.28 Uhr. Bestätigung Eingang: 19.35 Uhr.

23.-26. April: Die SKF (Giuseppe Puglisi, Roland Zolliker) erarbeitet ihr Corona EXIT-Konzept 01 – unter der Vorgabe 10m2 pro Karateka oder 2m Distanz, max. 5 Personen – nach den Vorschriften der Bundesämter für Gesundheit und Sport.

23. April: Swiss Olympic informiert, dass die Verbände bis 27. April 2020 in einem Schutzkonzept darlegen können, wie sie die Schutzmassnahmen für ihre Sportarten umsetzen können. Dazu gehören unter anderem eine generelle Risikobeurteilung, die Regelung der Anreise, Ankunft und Abreise und die Trainingsgestaltung. Ohne entsprechendes Schutzkonzept pro Sportart, das vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem BASPO plausibilisiert werden muss, wird die Aufnahme von Sportaktivitäten nicht möglich sein. Swiss Olympic wird alle plausibilisierten Schutzkonzepte auf ihrer Homepage publizieren. Wie und wann die schrittweise Öffnung des Sports stattfinden kann, wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entscheiden. Bis dann gelten die bisherigen Regelungen, wonach jegliche Vereinsaktivitäten verboten und alle Sportanlagen geschlossen sind.

23. April 2020: Die Sektion SKA (Präsident: Giuseppe Puglisi) informiert unter dem Titel Lockerungen und Situation für den Sport / Coronakrise.

22. April 2020: Bundesrätin Viola Amherd gibt bekannt, man wolle dem Bundesrat bis Ende April vorschlagen, dass Sportarten, bei denen Körperkontakt vermieden und die Hygienevorschriften sowie das Social Distancing eingehalten werden können, bereits ab Anfang Mai gemäss den jeweiligen Schutzkonzepten wieder ausgeübt werden dürfen. Der bisherige Fahrplan hatte vorgesehen, dass der Bundesrat erst Mitte Mai die Exit-Strategie festlegen wird. Weiter beschäftigt sich der Bundesrat auch mit der Frage, ob Elitesportlerinnen und Elitesportler unter strengen Auflagen ab Anfang Mai wieder mit dem Training beginnen können.

20. April 2020: Die Schweizer Sportverbände reichen dem Bundesamt für Sport BASPO ihre geplanten Anlässe mit mehr als 1000 Personen ein.

20. April 2020: Die Sektion SKA (Präsident: Giuseppe Puglisi) informiert unter dem Titel Mitteilung SKF / Coronakrise.

19. April 2020: Die SKF informiert auf ihren Kanälen über den Fahrplan SportDie SKF geht damit davon aus, dass eine Wiederaufnahme von Trainings frühestens im Juni möglich ist. 

17. April 2020: Aufgrund der Nichterwähnung des Sports halten alle Swiss Olympic Sportverbände eine Telefonkonferenz ab. Matthias Remund, Direktor des Bundesamts für Sport, informiert, dass der Schweizer Sport vom Bundesrat beauftragt sei, Schutzkonzepte zu erarbeiten und diese am 13. Mai 2020 dem Bundesrat vorliegen müssen. 

15. April 2020: Swiss University Sports – aufgrund der aktuellen Situation mit der weltweiten Coronavirus-Pandemie wird entschieden, keine Schweizer Delegation an die Karate World University Championship in Brasilia (Brasilien, 05.-08.11.2020) zu beschicken. Begründet wird es auch damit, dass Athleten sich in Brasilien anstecken und somit den Virus auch an die WM in Dubai mitnehmen könnten. Von der SKF waren sieben Karatekas vorgesehen. Verantwortlich: Simone Posavec.

15. April 2020: Die WKF teilt mit, dass sowohl das 13. WKF Youth Camp, das WKF K1 Youth League Turnier und der WKF U12 & U21 Cup, 27. Juni – 5. Juli 2020, in Porec, Kroatien, sowie das K1 Series A Turnier von Durban (11.-13. September 2020), abgesagt sind.

15. April 2020: An der Pressekonferenz des Bundesrates wird der Sport nicht erwähnt. Für andere Branchen wurden erste Lockerungen auf 27. April 2020, weitere Öffnungen auf den 11. Mai 2020 und 8. Juni 2020 anvisiert. Versammlungen mit mehr als fünf Personen bleiben verboten. Treffen sich weniger als fünf Personen, müssen sie nach wie vor eine Distanz von mehr als zwei Metern einhalten. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten.

9. April 2020: Swiss Olympic hofft, dass sich die vom Bundesrat in Aussicht gestellte langsame Rückkehr Richtung Normalität auch auf die aktiven Sportlerinnen und Sportler, Leiterinnen und Leiter sowie Funktionärinnen und Funktionäre positiv auswirken wird. So dass nach und nach der Sportbetrieb in den zahlreichen Sportarten auch im Training und Wettkampf wieder aufgenommen werden kann.

9. April 2020: Absage der PluSport-Tag vom 5. Juli 2020 in Magglingen. Aus terminlichen und organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, diesen Anlass zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Der nächste PluSport-Tag findet am 11. Juli 2021 statt. Die SKF, Ressortleiter Alessandro Aquino, war jeweils mit Karatekas vor Ort.

8. April 2020: Die SKF ergänzt ihren Homepage Beitrag vom 2. April 2020 mit dem Thema Mitgliederbeiträge.

8. April 2020: Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden vom Bundesrat um eine Woche bis 26. April 2020 verlängert. Er beschliesst, dass zu sämtlichen Covid-19-Verordnungen Erläuterungen zu publizieren sind.

7. April 2020: Die WKF teilt mit, dass das Bulletin für die kommen WKF-Elite Weltmeisterschaften, 17.-22. November 2020, Dubai, erst publiziert wird, wenn die WM auch tatsächlich ausgetragen wird.

2. April 2020: die SKF informiert auf ihren Kanälen über die abgesagten/verschobenen nationalen und internationalen Veranstaltungen. Ersatzlos gestrichen sind die beiden Swiss Karate League Turniere vom Juni 2020, Sursee (Ok-Präsident: Piero Lüthold) und Burgdorf (OK-Präsident: Claudio Gereon). – Auch das K1 Series A Turnier vom 19.-21. Juni, Istanbul, wird von der WKF abgesagt.

30. März 2020: Das IOC informiert das die Olympischen Spiele, unter dem Namen Tokyo 2020, vom 23. Juli bis 8. August 2021, stattfinden.

27. März 2020: Swiss Olympic teilt mit, dass der Trainingsbetrieb in Magglingen ab sofort bis mindestens 19. April 2020 eingestellt ist. Zu diesem Entscheid trägt die Verschiebung der Olympischen Spiele auf 2021 und der Umstand bei, dass im Umfeld der Spitzensportförderung der Armee ein Corona Verdachtsfall aufgetreten sei. Die Trainerbildung Schweiz informiert dass die auf den 14./15. Mai angesetzte Berufsprüfung Trainer Leistungssport abgesagt wird und neu auf den 18.-20. November 2020 verschoben wird.

26. März 2020: In einer Telefon-Konferenz mit den olympischen Sportverbänden entscheidet das IOC, dass die bereits qualifizierten Olympia-Athleten ihre Nomination behalten. Rund 57 Prozent der geplanten 11’000 Plätze sind bereits vergeben.

25. März 2020: Die WKF muss auch die Absage des neu festgelegten Olympia-Qualifikationsturnier vom Juni 2020 in Paris bekanntgeben und stellt eine Austragung 2021 in Aussicht. Dies aufgrund der Verschiebung der Olympischen Spiele.

24. März 2020: Das IOC gibt die Verschiebung der Olympischen Spiele auf 2021 bekannt. Die Verschiebung ist ein historischer Entscheid. Eine Absage gab es in der Vergangenheit dagegen schon einige Male. Im Ersten Weltkrieg wurden die Sommerspiele 1916 (Berlin), im Zweiten Weltkrieg die Sommerspiele 1940 (Tokio) und 1944 (London) sowie die Winterspiele 1940 (Cortina d’Ampezzo) und 1944 (Sapporo) gestrichen.

23. März 2020: Swiss Olympic beantragt dem IOC, die Olympischen Spiele 2020 zu verschieben. «Die Athletinnen und Athleten leiden unter schwierigen Trainingsbedingungen. Zudem haben nun die ersten Länder ihre Olympia-Teilnahme abgesagt. Unter diesen Voraussetzungen sind aus unserer Sicht keine fairen, weltumspannenden Olympischen Spiele im Sinne der olympischen Bewegung möglich», so Swiss-Olympic-Präsident Jürg Stahl. 

21. März 2020: Daniel Humbel, Chef Leistungssport, informiert über die erteilten Aufträge an die Nationaltrainer, sowie seine eigenen Aktivitäten, während der Home Office Zeit. Gleichzeitig wird den Athletinnen und Athleten kommuniziert, dass das vorgesehene Testing vom 25. April 2020, auf ein späteres Datum verschoben wird.

20. März 2020: Serge von Grünigen, Chef Nachwuchs, informiert die Stützpunkttrainer, dass er eine „Dropbox“ angelegt habe, auf welcher sich Links mit Trainingsmöglichkeiten zu Hause befinden. Die gefilmten Videos (Technik, Kondition oder Koordination) können auf Youtube oder Vimeo (als „nicht gelistet“, so haben nur Inhaber des Links darauf Zugriff) hochgeladen werden. Der zugestellte Link wird dann auf der Dropbox bereitgestellt.

20. März 2020: Swiss Olympic informiert über die Bundesunterstützung des Schweizer Sports mit 100 Millionen Franken (Vereine) zum Schutz von Sportorganisationen vor Zahlungsunfähigkeit. 50 Millionen für den professionellen Sport als zinslose Darlehen, 50 Millionen als nicht rückzahlbare Beträge für den Breitensport. Dem Breitensportbereich zugerechnet werden alle Vereine aus dem Sportbereich, deren Zweck die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen und Wettkämpfen im Breitensport ist. Sie können nichtrückzahlbare Beiträge beantragen. Finanzhilfen erhalten Sportorganisationen, denen als Folge der Ertragsausfälle wegen der Massnahmen des Bundes gegen das Coronavirus die Zahlungsunfähigkeit droht. Die Finanzhilfen des Bundes dienennichtdazu, Ertragsausfälle abzufedern. Es liegt in der unternehmerischen Verantwortung jeder Sportorganisation, alles dafür zu tun, eine drohende Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass gemäss Liquiditätsplanung für die nächsten zwei Monate die in dieser Zeit fälligen Geldschulden nicht durch die erwarteten Einkünfte und durch die zum Stichtag vorhandenen liquiden Mittel gedeckt sind.

20. März 2020: Der Bundesrat verschärft die Verordnung COVID-19. Versammlungen mit mehr als fünf Personen sind verboten. Damit sind öffentliche Plätze, Spazierwege oder Parkanlagen gemeint. Treffen sich weniger als fünf Personen, müssen sie eine Distanz von mehr als zwei Metern einhalten. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Busse bestraft. Der komplette Wettkampf- und Trainingsbetrieb ist untersagt.

19. März 2020: Die WKF teilt die. Absage des K1 Youth League Limassol (1.-3. Mai 2020) mit.

19. März 2020: sportartenlehrer.ch (Zusammenschluss von mittlerweile siebzehn Schweizer Sportverbänden und Berufsorganisationen des Schweizer Sports; SKF als Gründungsmitglied) richtet ein Schreiben an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, z.Hd. Frau Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, in Sachen Notsituation Absolventen von eidg. Berufsprüfungen und HFP als Selbständig Erwerbende oder Angestellte eines Vereins oder einer eigenen GmbH oder AG.

18. März 2020: Die WKF informiert, dass die erste Phase der Selektion Tokyo 2020 abgeschlossen ist und Elena Quirici einen namentlichen Quotenplatz für die Olympischen Spiele erkämpft hat. Dies betrifft 32 Karatekeas (vier pro Kategorie und ein Quotenplatz für Japan). Den abschliessenden, formellen, Entscheid trifft in der Schweiz Swiss Olympic.

18. März 2020: Die WKF verschiebt das Olympia-Qualifikationsturnier vom 8.-10. Mai 2020, Paris, auf 26.-28. Juni 2020.

17. März 2020: Das Bundesamt für Sport BASPO informiert in Sachen J+S: Zwischen 17. März und 19. April 2020 dürfen 1) keine J+S-Aktivitäten mehr stattfinden, weder J+S-Kurse noch -Lager, 2) gibt es keinen Anspruch auf J+S-Beiträge und wird 3) kein Leihmaterial mehr ausgeliefert. Es werden nur die tatsächlich stattgefundenen Aktivitäten (vor und nach der Corona-Sperre) subventioniert. Das BASPO entzieht den Verbänden bis 30. Juni 2020 die Bewilligung für die Durchführung von J+S-Ausbildungskursen und Weiterbildungsmodulen.

16. März 2020: Der Bundesrat verkündet aufgrund der Situation die „ausserordentliche Lage“, nach Artikel 7 EpG, und ruft damit den Notstand aus. Er übernimmt damit zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg die alleinige Führung auf der ganzen Bandbreite des politischen Lebens. Lockdown für die ganze Schweiz und alle Kantone bis 19. April 2020. Truppen (maximal 8000 Armeeangehörige in den Assistenzdienst) werden mobilisiert, Veranstaltungen verboten. Geschäfte und Lokale müssen schliessen, nur Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen bleiben offen. Die Grenzen werden geschlossen. „Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen.“(Artikel 6.1 der Verordnung vom 16. März 2020, aktuell gültig bis zum 19. April 2020). – Notrecht wurde früher in wenigen zeitlich und thematisch begrenzten Einzelfällen erlassen: In der Finanzkrise 2008 zur Rettung der UBS und sieben Jahre zuvor beim Swissair-Grounding. 

16. März 2020: Die WKF muss auch die Annulation des K1 Premier League Olympia-Qualifikationsturniers von Madrid bekanntgeben. Am Vortag hatte die spanische Regierung den Notstand ausgerufen und Spanien praktisch unter Quarantäne gestellt.

16. März 2020: Die Sektion SSK (Präsident: Peter Glarner) informiert unter dem Titel Coronavirus – Wichtige Mitteilung!

15. März 2020: Nationaltrainerin Michelle Saner informiert ihre Kadermitglieder über die abgesagten Trainings und stellt ihnen Informationen und Trainingspläne zu. Die Leistungssportler können ihre Katas und/oder Übungen filmen und zur Analyse zustellen. Auch die Kumite-Mitglieder werden von den Nationaltrainern Franco Pisino und Roland Pfäffli angewiesen persönliche Trainingseinheiten zu absolvieren.

15. März 2020: Die Sektion SKR (Präsident: Stephan Läuchli) informiert unter dem Titel Mitteilung bez. Corona Virus. Es folgen laufende Updates.

15. März 2020: Die Sektion SKU (Präsident: Hakki Güldür) informiert unter dem Titel Important

15. März 2020: Die Sektion SKA (Präsident: Giuseppe Puglisi) informiert unter dem Titel Sportliche Trainings-Situation Coronavirus.

15. März 2020: Die SKF informiert über die Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und appelliert an die Eigenverantwortung und an die Solidarität für die gesamte Gesellschaft. Gleichzeitig erfolgt eine Übersicht über abgesagten, u.a. Talentsichtungstag (25. April 2020, Verantwortlich: Serge von Grünigen, Chef Nachwuchs) und Swiss Karate League Sursee (2./3. Mai 2020, OK-Präsident: Piero Lüthold), Veranstaltungen. Den Dojos wird empfohlen alle Trainings (J+S, Erwachsene) bis 3. Mai 2020 auszusetzen. Ebenso wird nahegelegt am WKF K1 Youth League in Limassol nicht teilzunehmen. Die Nationalkadertrainings sind bis und mit 2. Mai 2020 ausgesetzt.

13. März 2020: Um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, beschliesst der Bundesrat weitere Massnahmen: Er verbietet sofort und bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. An den Schulen darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden. Es wird eine Meldepflicht im Bereich der Gesundheitsversorgung eingeführt.

13. März 2020: Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport BASPO informieren, dass die Sportzentren in Magglingen und Tenero bis mindestens 3. Mai 2020 geschlossen werden. Hiervon ausgenommen sind die Spitzensportler/-innen mit einer Eilte-, Bronze-, Silber oder Goldkarte von Swiss Olympic oder permanent am BASPO lebende und trainierende Athletinnen und Athleten. Diese können mit ihren Betreuungspersonen den Trainings- und Betreuungsbetrieb in Magglingen und Tenero aufrechterhalten. «Priorität haben jene Sportlerinnen und Sportler, die sich auf die Olympischen Spiele vorbereiten», erklärt der Schweizer Olympiachef Ralph Stöckli.

Der Aufenthalt in Magglingen ist mit strengen Auflagen verbunden, die eine Ausbreitung des Virus unterbinden sollen. Athletinnen und Athleten müssen sich permanent in Magglingen, oder im CST aufhalten; wenn sie den entsprechenden Perimeter verlassen, müssen sie in eine 5-Tage-Selbstquarantäne. Die Regeln und Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG bezüglich Hygiene und Abstand halten («social distancing») sind unbedingt einzuhalten. Für das Olympia-Kader der SKF ist ein dauernder Verbleib in Magglingen keine Option.

Weiter informiert das BASPO, dass alle J+S-Kurse und Module bis 30. Juni 2020 abgesagt sind. Den Kantonen und Verbänden wird empfohlen ihre Kurse und Module ebenfalls abzusagen. Dies wird von der SKF so gehandhabt.

13. März 2020: Die EKF gibt die Absage der Elite-Europameisterschaften, 25.-29. März 2020, Baku, bekannt. Die WKF entscheidet, dass für die Olympia-Qualifikation die Europameisterschaften von 2019 in Guadalajara gewertet werden. Für Elena Quirici, die damals Vize-Europameisterin wurde, ein guter Entscheid.

11. März 2020: Anstelle des K1 Rabat benennt die WKF das K1 Madrid, 17.-19. April 2020, als Olympia-Qualifikationsturnier.

11. März 2020: Die WHO erklärt die vom Virus verursachte Krankheit Covid-19 zur Pandemie.

9. März 2020: Im Haus des Sports, unter der Leitung von BASPO-Direktor Matthias Remund, treffen sich Vertreter der bedeutendsten Publikumssportarten des Leistungssport die vom Veranstaltungsverbot (fehlende Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets, der Gastronomie und der Abgeltung aus Fernseh- und Sponsoringverträgen) stark betroffen sind. Ziel ist es, im Falle einer Verlängerung des Veranstaltungsverbotes, Begleitmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen zu prüfen und allenfalls dem Bundesrat einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten.

Thema ist auch der Wegfall von internationalen Qualifikationswettkämpfen für die Olympischen Sommerspiele vom 24. Juli bis 9. August 2020) und allenfalls eine neue Regelung der Quotenplätze. Bezüglich esa- und J+S Anerkennungen verspricht das Bundesamt für Sport BASPO ein unbürokratisches Vorgehen.

9. März 2020: Die Sektion SKA (Präsident: Giuseppe Puglisi) informiert unter dem Titel Corona-Prävention im Karate in der Sektion SKA.

8. März 2020: Die SKF kommuniziert unter dem Titel. Prävention Coronavirus auf all ihren Kanälen. Als nationaler Fachverband steht sie in der Pflicht die angeordneten Massnahmen ihren Mitgliedern mitzuteilen, diese ernst zu nehmen und umzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt gibt es, weder vom Bundesamt für Sport noch von Swiss Olympic, keine Anordnungen die Trainings im Sport einzuschränken oder ausfallen zu lassen. Jedoch sollen in den Dojos direkte Körperkontakte vermieden werden. Die detaillierten Schutzmassnahmen und Verhaltensweisen werden detailliert aufgeführt.

8. März 2020: Der italienische Ministerpräsident Conti erklärt ganz Italien zum Sperrgebiet und verfügte den Lockdown.

6. März: erste Angehörige unterstützen ab dem 6. März Spitäler im Tessin im Assistenzdienst.

6. März 2020: Absage K1 Premier League Rabat (13.-15. März 2020). Das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport hatte verfügt, dass alle Sport-Veranstaltungen, bis Ende März, an denen Personen aus dem Ausland teilnehmen, abgesagt werden.

5. März 2020: in der Schweiz ereignet sich der erste Todesfall infolge einer COVID-19 Erkrankung.

5. März 2020: Auflagen für die Kadertrainings der SKF in Magglingen. Die Nationaltrainer müssen von allen Athletinnen und Athleten eine Namensliste griffbereit haben. Bekannte, Eltern und Freunde dürfen nicht mehr den Trainings beiwohnen.

4. März 2020: Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit weisen auf die verschärften Hygienemassnahmen und das Social-Distancing hin. Das BAG erlässt Kriterien für Veranstaltungen.

2. März 2020: Alle Nationalkadertrainings in Biel (Kata, Verantwortlich: Michelle Saner) und Magglingen (Kumite, Verantwortliche: Franco Pisino, Roland Pfäffli) werden abgesagt.

29. Februar 2020: Das Swiss Karate League Sursee (OK-Präsident: Piero Lüthold) die 15. Austragung seit 2006, wird abgesagt und ein Ausweichdatum auf den 2./3. Mai 2020 festgelegt. Die bereits bestehenden Veranstaltungen in der Stadthalle Sursee sowie der nationale/internationale Datenkalender lassen nicht viele Optionen offen. Keine Austragung im kritischen April, keine Möglichkeit im Juni und ausgeschlossen in der 2. Jahreshälfte.

28. Februar 2020: Der Bundesrat verkündet die «besondere Lage» und verbietet alle Grossevents mit mehr als tausend Personen. Er stützt sich dabei auf den Artikel 6 des Epidemiengesetzes vom 28. September 2016.

25. Februar: Der erste bestätigte Covid-19 Fall wird in der Schweiz (Tessin) bestätigt.

21. Februar: In Codogno (Lombardei) treten 16 COVID-19 auf.

31. Januar: Nahe Cremona werden zwei chinesische Touristen positiv getestet.

23. Januar: Die Krankheit verbreitet sich in China mit grosser Geschwindigkeit, so dass die chinesische Regierung zunächst die 11 Millionenstadt Wuhan, kurz darauf weitere Städte und die gesamte Provinz Hubei abriegelte. Die Massnahmen konnten jedoch die weltweite Verbreitung des Virus nicht mehr verhindert. Als Wuhan abgeriegelt wird haben bereits etwas fünf Millionen Menschen die Stadt verlassen. Dies trägt entscheidend zu einer weltweiten Verbreitung des Virus bei.

Ende Dezember 2019: Aus Wuhan (Provinz Hubei, China) wird eine Häufung von Lungenentzündungen unbekannter Ursache gemeldet. Als verantwortlicher Erreger wurde ein neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) identifiziert. Man geht davon aus, dass ein bisher unbekanntes Coronavirus vom Tier auf den Menschen übersprang. Gemäss chinesischen Regierungsangaben könnte ein 55-jähriger Mann aus der Provinz Hubei die erste Person gewesen sei, die sich am 17. November 2020 mit COVID-19 infiziert hat. Erst am 31. Dezember 2019 informierte China die WHO über Fälle einer von Mensch zu Mensch übertragbaren Lungenentzündung unbekannter Ursache.  

Autor: Roland Zolliker, Zentralpräsident/Verantwortlicher Covid-19